Bewährungsstrafe für Vater des Amokläufers von Winnenden
AFP VOM 10.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1092 Aufrufe Mehr zum Thema:Amoklauf, Winnenden
Gericht spricht Jörg K. der fahrlässigen Tötung für schuldig
Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Vater des 17-jährigen Täters zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach den 52-jährigen Jörg K. am Donnerstag unter anderem der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sein Sohn Tim K. hatte im März 2009 mit der Pistole des Vaters an seiner Schule und auf der Flucht 15 Menschen und sich selbst getötet.
Der 17-Jährige hatte sich die Pistole nach Überzeugung des Gerichts vor dem Amoklauf am 11. März 2009 aus dem Schlafzimmer der Eltern geholt, wo sein Vater sie verbotenerweise aufbewahrte, statt die Waffe wie vorgeschrieben in einem Tresor wegzuschließen. Zudem sammelte Tim K. dem Urteil zufolge in den Wochen vor seiner Tat knapp 300 Schuss Munition. Sein Vater besaß die Waffen, weil er Sportschütze war. Der 52-Jährige verstieß im Umgang mit Waffen und Munition aber nach Ansicht der Richter "ganz erheblich" gegen seine Sorgfaltspflicht. Neben fahrlässiger Tötung verurteilte ihn das Gericht auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigem Überlassen einer Waffe.
Ohne das Versagen des Vaters wäre Tim K. nicht an die Pistole und die Munition gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat. Die Eltern wussten nach Ansicht des Gerichts auch von psychischen Problemen ihres Sohnes. Es habe für sie erkennbar sein müssen, dass Tim "psychisch instabil" gewesen sei und "massive Selbstwertprobleme" gehabt habe, sagte Skujat. Der Jugendliche habe in psychotherapeutischen Gesprächen auch von "Tötungsphantasien" berichtet. Zudem spielte er laut Urteil oft am Computer Schießspiele und sah Horrorvideos.
Der Vorsitzende Richter hob aber zugleich hervor, dass Jörg K. nicht stellvertretend für seinen Sohn vor Gericht gestanden habe. "Auf dem Angeklagten lastet ein Bruchteil der Schuld seines Sohnes", sagte Skujat. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Vater zumindest während der Ermittlungen kooperativ gewesen sei und in seinem Schlusswort vor Gericht auch Reue gezeigt habe. Zudem sei er mittlerweile "sozial isoliert" und habe mit zivilrechtlichen Folgen zu rechnen. Er werde "sein ganzes Leben darunter zu leiden haben, der Vater eines Massenmörders zu sein", betonte der Richter.
Skujat bedauerte es zugleich, dass Jörg K. vor Gericht so gut wie keine Aussagen gemacht hatte. Der Angeklagte habe das Recht, zu schweigen. Dies sei auch hinzunehmen. Er sei aber damit eine "große Chance" nicht genutzt worden. Die Fragen, "warum ein 17-Jähriger zum Massenmörder wurde und warum alle Warnsignale missachtet wurden, blieben unbeantwortet." Die Verteidigungsstrategie, sich zu den Vorwürfen nicht zu äußern, habe auf die Opfer "befremdlich und verletzend" gewirkt. Zahlreiche Hinterbliebene der Opfer waren in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich zudem überzeugt, dass die zum Teil großen Erwartungen in der Öffentlichkeit an das Verfahren nicht zu erfüllen gewesen seien. "Mit den Mitteln des Strafrechts kann kein gesellschaftliches Problem nachhaltig gelöst werden", sagte Skujat mit Blick auf die Debatte um das Waffenrecht und die Gründe für einen Amoklauf.
Die Verteidiger von Jörg K. kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Sein Mandant sei aber froh, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden sei, sagte der Anwalt Hans Steffan.
10.02.2011 - 15:01 Uhr


