Bevorstehende Scheidung/Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bevorstehende Scheidung/Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder

Ich hoffe hier im Forum ein paar gute Ratschläge zu bekommen wie ich mit der folgenden Situation am Besten umgehen kann:

Leider muß ich ein wenig ausholen:

Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meine Frau (britischer Staatsbürger) 2005 in England geheiratet. Zwei Jahre später kam das erste Kind (9), dann das zweite (7) und dritte (5). Alle drei Jungen sind in London geboren und haben englische Pässe.

Im Jahre 2012 stellte sich die Frage nach einem Neuanfang, da es meiner Frau und mir unrealistisch erschien jemals Eigentum in London zu erwerben. Daher haben wir uns enschlossen mit den Kindern in meine Heimatstadt nach Deutschland zu ziehen.

Die Kinder fühlten sich von Anfang an wohl, aber meine Frau hatte große Schwierigkeiten sich an ihr neues Leben zu gewöhnen. Zwar haben wir über die Jahre viele Ferien mit den Kindern in Deutschland verbracht, aber hier zu leben war für Sie doch was ganz anders.

Ein Jahr später hat mich die Familie meiner Frau gebeten nach England zurückzukommen mit dem Versprechen auf ein eigenes Haus mit bezahlbaren Konditionen und einer gut bezahlten Anstellung im Unternehmen des Bruders.

Leider erwiesen sich alle Versprechen als Luftblasen. Das eigene Haus war ein teures Mietshaus und der gute bezahlte Job bei meinem Schwager hielt nur kurzfristig an, da dieser ein Jahr später bankrott ging.

Dennoch habe ich mich für drei Jahre alleine durchgekämpft (meine Frau hat seit der Geburt unseres ersten Sohnes nicht dazuverdient). Dann ging mir aber die Luft aus (mit €40,000 Schulden) und ich mußte meiner Frau mitteilen, das ich es für das Beste hielt wieder zurück nach Deutschland zu gehen um jetzt für ein paar Jahre endlich Stabilität für unsre Familie zu schaffen.

Diese lief kurz darauf zu ihrem Bruder und konfrontierte ihn wegen der falschen Versprechen und verlange Geld um in England bleiben zu können.Lange Geschichte...am Ende verletzte ihr Burder sie körperlich und schmiss sie aus dem Familenhaus.

Als dann auch noch unsere Kinder von ihm bedroht wurden (polizeilich von meiner Frau dokumentiert) war die Sache für mich entgültig entschieden - zurück nach Deutschland!

Meine Frau war natürlich unglücklich, und ich bat Sie mir realistische Alternativen aufzuzeigen um doch noch hier in England bleiben zu können. SIe schwieg und so packte ich das Haus zusammen und zog zuerst mit meinen beiden älteren Söhnen nach Deutschland. Meine Frau sagte, sie bräuche noch Zeit und wolle mit unserem jüngsten Kind noch in England bei Freunden bleiben und dann später nachkommen.

Vor Ort in Deutschland habe ich die Kinder dann eingeschult und 6 Wochen später kam meine Frau mit dem jüngsten Kind nach. Sie meldete sich beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde an.

Aber schon nach drei Wochen wollte sie zurück nach England um ihre Freunde zu sehen. Dieses ermöglichte ich ihr (Flug, Hotel, etc).

Vier Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland wollte sie schon wieder los und zögerlich sagte ich auch hier zu. Nun war ich wieder mit allen drei Kindern alleine.

Als sie dann im Oktober schon wieder nach England reisen wolltte habe ich jegliche Unterstützung abgelehnt (nach dem Motto: "Such Dir doch Arbeit und finanziere deine Reisen selber").

Kurzerhand schnappte sich sich unsren jüngsten Sohn (5), klaute sich meine ec-karte und PIN, leerte das Konto, nahm alle Pässe mit (einschließlich meinem) und fuhr mit dem Bus nach England. Per SMS teilte sie mir mit, das sie am Montag, 24.10.2016 wieder hier sein wird.

Daraufhin unterrichtete ich das Jugendamt mit meiner Sorge der Kindesentührung. Dieses teilte mir mit ersteinmal bis zum 24 Oktober abzuwarten.

In der Zwischenzeit ermöglichte mir meine Frau keinen Kontakt mit meinem jüngsten Sohn. Gestern jedoch muß er ausversehen den Rückwahlknopf gedrückt haben und er war am Telefon und sagte er wolle zurück nach Deutschland und vermisse "Daddy". Sekunden später muss es meine Frau dann mitgekriegt haben und das Gespräch brach ab.

