Hallo,
es ist schon interessant, was ich hier im Forum zum Thema Betway gelesen habe. Ich betreibe das Thema bisher als Hobby und zocke für ein paar Hundert Euro im Monat. Bin mir bewusst, dass die Kohle am Ende weg ist. Andere geben es für andere Dinge aus, mir macht das Zocken Spaß.
Ich habe letzte Woche (Screenshots habe ich) mehrere Wetten abgeschlossen, als ich gesehen habe, dass man eine 11,80 Quote (ELF nicht EINS !!!) auf den Favoriten angeboten hat. Ich habe die Wette mit anderen Wetten kombiniert, man hat meinen Einsatz sofort dem Konto belastet. Am Ende hätte ich 4 TEUR gewonnen, wenn alle Wetten so umgesetzt worden wären. Ich hatte alle anderen Ergebnisse richtig und auch mit der 11,80 hat der Favorit gewonnen. Was muss ich da sehen, Wette wurde storniert und natürlich nur die Wette, wo man die Quote falsch eingetragen hatte.
Mir war klar, dass es ein Fehler war und ich habe auch nicht die Auszahlung der 11,80 Quote gefordert sondern ein faires Angebot unterbreitet. Man rechnet die Wette mit 1,8 ab, so wie man es danach auch anderen Zockern angeboten hatte, welche dieses Spiel mit auf ihren Wettschein nehmen wollten. Aber was macht Betway ? Verweis auf die von mir bestätigten AGB´s, bei Fehlern können sie jederzeit stornieren. Was aber wenn ich einen Fehler beim Abgeben der Wette mache und statt 50 € z.B.. 500 € eintrage als Einsatz ? Ich kann natürlich nicht stornieren. Habe Betway mehrfach angeboten, mit 1,8 abzurechnen, aber nein, man hat die Einzelwette in der Kombiwette storniert und rausgerechnet. Man hat mir aber 70 € freebet angeboten.
Bin am Überlegen, ob ich es mit einem Anwalt darauf anlege, weil mir die Kosten egal wären. Würde nur mal sehen wollen, was in diesem Fall dabei herauskommt.
Betway storniert Wetten, weil die Quoten zu ihrem Nachteil sind
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Und somit hast du keinerlei Ansprüche auf irgendetwas! §122 Absatz 2 BGB .ZitatMir war klar, dass es ein Fehler war.... :
Sogar genau das Gegenteil, du hast versucht einen offensichtlichen Irrtum auszunutzen, das ist rechtsmissbräuchlich. Du solltest hier die Füße ganz still halten!
-- Editiert von micbu am 05.01.2017 11:10
ZitatMir war klar, dass es ein Fehler war :
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daher habe ich doch die 11,8 nicht eingefordert sondern die 1,8 !!! nichts rechtsmissbräuchlich !!! ich wollte auf das Spiel setzen und es war angeboten... habe von Betway auch nur die Abrechnung der 1,8 eingefordert.
ZitatBin am Überlegen, ob ich es mit einem Anwalt darauf anlege, weil mir die Kosten egal wären. :
Gute Einstellung, denn gute Anwälte sind auch auf Malta sind nicht billig.
ZitatWürde nur mal sehen wollen, was in diesem Fall dabei herauskommt. :
Meine Glaskugel sagt: Nix - außer Kosten.
Prinzipiell ist das wirkich schwierig da was zu holen.
Den einzigen vagen Angriffspunkt, den ich da sehe ist folgender:
- Es wurde ein Paket von mehreren Wetten abgeschlossen und als eine einzige Transaktion (so verstehe ich das, wenn das nicht so war, dann ist allesm was ich dazu schreibe sowieso hinfällig) an den Anbieter geschickt.
- Eine Wette wird (zurecht) storniert wegen Irrtum, AGB, wasauchimmer...
- Von der abgegebenen Kombination (eine TRANSAKTION...das heisst alles oder nichts) wird NACHTRÄGLICH ein Element entfernt.
Das kann eigentlich nicht sein. Entweder die komplette Wette bleibt bestehen wie abgeschlossen oder die komplette Kombination muss storniert werden. Ein einzelnes Element rausnehmen bringt ja im Zweifel (bei nicht so klaren Irrtümern) die ganze Balance der Kombination durcheinander. Was steht denn konkret zum begründeten Stornieren von einzelnen Wetten in den AGB?
Das ist in etwa so, als ob ich meinem Börsenbroker sage "Wenn A über 1 Euro steigt verkauf die und kauf dafür B" und der geht hin, kauft B und sagt "Verkauf von A ging nicht weil ist wieder unter 1 Euro gefallen".
ja, genau so ist es. Nur die eine Position in der Kombiwette haben die storniert.
Woher hast du diese (falsche) Erkenntnis?ZitatDas kann eigentlich nicht sein. Entweder die komplette Wette bleibt bestehen wie abgeschlossen oder die komplette Kombination muss storniert werden. :
-- Editiert von micbu am 06.01.2017 08:43
Das ist kein Faktum, das ist wie so etwas eigentlich funktionieren müsste.
Ich erteile einen Auftrag mit mehreren Positionen. Wenn eine Position davon nicht durchgeführt werden kann, kann der Auftragnehmer diese eigentlich nicht einfach streichen, da das nicht mehr dem Willen des Auftraggebers entspricht.
Damit haben wir dafür keine übereinstimmenden Willenserklärungen, damit kein Vertrag.
Wie gesagt...könnte über AGB anders geregelt sein, aber diese Klausel müsste dann wohl auf den Prüfstand. Geht es da denn um ein deutsches Unternehmen?
ZitatGeht es da denn um ein deutsches Unternehmen? :
Nein, Sitz der Gesellschaft ist in Malta, aber da sich der betreiben explizit an deutsche Kunden richtet ist auch deutsches Recht anzuwenden. Dieses aber dort auch durchzusetzen ist wieder etwas anderes.
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