Bevor es den Nachbar ärgert - einige Rückfragen

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459157-66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bevor es den Nachbar ärgert - einige Rückfragen

Hallo,

wir haben in Donauwörth an einem Grundstück in Hanglage ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Grundstück fällt zum Nachbar ab. Gemäß Bauplan dürfen wir eine Stüzmauer in Form von L-Steinen setzen zur Grenze des Nachbarn. Auch die Höhe von 0.80 m über der Nulllinie ist hier geregelt.

Frage:
- an einer Stelle ist (auf unserem Grundstück) aber oberhalb der Nulllinie sind 8 cm Beton vom vom Fundament zu sehen. Die L Steine gehen auf eine Höhe von ca. 65-70cm über der Nullhöhe. Ist das schlimm, dass der Nachbar den Beton sehen kann bzw. gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorschriften? Wir möchten ungerne die L-Steine wieder rausreissen sind aber verunsichert was hier Rechtslage ist.
- wir wollen an der Stützmauer eine Hecke pflanzen. Die Heckenpflanze kann bis zu 2,5 m hoch werden, wobei uns hier vermutlich 2,0 m reichen werden. Gibt es bei der Höhe der Hecke ,also auf der Seite wo die Sützmauer steht, irgendwelche Vorschriften wie hoch die Hecke werden kann (da der Nachbar ja dann Stützmauer + Hecke sehen würde)

Hoffe jemand von Euch kennt sich hier etwas aus ;)

Frank

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb459157-66):
gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorschriften?

Klar die Baugenehmigung und der Bebauungsplan und die Ladesbauordnung.
Ferner ist schon das hier doch erwähnt:
Zitat (von fb459157-66):
Auch die Höhe von 0.80 m über der Nulllinie ist hier geregelt.

Zitat (von fb459157-66):
Gibt es bei der Höhe der Hecke ,also auf der Seite wo die Sützmauer steht, irgendwelche Vorschriften wie hoch die Hecke werden kann

Klar man sollte mal in der Landesbauordnung Bayern schlau machen, es sei denn man will nicht nur den Nachbarn verärgern, und dazu dann vor den Gerichten mit Pauken und Trompeten verlieren um danach alles zurück zu bauen. Zudem sollte man sich auch erst mit dem Bebauungsplan schlau machen, oft gibt es für Hecken entsprechende Vorgaben.

Für die Dinge gibt es doch den Architekten, welcher ja auch den Bau begleitet, denn nicht nur der Nachbar sondern auch die Stadt / Gemeinde kann sich gewaltig daran stören und die Baubehörde reagiert zum Teil gerade bei solchen Auffälligkeiten auch in anderen Dingen sehr genau, und prüft unter Umständen auch weit mehr als sonst üblich. Da hilft nur beten, das jeder Handwerker auch genau gearbeitet hat, und man selbst nicht ein wenig übers Ziel hinaus ging. Ein verärgerter Nachbar klagt und mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die Fronten geklärt, ein verärgerter Bauamtsmitarbeiter kann dem Eigentümer über Jahrzehnte das Leben schwer machen.

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

siehe hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGBGB-47

Da ihr aufgeschüttet habt, darf nach meiner Meinung Hecke + Stützmauer nicht höher als 2 Meter sein. Bei mehr als 2 Meter muss ein Grenzabstand von mindestens 2 Meter eingehalten werden.

Hinweis: bei einer Hecke sollte man nicht vergessen, ausreichend Grenzabstand für das Schneiden der Hecke einzuplanen.

Tip: Sprecht vorab mit dem Nachbarn, vielleicht ist es ihm ja ganz recht, wenn die Hecke so hoch wird wie ihr es vorhabt. Das lasst euch dann aber schriftlich geben...

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