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Bewährungsstrafen für tödliches Unglück am Luxusliner "Queen Mary 2"

AFP VOM 2.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 660 Aufrufe
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Fünfeinhalb Jahre nach einem tödlichen Werftunglück am Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2" in Frankreich sind vier Verantwortliche zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zwei Mitarbeiter des Schiffsbauers Chantiers de l'Atlantique und des Gerüstherstellers Endel erhielten 24 Monate auf Bewährung, wie das Berufungsgericht im westfranzösischen Rennes am Donnerstag entschied. Zwei weitere Mitarbeiter wurden zu 18-monatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Im November 2003 war in einem Trockendock ein 18 Meter hohes Gerüst an der "Queen Mary 2" eingestürzt, als es von einer Besuchergruppe überquert wurde. 16 Menschen starben, 29 weitere wurden verletzt.

In erster Instanz war kein Mitarbeiter der Firmen verurteilt worden. Das Berufungsgericht setzte jetzt auch die damals verhängte Geldstrafe für die Unternehmen von jeweils 177.500 Euro auf je 225.000 Euro herauf. Eric Cassard, der bei dem Unglück in Saint-Nazaire zwei Angehörige verloren hatte, sprach von einer "gerechten Strafe". Allerdings habe auch jetzt im Berufungsverfahren niemand von den Angeklagten Verantwortung für den Unfall übernommen.

Die beiden verurteilten Firmen hatten sich im ersten Verfahren gegenseitig die Verantwortung zugewiesen. Der zum Suez-Konzern gehörende Gerüstbauer Endel warf der Werft vor, den Übergang unzulässigerweise für Besuchergruppen genutzt zu haben. Laut Gutachten lag die Belastbarkeit der Brücke bei 2,1 Tonnen. Bei dem Unglück hatte sie unter einer auf 3,2 Tonnen geschätzten Last nachgegeben.

2. Juli 2009 - 17.36 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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