Heute morgen kam dann noch eine SMS in der mir meine Frau mitteilte, daß ich sie "in Ruhe lassen soll" und das sie nächste Woche wieder hier ist.

Ich habe ihr angeboten den Kleinen aus England abzuholen, und sie kann bleiben so lang sie will....aber keine Antwort.

So....nun ist jetzt auch bei mir das Faß endgültig zum Überlaufen gekommen und ich will die Scheidung beantragen.

Hierzu nun einige Fragen:

1. Der Gerichstand für eine Scheidung wäre Deutschland, richtig? (alle Familienmitglieder sind hier gemeldet)

2. Kann ich jetzt schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

3. Wäre eine Anzeige wegen Kindesentzug sinnvoll oder könnte das ganze nach hinten losgehen? Ich will natürlich nicht, das meine Frau ins Gefägnis kommt - ledglich meine Chancen verbessern, das mir das Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesteht. Auch hat mein jüngster Sohn Sprachförderunterricht, der meines Wissens schulpflichtig ist.

3. Ich werde meiner Frau nächste Woche unter Zeugen den "Trennbrief" übergeben und Sie beten das Trennungsjahr alleine in England zu verbringen. Falls Sie sich weigert und das Trennungsjahr hier in unserer Familienwohnung (Eigentumswohnung meiner Eltern) verbringen möchte, kann ich dagegen angehen?

Ein Zusammenleben wäre für das Wohlbefinden der Kinder schädlich, das es bis jetzt nur Streit im Hause gab. Alle Kinder sind sehr auf mich fixiert, da ich schon immer von zu Hause gearbeitet habe und über die Jahre viele "müterliche" Rollen zum großen Teil übernommen habe (Kochen, Waschen, Hausaufgaben, usw.).

(Zur Klarstellung: Meine Frau kam aus einer sehr reichen Familie mit Bediensten, etc. SIe hatte sich das wohl alles etwas anders vorgestellt und sieht sich jetzt von einer Metropole in eine deutsche Kleinstatdt versetzt - daher is ihr Verhalten zum Teil nachvollziehbar). Dennoch hätte ich gedacht, das das Wohl der Kinder für jede Mutter im Vordergrund steht.....die fühlen sich hier nämlich richtig wohl und genießen eine Stabilität, die sie in England nicht hatten.)

4. Meine große Sorge ist das meine Frau emotional überreagiert, wenn sie sieht, das sie eventuell alles verliert. Man hört Schauergeschichten von Frauen, die sich selbst verletzen, dann zur Polizei rennen und bevor man überhaupt Bescheid weiß, hat man Hausvebot. Sie hat finanziell keine Mittel zur Verfügung - steht jetzt also mit dem Rücken an der Wand. Mein Verdienst ist ungefähr €2,000 netto - da wird nicht viel (wenn überhaupt) Ehegattengehalt fällig. Somit ist in dieser Situation alles möglich. Kann man sich davor irgendwie schützen?

Also, entschuldigt bitte die lange (aber hoffentlich unterhaltsame) Geschichte.

Wäre für jeden Ratschlag dankbar.

MJ0815

-- Editier von MJ0815 am 24.10.2016 11:24

-- Editier von MJ0815 am 24.10.2016 11:29

-- Editier von MJ0815 am 24.10.2016 11:32

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

1. Ja
2. Ja
3. ist sinnvoll
4. vor psychischen Problemen kann man sich praktisch nicht schützen. Aber wenn die Frau sich in GB was antut, hat das doch keine Auswirkungen auf die Wohnung in D.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo drkabo,

vielen Dank für die kurzen aber hilfreichen Antworten.

Zu 4. Meine Frau wird nächste Woche wohl zurück aus England mit unserem jüngsten Sohn kommen. Es is dann hier in Deutschand wo ich ihr den Trennungsbrief unter Zeugen zuteile. Daher die Sorge, das sie sich selbst verletzt (oder vielleicht auch nur lügt) und dann zur Polizei rennt und ich derjenige bin, der die Familienwohnung verlassen muss.

Aber wie Sie schon sagten, davor kam man sich wohl nicht schützen.

Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe.

MJ0815

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, dreimal "hinweg von mir", was die Wohnung angeht, das wird es nicht geben. Sie wohnt da genauso wie Du.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, natürlich ist es unsere gemeinsame Wohnung. Rausschmeißen geht nicht (und will ich auch nicht). Ich hoffe nur, das meine Frau dazu bereit ist das Trennungsjahr in England zu verbringen. Dieses Jahr hier in der eigenen Wohnung durchzuziehen ist für alle Beteiligten (besonders für die Kinder) nicht erstrebenswert, da es wiegesagt nur Streit gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

Deine Frau (Britin) ist mit eurem kleinen Kind (ebenfalls Brite) für kurze Zeit in das Heimatland zu Besuchszwecken und hat ihre Rückkehr angekündigt.

Von strafbarer Kindesentziehung kann da keine Rede sein.

Die anderen beiden Kinder sind auch britische Staatsbürger.
Wenn sich Deine Frau rechtlich beraten klug verhält, wird sie wenn sie es will reale Chancen haben mit den Kindern in das Heimatland zurückzukehren. Die britische Rechtsprechung ist da recht eindeutig. Zwar nicht ganz so restrictiv wie die französische (da hättest Du so gut wie keine Chance), aber eindeutig. Google mal danach, es gibt einige Aufsätze dazu im Netz.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es ist völlig einerlei, dass die Kids Briten sind. Auch wenn sie (nur) Deutsche wären, wird der Mutter wahrscheinlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden. Sie arbeitet nicht, Du arbeitest. Und da gibt es Abkommen zwischen den Ländern. So wurden (ist noch gar nicht so lange her) deutsche Kinder zum Vater nach Canada überführt.

Und, sie steht nicht finanziell mit dem Rücken an der Wand, sondern Du! Du musst nämlich die Kids finanzieren und die Ehefrau auch noch. Und wenn Du Dich trennen willst, dann musst Du die Wohnung verlassen und nicht sie.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es dem wirklich so? Haben die Kinder nicht grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaft, da ich Deutscher bin?

Mir wurde vom Jugendamt mitgeteilt, das der Kindeswille auch in diesem Alter schon mit einbezogen wird (die Kinder werden "altersgerecht" nach ihren Wünschen befragt). Zumindest der neunjährige und der siebenjährige würden auf jedem Fall Deutschland als Aufenthaltsland wählen. Der 5-jährige auch - aber der ist wahrscheinlich noch zu jung...

Wollt ihr mir also sagen, das ein deutsches Familengericht unter den unten genannten Tatbeständen tatsächlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an meine Frau geben könnte:

a) In England wurde körperliche und mentale Gewalt gegen unsere Kinder von der Familie meiner Frau ausgeübt (polizeilich dokumentiert)

b) Das Jugendamt in England ("Social Services") hat meiner Frau zugeraten den Umzug nach Deutschland zu unterstützen, da dieser das Beste für die Kinder sei (dokumentiert)

c) Meine Frau hat sein neun Jahren nicht gearbeitet

d) Die Familie meiner Frau würde sie in England nicht unterstützen

e) Meine Frau ist schon dreimal innerhalb vier Monaten entweder alleine oder mit dem jüngsten Sohn nach England gereist (beim letzen Male gegen meinen Willen) und hat mich mit den beiden anderen Jungs zurückgelassen - zeugt das nicht schon von Vernachlässigung?

d) Schultermine und Arztermine wurden von ihr nicht eingehalten (so erzählte sie mir zum Beispiel, die Schule wäre damit einverstanden wenn der Jüngste während der Unterrichtszeit aus dem Sprachförderunterricht genommen wird - diese Absprache hat laut Schule nie stattgefunden)

e) Die Kinder haben hier ein stabilies Umfeld. Ich arbeite von zu Hause und bin für die Kinder vor und nach der Schule da. Auch sind die Großeltern der Kinder vor Ort, die gegebenfalls aushelfen können.

e) Die Kinder wollen alle in Deutschland bleiben und haben an England keinerlei Interesse

Ich kann mir wiegesagt nur sehr schwer vorstellen, das ein deutsches Familiengericht unter Berücksichtigung der oben genannten Tatsachen, das Aufenhaltsrecht auf meine Frau übertragen kann. Liege ich da so falsch?

Meine Sorge ist schon, das meine Frau jetzt über England versucht die Lage für sich zu verbessern, aber der Gerichtstand ist doch auf jeden Fall Deutschland. Das jedenfalls wure mir von "drkabo" bestätigt.

Vielen Dank für eure Kommentare.

-- Editiert von MJ0815 am 25.10.2016 12:37

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#8
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und wenn Du Dich trennen willst, dann musst Du die Wohnung verlassen und nicht sie.

wirdwerden

Es die Rechtssprechung hier wirklich so eindeutig? Der sich trennende Ehepartner muss bei Uneinigkeit die Familienwohnung velassen?

-- Editiert von MJ0815 am 25.10.2016 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Soweit ist es doch noch gar nicht, dass über ein alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht entschieden wird, egal ob für den Vater oder für die Mutter.
Wenn die Mutter mit dem jüngsten Kind nicht nach D zurückkehrt, ist das ein Fall für das HKÜ, denn die Mutter ist derzeit nicht befugt, alleine über den Aufenthalt des Kindes zu entscheiden, und der letzte rechtmäßige Aufenthalt des Kindes war in D. GB und D sind Vertragsstaaten des HKÜ, also müssen britische Behörden das Kind nach D zurückführen. (Falls die Mutter nicht freiwillig mit dem Kind zurückkommt, was man natürlich erstmal abwarten muss.)
Danach(!) kann man schauen, ob ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Und da sieht es für den Vater doch gar nicht schlecht aus, zumindest hat er sich in Anwort #7 gute Argumente zurechtgelegt und auch sonst zutreffend recherchiert. Was die Mutter für Argumente ins Feld führen wird, weiß man aus der Ferne natürlich nie.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ermutigende Antwort!

Ich glaube schon, daß meine Frau bald zurückkehren wird mit unserem jüngsten Sohn. Mir wurde aber mitgeteilt, das Kindesentzug im Einzelfall auch nur "einige Minuten" dauern muß. Ob dieses nun strafrechtlich verfolgbar ist wohl eher unwahrscheinlich.

Tatsache ist, das sie mit unserem jüngsten Sohn ohne meine Einwilligung nach GB gereist ist und sie mir nicht mitteilt wo sich sich aufhält.

Zwar haben wir täglich kurzen Telefonkontakt - der bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Kinder. Während ich ihr die Möglichkeit gebe ausführlich mit den Kindern zu sprechen, drückt sie sofort das Gespräch ab wenn ich mit meinem jüngsten Sohn reden will.

Am Ende geht es mir nur darum sowiel wie möglich an Fakten zu sammeln, die mir die größtmögliche Wahrscheinlichkeit geben das Aufenthaltsberstimmungsrecht für mich zu entscheiden. In anderen Worten: Wenn eine Anzeige bei der Polizei wegen Kindesentzug (die ich doch rein rechtlich machen könnte (ob moralisch vertrebar ist eine andere Sache) mir am Ende Vorteile bringt würde ich dies durchaus in Erwägung ziehen.

Und kann die Entscheidung des Aufenthaltsbestimungsrechts nicht schon relativ schnell kommen? Wenn meine Frau nächste Woche zurückkommen sollte und sie nach dem Erhalt des Trennungsbriefes mit den Kindern nach England gehen will, ich mich aber weigere - dann muss das Familiengericht doch schnellstmöglich eine Entscheidung herbeiführen.

Mir wurde außerdem geraten ihr die Pässe der Kinder wegzunehem - ich weiß aber, wenn ich dies mache wird sie sofort zur Polizei gehen, ob das nun was bringt oder nicht.

Der ganze Fall ist halt hochexplosiv und ich will mir hier keine Eigentore schießen.

Nochmals vielen Dank für die Kommentare.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Wenn eine Anzeige bei der Polizei wegen Kindesentzug (die ich doch rein rechtlich machen könnte (ob moralisch vertrebar ist eine andere Sache) mir am Ende Vorteile bringt würde ich dies durchaus in Erwägung ziehen.

Wenn Frau und Kind tatsächlich absehbar wiederkommen, dann erscheint mir eine solche Anzeige nicht unbedingt zielführend.
Zum einen ist die Motivation von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sonderlich hoch, sich in private Rosenkriege einzumischen. Zum anderen eröffnen Sie mit einer Strafanzeige einen weiteren Nebenkriegsschauplatz. Die Sache ist schon kompliziert genug - und wenn die Sache noch komplizierter gemacht wird (z.B. durch strafrechtliche Aspekte) - ist das selten hilfreich.

Sie sollten sich zeitnah von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen - für die Scheidung und den Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht werden Sie ohnehin einen brauchen. Und vorher keine Schnellschüsse.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es ist doch juristisch gesehen überhaupt kein Kindsentzug da. Die im StGB genannten Voraussetzungen liegen nicht vor.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Es ist doch juristisch gesehen überhaupt kein Kindsentzug da. Die im StGB genannten Voraussetzungen liegen nicht vor.

Nach der Schilderung des Fragestellers ist der §235 StGB in der Vatriante des Absatz 2, Nr. 2 erfüllt - zumindest dann, wenn die Mutter nicht wie versprochen mit dem Kind zurückkommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Die Sache ist schon kompliziert genug - und wenn die Sache noch komplizierter gemacht wird (z.B. durch strafrechtliche Aspekte) - ist das selten hilfreich.


Dem stimme ich zu. Es ging mir vielmehr einen "Warnschuß" an meine Frau senden, das dieses Verhalten nicht toleriert wird. Aber einen "Nebenkriegsschauplatz" eröffnen will ich natürlich nicht.

Vielen Dank für ihre Einschätzung, drkabo.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Entschuldigung, aber die Mutter ist doch schon x mal mit dem Kind zurück gekommen. Sie hat den Aufenthalt verlängert, und das wars. Außerdem, wenn sie wirklich die Trennung planen sollte, dann sich die Kids schnappt, nach England fährt, dort vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, unter Hinweis, dass ihr noch Ehemann hier Amok läuft, dann ist diese Zivilentscheidung auch in Deutschland zu respektieren. Dasselbe gilt, wenn sie in England die Scheidung einreicht. Da ist dann nix mit deutschem Recht, sondern da wird das Verfahren dann in dem Land durchgeführt, in welchem als erstes was gerichtlich anhängig war. Und "bevorstehende Scheidung" mein Gott, es ist noch nicht mal das Trennungsjahr eingeleitet. Sie weiss von nix. Und dann so ein Zirkus?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wenn meine Frau völlig unerwartet innerhalb von zwei Stunden mit meinem jüngsten Sohn gegen meinen WIllen nach England reist, alle Reisepässe mit sich nimmt (einschließlich meinem), dann am Busbahnhof mit meiner ec-Karte das gesamte Konto leert (ohne Kontovollmacht), ich in ihrem abgeschlossenen Schrank Dokumente finde wie z.B Geheimzahlen der Bankkonten, Meldebescheinigugen, usw.), mir dann nicht gesagt wird wo sie sich aufhält, mir den Kontakt mit meinem Sohn enthält - dann denke ich mal das man sich hier schon so ein paar Gedanken machen kann.

Das sie also von "nix" weiß bezweifele ich sehr. Ich glaube sie ahnt ganz genau was auf sie zukommt.

Sicher - sie kam bis jetzt jedes Mal wieder. Aber die Situation spitzt sich zu.

Recht gebe ich Ihnen auch bezüglich der Möglichkeit, das sie einfach in England das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und sich dann der Gerichtsstand nach England verschiebt. Ist das aber so einfach möglich?

Wenn dem so wäre, würde ich natürlich jetzt schon den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim deutschen Familiengericht einreichen.

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

-- Editiert von MJ0815 am 25.10.2016 17:09

-- Editiert von MJ0815 am 25.10.2016 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MJ0815):
Meine Sorge ist schon, das meine Frau jetzt über England versucht die Lage für sich zu verbessern, aber der Gerichtstand ist doch auf jeden Fall Deutschland. Das jedenfalls wure mir von "drkabo" bestätigt.


Hi,

diese Sorge ist mehr als berechtigt. Der Gerichtsstand ist nicht in jedem Fall hier.

Eingangs schriebst Du das die Kinder britische Pässe haben. Später haben sie die dopplete Staatsbürgerschaft. Was ist jetzt richtig?

Zitat (von MJ0815):
Recht gebe ich Ihnen auch bezüglich der Möglichkeit, das sie einfach in England das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und sich dann der Gerichtsstand nach England verschiebt. Ist das aber so einfach möglich?
Ja.

Zitat (von MJ0815):
Wenn dem so wäre, würde ich natürlich jetzt schon den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim deutschen Familiengericht einreichen.
Mir ist nicht klar, wie das ohne konkreten Anlass gehn soll. Allein die Reisen nach England mit dem kleinsten Kind rechtfertigen diesen Schritt m.E. nicht.

Zitat (von wirdwerden):
Dasselbe gilt, wenn sie in England die Scheidung einreicht. Da ist dann nix mit deutschem Recht, sondern da wird das Verfahren dann in dem Land durchgeführt, in welchem als erstes was gerichtlich anhängig war.
Völlig richtig. Und selbst wenn das Verfahren in Deutschland stattfinden würde, würde weil die Heirat in GB war, auch das britische Recht berücksichtigt.

Zitat (von drkabo):
Sie sollten sich zeitnah von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen
Dem stimme ich uneingeschränkt zu und ergänze "mit Fachwissen im britischen Familienrecht".
Tip: Diese Anwälte finden sie meistens in Städten, in deren Umgebung die Rheinarmee stationiert war, sofern die nicht auch schon alle im Ruhestand sind. Den das umgekehrte Problem Vater britischer Soldat, deutsche Mutter hatten wir nach Auflösung der deutschen Standorte häufiger. Ist also gar nicht so unbekannt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MJ0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von MJ0815):

Eingangs schriebst Du das die Kinder britische Pässe haben. Später haben sie die dopplete Staatsbürgerschaft. Was ist jetzt richtig?


Mir wurde im Einwohnermeldeamt mitgeteilt das alle Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ich ohne weiteres Reisepässe beantragen kann. Zur Zeit verfügen alle Kinder (nur) über britische Pässe.

Zitat (von MJ0815):
Wenn dem so wäre, würde ich natürlich jetzt schon den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim deutschen Familiengericht einreichen.


Zitat (von Sir Berry):
Mir ist nicht klar, wie das ohne konkreten Anlass gehn soll. Allein die Reisen nach England mit dem kleinsten Kind rechtfertigen diesen Schritt m.E. nicht.


Sind die oben angeführten Tatbestände nicht schon ausreichend genug? Mutter verschwindet mit dem jüngsten Sohn gegen den Willen des Vaters nach England, Aufenthaltsort wird nicht freigegeben, Kontaktmöglichkeit des Vaters mit seinem Sohn wesentlich erschwert,Verletzung der Schulpflicht, etc.

Zitat (von wirdwerden):
Dasselbe gilt, wenn sie in England die Scheidung einreicht. Da ist dann nix mit deutschem Recht, sondern da wird das Verfahren dann in dem Land durchgeführt, in welchem als erstes was gerichtlich anhängig war.


Zitat (von Sir Berry):
Völlig richtig. Und selbst wenn das Verfahren in Deutschland stattfinden würde, würde weil die Heirat in GB war, auch das britische Recht berücksichtigt.


Eine Scheidung "einreichen" ist so wie ich verstanden haben erst 8-12 Wochen vor dem Ende des Trennungsjahres möglich, richtig? Und soviel ich weiß, gibt es bei den Briten zwei Trennungsjahre.

Das heißt doch, der erste gerichtliche Anhang wäre der Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Selbst wenn diesem beim deutschen Familiengericht nicht stattgegeben wird, habe ich damit nicht erstmal erreicht das der erste gerichtliche Anhang in Deutschland dokumentiert wurde?

Zitat (von drkabo):
Sie sollten sich zeitnah von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen


Zitat (von Sir Berry):
Dem stimme ich uneingeschränkt zu und ergänze "mit Fachwissen im britischen Familienrecht".
Tip: Diese Anwälte finden sie meistens in Städten, in deren Umgebung die Rheinarmee stationiert war, sofern die nicht auch schon alle im Ruhestand sind. Den das umgekehrte Problem Vater britischer Soldat, deutsche Mutter hatten wir nach Auflösung der deutschen Standorte häufiger. Ist also gar nicht so unbekannt.


Danke für den Tip. Ich lebe in Niedersachsen - dort werde ich hoffentlich fündig.

-- Editiert von MJ0815 am 26.10.2016 10:49

-- Editiert von MJ0815 am 26.10.2016 10:51

-- Editiert von MJ0815 am 26.10.2016 10:53

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Sir Berry: es gibt keine Scheidung mit ein wenig Berücksichtigung von diesem oder jenem Recht. Es wird entweder nach britischem Recht oder nach deutschem geschieden, was natürlich von der Örtlichkeit abhängig ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hallo,

Deine Frau (Britin) ist mit eurem kleinen Kind (ebenfalls Brite) für kurze Zeit in das Heimatland zu Besuchszwecken und hat ihre Rückkehr angekündigt.

