Bewährungsstrafe 3 Jahre

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Berne888
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsstrafe 3 Jahre

Hallo ich hoffe hier kann jemand helfen ,
Ich habe noch ein sehr schlimmes Problem, ich wurde im Dez. zu 3 Jahren Bewährung verurteilt
wegen Gewerbsmäßigen Betrugs.
Obwohl ich nicht für mich gehandelt sodern im Auftrag eines Verwandten.

Im Juni kam Ladendiestahl dazu von einem Wert von 60€ , wo ich ein Teil im Einkaufswagen vergessen hatte.
Und vor kurzem wurde mir Urkundenfälschung vorgeworfen:

Ich hatte versucht im Netz einen E-bike Akku zu veräußern, der Käufe wollte erst
die Rechnung sehen weil er wissen wolle ob ich der Rechtmäßige Eigentümer wäre.

Es hatte sich ein Bekannter als Käufer für den E-Bike Akku getarnt,
da er nach der Rechnung fragte hatte ich mir eine anfertigen lassen um dem falschen
Käufer zu bestätigen das dieser Akku mir auch wirklich gehört bzw. dem Freund von mir
deren Acount ich nutzte.

Ich hatte den Acount von meinem Freund mit seiner Erlaubnis genutzt
weil ich meinen Acount bei Kleinanzeigen wegen diesem Bekannten löschen musste.

Den Akku habe ich nicht zum Zeitpunkt verkaufen können da der Käufer sich
dann Angeblich doch anders entschieden hatte und mich anzeigte wegen dieser Rechnung.
Der Herr hatte sich als Zweirad SportClub Mitglied getarnt.
Der Beamte meinte das meine Bewährung widerrufen wird wegen dieser gefälschten Rechnung.

Die Frage ist jetzt, wird deswegen die Bewährung wirklich wiederrufen oder habe ich noch eine Chance.???
Ich komm gar nicht mehr zur Ruhe.
Wenn ich deshalb eingesperrt werden soll, gibt es irgendeine Möglichkeit das zu Umgehen.?
Gruß Berne888

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn ich Ihre "Karriere" so lese, scheint es als bräuchten Sie mal einen richtigen Knall vor die Birne. Ich vermute, der Richter dürfte das ähnlich sehen. Die Bewährung ist nicht mal warmgelaufen, schon kommen Diebstahl und Urkundenfälschung und was war das noch mit den Account? :bang:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Was sind drei Jahre Bewährungsstrafe? Das gibt es nicht. Es müsste irgendwas unter zwei Jahre sein.

Das Urteil war aber das erste und einzige bisher, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zwei Vermögensdelikte innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Urteil - da ist ein Widerruf der Bewährung durchaus realistisch.

Da insgesamt wohl eine Haftstrafe von 1 Jahr und mehr im Raum steht (Bewährungswiderruf plus Strafe für neue Taten zusammengerechnet) dürfte wohl ein Fall der "notwendigen Verteidigung", im Volksmund "Pflichtverteidigung" vorliegen.
Sie sollten nach einem Anwalt Ausschau halten, der bereit ist, den Fall als Pflichtverteidiger zu übernehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie sollten nach einem Anwalt Ausschau halten, der bereit ist, den Fall als Pflichtverteidiger zu übernehmen.


So ist es.

Und Sie sollten schon mal anfangen an Ihrem Unrechtsbewusstsein zu arbeiten, denn wenn sie dem Richter bei der neuen Verhandlung und in der Anhörung zum Bewährungswiderruf mit Dingen kommen wie:

Zitat:
Obwohl ich nicht für mich gehandelt sodern im Auftrag eines Verwandten.


sieht es schlecht aus. Was soll das denn für eine Rechtfertigung sein? Wenn ich im "Auftrag eines Verwandten" jemanden umbringe, ist das auch nicht so schlimm, weil es ja nur "im Auftrag" war, oder wie soll man das verstehen?

Zitat:
Ich komm gar nicht mehr zur Ruhe.


Dann sollten Sie einfach mal damit aufhören am lfd. Meter Straftaten zu begehen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berne888
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zwei Vermögensdelikte innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Urteil - da ist ein Widerruf der Bewährung durchaus realistisch.

Da insgesamt wohl eine Haftstrafe von 1 Jahr und mehr im Raum steht (Bewährungswiderruf plus Strafe für neue Taten zusammengerechnet) dürfte wohl ein Fall der "notwendigen Verteidigung", im Volksmund "Pflichtverteidigung" vorliegen.
Sie sollten nach einem Anwalt Ausschau halten, der bereit ist, den Fall als Pflichtverteidiger zu übernehmen.

Mein Pflichverteidiger habe ich schon nur der hilft mir nicht wirklich jetzt ist Donnerst die Bewährung auf gehoben worden und muss 2, 1/2 in Bau. ich kann das nicht überleben wegen Claustrophobie, heisst: ich kann nicht mit Fremden in einem kleinen Raum sein wo von AUSSEN zugesperrt wird.
Mit Auftrag für Verwanten ( Onkel ) hatte mir mein Pflicht-Verteidiger gesagt das ich in dieser Sache nicht schuld sei und er würde das dem Gericht sagen genauso mit dem Einkauf den ich vergessen hatte u. ihm hinter zahlen wollte. jedoch als die verhandlung war sollte ich Schuld eingestehen damit das schnell von der Bühne geht und ich da raus komme. Der Anwalt hatte sogar der Staatsanwaltschaft zum größten Teil zugestimmt und mich nicht Richtig verteidigt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Berne888
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Was sind drei Jahre Bewährungsstrafe? Das gibt es nicht. Es müsste irgendwas unter zwei Jahre sein.

Das Urteil war aber das erste und einzige bisher, oder?


3 Jahre auf 2 jahre haft auf Bewährung so lautete das, jetzt ist es e zu spät wegen dem Ladendiebstahl wurde die Bewährun auf gehoben, heisst ca 2 ein halb jahre hinter schloss und rigel.
alles wird weg sein (obdachlos) sofern ich die haft überlebe , werde ich natürlich nicht überleben.
Es geht zwar in Berufung jedoch glaube ich nicht das die vom Berufungsausschuss anders Urteilen!


-- Editiert von Berne888 am 22.10.2017 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Berne888
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn ich Ihre "Karriere" so lese, scheint es als bräuchten Sie mal einen richtigen Knall vor die Birne. Ich vermute, der Richter dürfte das ähnlich sehen. Die Bewährung ist nicht mal warmgelaufen, schon kommen Diebstahl und Urkundenfälschung und was war das noch mit den Account? :bang:


Diebstahl ? ich hatte den Einkauf vergessen und hatte gleich im Laden noch kerht gemacht um die Ware nachträglich zu zahlen nur das hatte man mir verwehrt. Der Anwalt meinte es sei Schusselichkeit !
Urkunde ? weil ich keine O Rechnung mehr hatte und der Käufer unbedingt eine haben wollte da er sonst nichts kauft
Der Artikel ist in Ordnung jedoch
Der Kauf kam nicht zustande nur die Rechnung hatte er bekommen, die er speicherte in seinen Dateiordner

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Sache ist komplett wirr geschildert. Wenn das neue Urteil noch nicht rechtskräftig ist (Berufung) wird auch die Bewährung noch nicht deswegen widerrufen, jedenfalls in aller Regel nicht.

War die Verhandlung für den Ladendiebstahl schon? Wie lautete da das Urteil? Ist es rechtskräftig?

War die Verhandlung für die Urkundenfälschung schon? Wie lautete da das Urteil? Ist es rechtskräftig?


Wenn der Bewährungswiderruf (schon) auf dem Ladendiebstahl beruht, spielt die Urkundenfälschung für den Knastaufenthalt als solchen ja eh keine Rolle mehr, allenfalls für dessen Dauer.

btw. Wo kommt denn das halbe Jahr her, dass zusätzlich zu den 2 Jahren aus der Bewährung vollstreckt werden soll? War das die Strafe für den Ladendiebstahl?

Im Übrigen kann man gegen einen Bewährungswiderruf das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" einlegen (was der RA ja wohl auch getan hat). Ob's was bringt, wird man abwarten müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Berne888):
Im Juni kam Ladendiestahl dazu von einem Wert von 60€ , wo ich ein Teil im Einkaufswagen vergessen hatte.


Zitat (von Berne888):
jetzt ist es e zu spät wegen dem Ladendiebstahl wurde die Bewährun auf gehoben


Never ever. Obwohl es wünschenswert wäre, aber bei der Überlastung der Gerichte und der Geringgügigkeit des Deliktes eine Veruteilung zu bekommen innerhalb von 4 Monaten, unglaubwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was soll das denn für eine Rechtfertigung sein? Wenn ich im "Auftrag eines Verwandten" jemanden umbringe, ist das auch nicht so schlimm, weil es ja nur "im Auftrag" war, oder wie soll man das verstehen?
"Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Berne888):
Im Juni kam Ladendiestahl dazu von einem Wert von 60€ , wo ich ein Teil im Einkaufswagen vergessen hatte.


Zitat (von Berne888):
jetzt ist es e zu spät wegen dem Ladendiebstahl wurde die Bewährun auf gehoben


Never ever. Obwohl es wünschenswert wäre, aber bei der Überlastung der Gerichte und der Geringgügigkeit des Deliktes eine Veruteilung zu bekommen innerhalb von 4 Monaten, unglaubwürdig.


Gerade weil es so ein geringes Delikt ist, ist Erledigung binnen 4 Monaten nicht unwahrscheinlich (per Strafbefehl). Wie gesagt. Die Darstellung des TE ist komplett wirr. Es müssten die einzelnen "Schritte" mal in der richtigen chronologischen Reihenfolge dargestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will.


"Im Auftrag" bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass er -ausschliesslich- fremdnützig gehandelt hat. Sobald er -auch- eigennützig gehandelt hat (auch nur mittelbar) ist Gewerbsmäßigkeit iSd. § 263(3)1 StGB erfüllt, vgl. BGH 5 StR 543/07

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was haben wir? Eine Verurteilung auf Bewährung (2 Jahre), davon gehe ich mal aus. Dafür kann man in Deutschland schon fast jemanden umbringen. Es ist die aller, allerletzte Chance, die jemand bekommt. Nach dieser Chance kann man sich weder Schlampigkeiten noch weitere Straftaten leisten, einfach gar nichts. Als erstes kommt dann entweder eine Schlampigkeit oder schon eine neue Straftat, die offensichtlich auch schon abgeurteilt ist, wenn ich den Fragesteller richtig verstehe. Und dann ganz schnell die zweifelsfreie nächste Straftat. Denn, wenn ich keine Urkunde habe, dann bastele ich mir eine, so ist das nun mal nicht vorgesehen.

Und da ist es völlig einerlei, was da wie so nebenbei passiert ist. Jemand ist offensichtlich unfähig, aus einer Veruteilung mit einer allerletzten Chance die Konsequenzen zu ziehen. Und, wer nicht hören will, der muss halt fühlen. Wie soll es sonst gehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen