Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 
Bewährungsstrafen wegen Quälerei von 339 Hunden - 1/1
AFP vom 08.06.2007   |   1545 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Bewährungsstrafen wegen Quälerei von 339 Hunden

Franzosen ließen Tiere im Haus völlig verwahrlosen

Die französische Justiz hat die Strafen gegen ein Ehepaar bestätigt, das in seinem Haus 339 Hunde völlig verwahrlosen ließ. Die als Besitzerin der Tiere betrachtete Rentnerin erhielt vom Berufungsgericht Nancy vier Monate Haft auf Bewährung wegen Tierquälerei. Ihr Mann wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. "Meine Mandantin erträgt die Verurteilung nicht", sagte Anwalt François Robinet der AFP. Sie werde wegen Misshandlung bestraft, obwohl sie doch "ungezügelte Liebe" zu den Tieren empfunden habe.

Mehr zum Thema:
Quälerei   Hunde   Tier  

Er schloss einen Gang bis zum Kassationshof, Frankreichs höchstem Strafgericht, nicht aus. Die Hunde, vorwiegend kleine Rassen wie Spitze, Yorkshire-Terrier und Chihuahuas, waren im Obergeschoss und im Speicher untergebracht. Nachbarn hatten sich über den anhaltenden Gestank beschwert. In dem Haus in Marbache bei Nancy fanden die Beamten unvorstellbare Zustände vor: Die Hunde waren eingepfercht und vermehrten sich ungehindert. Sie waren gut genährt, kamen jedoch nie an die Luft und hausten unter verheerenden hygienischen Umständen in ihren Exkrementen. Viele von ihnen hatten Augenentzündungen und andere Krankheiten. Im September 2005 wurden sie in einer zweitägigen Aktion in Tierheime gebracht.

Die Halter müssen auch 4000 Euro an Bußgeldern an drei Tierschutzvereinigungen zahlen, darunter die Stiftung Brigitte Bardot. Die Tierschützer traten vor Gericht als Zivilkläger auf. Den Ermittlungen zufolge hatten die Besitzer vor acht Jahren etwa ein halbes Dutzend Hunde gekauft. Die Tiere bekamen im Laufe der Jahre immer mehr Nachwuchs. Das Paar selbst hatte mit der Mutter des Mannes im Erdgeschoss gelebt.

8. Juni 2007 - 11.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94211
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Judith Hiller
Hiller
Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal