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Bewährungsstrafen für Verbreitung rechtsextremer Musik

AFP VOM 30.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 741 Aufrufe
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Bewährung, Verbreitung, Propaganda, Neonazi

Vater und Sohn verbreiteten Propaganda übers Internet

Wegen der Verbreitung von volksverhetzender Musik und anderer rechter Propaganda hat das Landgericht Berlin zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wie das Gericht bestätigte, wurden der 49-jährige Uwe D. und sein 26-jähriger Sohn Gordon D. wegen "Volksverhetzung in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt. Beide Angeklagte hatten Geständnisse abgelegt.

Uwe D. erhielt unter Einbeziehung weiterer Strafen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, Gordon D. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, erklärte eine Sprecherin. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil war laut der Sprecherin das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vater und Sohn seit 2006 gemeinsam Musik mit rechtsextremistischen Texten produziert und verbreitet hatten. Dies geschah laut Anklage unter anderem über einen Internetradiosender, auf dem 2009 nachweislich Lieder abgespielt wurden. Auf dem Cover der von Uwe und Gordon D. veröffentlichten CD wurden laut Staatsanwaltschaft den Nationalsozialismus verherrlichende Darstellungen abgebildet, die Liedtexte enthielten rechtsradikales Gedankengut.

Außerdem soll der Angeklagte Gordon D. laut Anklage fünf Musikvideos, in denen verfassungswidrige Symbole zu sehen waren, hergestellt und auf einer Internetplattform veröffentlicht haben. Weiterhin habe er Bildpassagen der Vorsitzenden einer Berliner Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. Diese hätten den Eindruck vermitteln können, die Geschädigte sei an einem Übergriff auf ein von der rechten Szene genutztes Lokal beteiligt gewesen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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