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Bewährungsstrafen und Freisprüche im Bundeswehr-Prozess
Seite 1 - AFP vom 12.03.2008
Angeklagte im Prozess (DDP/AFP)

Bewährungsstrafen und Freisprüche im Bundeswehr-Prozess

Ausbilder wegen entwürdigender Behandlung verurteilt

Mit Bewährungsstrafen und Freisprüchen für die angeklagten Ausbilder ist der Strafprozess um einen der größten Skandale in der Bundeswehr-Geschichte zu Ende gegangen. Nach knapp einjähriger Prozessdauer verhängte das Landgericht Münster wegen umstrittener Geiselnahme-Übungen gegen fünf Beschuldigte Strafen zwischen zehn und 22 Monaten auf Bewährung. Die Bundeswehr-Ausbilder wurden wegen Misshandlung und entwürdigender Behandlung verurteilt.

Ein früherer Kompaniechef erhielt wegen Misshandlung eine Geldstrafe von 7500 Euro, drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen einen Beschuldigten wurden das Verfahren eingestellt. Das Gericht hielt es nach der Zeugenvernehmung von insgesamt 138 Rekruten für erwiesen, dass sich die Verurteilten in wechselnder Beteiligung der Misshandlung von mehr als 160 Soldaten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne schuldig gemacht hatten.

Bei insgesamt vier Übungen im Frühjahr und Sommer 2004 wurde einigen Rekruten unter anderem mit einer Kübelspritze Wasser in den gewaltsam geöffneten Mund oder in die offene Hose gepumpt. Andere Wehrpflichtige mussten Baumstämme auf den Armen tragen; auch wurde Soldaten Sand unter die zuvor nassgespritzte Kleidung geschoben. Einige Opfer wurden nach Überzeugung des Gerichts mit Stromstößen misshandelt.

Der Bundeswehr-Skandal von Coesfeld hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine wochenlange Debatte über die Zustände in der deutschen Armee ausgelöst. Wegen der Vorwürfe mussten sich ursprünglich 18 Angeklagte vor dem Münsteraner Gericht verantworten.

Der Vorsitzende Richter Thomas Mattonet schilderte in der Urteilsbegründung die Vorfälle in der Coesfelder Kaserne, die auf die "verhängnisvolle Idee" zweier angeklagter Zugführer zurückgegangen seien. Die beiden jeweils zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilten Hauptfeldwebel hatten vor Gericht angegeben, dass sie den Rekruten zu einer praxisnahen und erlebnisorientierten Grundausbildung verhelfen wollten. Dazu organisierten sie die Geiselnahme-Übungen, in deren Verlauf die Ausbilder in die Rolle "irregulär kämpfender Einheiten" schlüpften: Die Wehrpflichtigen wurden nach Nachtmärschen von ihren vermummten Ausbildern "überfallen", entwaffnet und mit Kabelbindern gefesselt.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurden die Rekruten bei der ersten Übung zu einer benachbarten Sandgrube gefahren und dort "verhört". Dort mussten die Wehrpflichtigen dem Gericht zufolge mit verbundenen Augen Liegestütze und Kniebeugen machen.

12. März 2008 - 17.00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Michael C. Neubert, Chemnitz
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internetrecht.
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