
Roswitha Müller- Piepenkötter, Justizministerin des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen, plant offenbar den „großen Rundumschlag“ gegen grundlegende Angeklagten- und Verteidigerrechte im Strafverfahren.
Wie die Ministerin am 17.06.2009 verlautbaren lies, soll noch im Herbst diesen Jahres ein Gesetzesentwurf des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen eingebracht werden, welcher unter dem Vorwand des „angeblichen Missbrauchs des Rechts zur Beweisantragsstellung“ das Beweisantragsrecht zu Lasten der Verteidigung empfindlich begrenzen soll.
Die Justizministerin will erkannt haben, dass Strafprozesse durch Verteidiger, die es wagen, zahlreiche Beweisanträge zu stellen, angeblich unangemessen in die Länge gezogen werden, was ins solchen Fällen natürlich einer „kostengünstigen Schnellverurteilung“ des Angeklagten im Wege steht.
Kernstück des Gesetzentwurfs soll eine Neuregelung in der Strafprozessordnung sein.
Danach soll das Gericht in länger dauernden Strafprozessen zum Ende der Beweisaufnahme eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen können. Nach deren Ablauf soll das Gericht Anträge – anders als nach der geltenden Rechtslage – schon allein deshalb ablehnen können, weil sie "zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind."
Zu einer ähnlichen Erkenntnis kam offensichtlich Strafrechtsausschuss der Justizminister-konferenz in Leipzig, welche sich eifrig mit der Frage der Prozessverschleppung durch „rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Beweisantragsrechts durch Strafverteidiger“ befasst hat.
Schützenhilfe bekommt die Ministerin u. a. vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, welcher wiederholt unter Verbiegung der geltenden Gesetzeslage entschieden hat, dass es eine Fristsetzung des Gerichts für die Stellung von Beweisanträgen zulässig sei und nach dieser Frist gestellte Beweisanträge pauschal dem „Verdacht der Prozessverschleppung“ unterliegen sollen, wenn nicht Gründe für das späte Stellen eines Beweisantrags ersichtlich sind.
Der geplanten Gesetzesinitiative des Bundeslands Nordrhein- Westfalen, welche sich nahtlos in die besorgniserregende Tendenz eines zunehmenden Abbaus von strafprozessualen Bürgerrechten einreiht, muss schon allein folgendes entgegengehalten werden:
Der geplanten Gesetzesinitiative muss daher nach Ansicht des Verfassers seitens der Anwaltschaft, der Strafverteidigerorganisationen und der anwaltlichen Berufsverbände entschieden entgegengetreten werden.