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Beweisaufnahme im Mannesmann-Prozess abgeschlossen

AFP VOM 16.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2521 Aufrufe
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Mannesmann, Mannesmann-Prozess

- Urteil könnte noch im Juli fallen

Nach 32 Verhandlungstagen ist die Beweisaufnahme im Prozess um Millionenabfindungen bei der Übernahme von Mannesmann am Mittwoch abgeschlossen worden. In der kommenden Woche seien die Plädoyers der Staatsanwälte angesetzt, teilte das Landgericht Düsseldorf mit. Danach seien die Verteidiger an der Reihe. Ein Urteil ist laut Gericht noch im Juli möglich. Angeklagt sind insgesamt sechs aktive und frühere Mannesmann-Aufsichtsräte und Manager, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. In einer Zwischenbilanz im März hatte das Gericht keine Belege für den Untreuevorwurf im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone gesehen.

Wann das Urteil gefällt werden könne, hänge aber davon ab, ob von den insgesamt zwölf Verteidigern bei den Plädoyers noch Anträge gestellt würden, sagte Gerichtssprecher Ulrich Thole. Der Juli sei aber möglich. Am Mittwoch und Donnerstag seien zunächst die Plädoyers der Staatsanwälte angesetzt.

Für die sechs Angeklagten gelten Freisprüche als wahrscheinlich. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte Ende März die Zahlung von 57 Millionen Euro an aktive und ehemalige Manager im Zuge der Übernahme zwar als "aktienrechtlich unzulässig" bezeichnet. Strafrechtlich jedoch könnten den Angeklagten, darunter auch der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, keine Verfehlungen nachgewiesen werden.

Dies gilt nach bisheriger Auffassung des Gerichts auch für jene knapp 16 Millionen Euro, die Esser nach der Übernahme durch Vodafone als Anerkennungsprämie ("appreciation award") aus Mannesmann-Vermögen erhielt. Vergeblich versuchten die Staatsanwälte an den zurückliegenden Verhandlungstagen nachzuweisen, dass der Ex-Mannesmann-Chef diese Summe gleichsam als Gegenleistung für die Aufgabe seines Widerstands in der Abwehrschlacht gegen Vodafone kassiert haben soll. Rückendeckung erhielt Esser im Prozess unter anderem vom früheren Vodafone-Chef Chris Gent und dem ebenfalls als Zeuge vernommenen Geschäftsführer des Ex-Mannesmann-Großaktionärs Hutchison Whampoa, Canning Fok.

Auch im zweiten zentralen Punkt ihrer Anklage konnten sich die Staatsanwaälte bislang vor der Strafkammer nicht durchsetzen. Bei den knapp 32,5 Millionen Euro, die per Aufsichtsratsbeschluss als Pensionsabfindungen an ehemalige Mannesmann-Manager geflossen waren, machte das Gericht in seiner Zwischenbilanz Zweifel an einer vorsätzlichen strafbaren Handlung der Beschuldigten geltend. Diese Zweifel seien "zu Gunsten der Angeklagten" auszulegen, sagte Koppenhöfer. An dieser Auffassung der Richter konnte offenbar auch eine Fülle von Beweisanträgen nichts ändern, mit der die Staatsanwaltschaft in der Folgezeit das Gericht umstimmen wollte: Die meisten Anträge wurden von der fünfköpfigen Strafkammer abgelehnt.

Angeklagt in dem Verfahren ist auch Ex-Mannesmann-Konzenbetriebsratschef Jürgen Ladberg. Ihm wird die Zustimmung zur Zahlung von Pensionsabfindungen zur Last gelegt. Sechster Beschuldigter ist Dietmar Droste, der als Mitarbeiter der Mannesmann-Direktionsabteilung für die Vertragsangelegenheiten der aktiven und früheren Vorstände zuständig gewesen ist.

16. Juni 2004 - 13.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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