Von strafbarer Kindesentziehung kann da keine Rede sein.

Berry


Dir ist schon klar, dass die Erlaubnis dazu vom Vater nicht vorhanden ist?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist völlig einerlei, dass die Kids Briten sind. Auch wenn sie (nur) Deutsche wären, wird der Mutter wahrscheinlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden. Sie arbeitet nicht, Du arbeitest. Und da gibt es Abkommen zwischen den Ländern. So wurden (ist noch gar nicht so lange her) deutsche Kinder zum Vater nach Canada überführt.

Und, sie steht nicht finanziell mit dem Rücken an der Wand, sondern Du! Du musst nämlich die Kids finanzieren und die Ehefrau auch noch. Und wenn Du Dich trennen willst, dann musst Du die Wohnung verlassen und nicht sie.

wirdwerden


Das ist doch totaler Unfug. Glücklicherweise haben sich die Gerichte mittlerweile im Griff.

1.: Wer sagt, dass die Frau die Kinder bekommt? Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Wenn der Vater vorher mehr die Kinder betreut hat, ist er im Vorteil.
2.: Wieso soll er die Wohnung verlassen? Wenn die Kinder im zugesprochen werden, ist das Thema soweit auch erledigt.

Finde deine Antworten im Bereich des Familienrechts echt sehr "komisch".

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Entschuldigung, aber die Mutter ist doch schon x mal mit dem Kind zurück gekommen. Sie hat den Aufenthalt verlängert, und das wars. Außerdem, wenn sie wirklich die Trennung planen sollte, dann sich die Kids schnappt, nach England fährt, dort vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, unter Hinweis, dass ihr noch Ehemann hier Amok läuft, dann ist diese Zivilentscheidung auch in Deutschland zu respektieren. Dasselbe gilt, wenn sie in England die Scheidung einreicht. Da ist dann nix mit deutschem Recht, sondern da wird das Verfahren dann in dem Land durchgeführt, in welchem als erstes was gerichtlich anhängig war. Und "bevorstehende Scheidung" mein Gott, es ist noch nicht mal das Trennungsjahr eingeleitet. Sie weiss von nix. Und dann so ein Zirkus?

wirdwerden


Sorry, aber das ist wieder Unfug. Welches Recht hier schlussendlich greift muss dann geprüft werden.

Umgekehrt kann das der Vater auch machen. Und jetzt? Also deine Mutterfixierung ist hier :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo ASD,

Zitat (von asd1971):
Dir ist schon klar, dass die Erlaubnis dazu vom Vater nicht vorhanden ist?


Ja. Mir ist aber auch bekannt, dass die Mutter dies eigenverantwortlich entscheiden kann und keine ausdrückliche Erlaubnis von ihm braucht.
Wohlgemerkt, wir sprechen hier über befristete Reisen und nicht über dauerhafte Verbringung.

Zitat (von asd1971):
Sorry, aber das ist wieder Unfug. Welches Recht hier schlussendlich greift muss dann geprüft werden.
Du irrst. Wird werden hat es richtig beschrieben.

Zitat (von asd1971):
2.: Wieso soll er die Wohnung verlassen?

Nur in diesem Punkt bin ich bei Dir. Auf Dauer wird sie die Wohnung verlassen müssen. Hier sind die Eigentumsverhältnisse höherwertiger anzusetzen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Warum bin ich der einzige, der der Meinung ist, dass für die Kindschaftsangelegeheiten der ausschließliche Gerichtsstand in D ist?
Das Kind hat derzeit keinen rechtmäßigen gewöhnlichen Wohnsitz in GB.
So lange das Kind in GB nur zu Besuch ist, hat es dort keinen gewöhnlichen Wohnsitz, der die Zustaändigkeit der GB-Gerichte begründen könnte.
Wenn die Mutter mit dem Kind nicht zurückkehrt und sich gegen den Willen des Vaters in GB niederlässt, dann ist der Wohnsitz des Kindes nicht rechtmäßig. Das HKÜ (das von GB unterzeichnet wurde) soll doch genau solche Fälle verhindern, dass ein Elternteil sich mit dem Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland absetzt und dort dann den unrechtmäßigen Aufenthalt zementiert.
Ich sehe weit und breit keine Zuständigkeit von GB-Gerichten für Angelegenheiten, die die Kinder betreffen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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