Betrunken am Steuer Auto, Person + Fahrerflucht

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
elipo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Betrunken am Steuer Auto, Person + Fahrerflucht

Hallo liebes Forum,

wie schon im Betreff steht.
Mein Kumpel ist betrunken (Blutwert 1,32) Auto gefahren.
Hat beim Rückwärtsfahren ein Auto angefahren und ist vor Schreck weggefahren.
Danach hat ihm die Polizei mitgeteilt das er auch eine Person angefahren hat.
Ihm wird jetzt aber angehängt, er sei mit Absicht in eine Menschengruppe gefahren und danach geflüchtet.
Und als ob das nicht schon schlimm genug ist, passiert sowas auch noch in der Probezeit.

Mit was für Strafen kann er denn nun rechnen?
Ich mein Führerschein ist weg. Schmerzensgeld muss er sicher auch bezahlen und das Auto auch.
Aber für wie lange kommt denn der Schein ca weg?
Polizei hat zu ihm gemeint er bekommt ihn nie wieder weil er ja angeblich mit Absicht in eine Menschengruppe gefahren ist.
Die besagte Menschengruppe stand am Gehweg und hat das ganze nur beobachtet und es wurde 'nur' eine Person verletzt.(Beinbruch)

Wäre toll wenn ihr was dazu schreiben würdet.
Bitte keine Posts mit "mit Alkohol fährt man nicht" das weiß ich und er ebenfalls auch! Was passiert ist, kann man leider nicht rückgängig machen.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sorry, aber die Strafe lässt sich in einem solchen Fall nicht einschätzen. Das kommt drauf an, was angeklagt und letztlich auch verurteilt wird.

Auf der Hand liegen die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB .

Unklar ist wie der Staatsanwalt die Situation bezüglich der Personengruppe sieht. Wenn er den Verdacht der Polizei teilt kann die Anklage von einer vorsätzlichen Körperverletzung bis hin zum versuchten Totschlag oder gar eines versuchten Mordes lauten. Entsprechend groß ist der Strafrahmen.

quote:<hr size=1 noshade>Polizei hat zu ihm gemeint er bekommt ihn nie wieder weil er ja angeblich mit Absicht in eine Menschengruppe gefahren ist. <hr size=1 noshade>
Diese Meinung teile ich nicht. Aber innerhalb der nächsten 15 Jahre wird er eine MPU bestehen müssen um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Auch wenn es nicht erfreulich ist:
Aufgrund der Alkoholisierung (und evt. auch des vermeintlichen Vorsatzes) kann die Versicherung den Fahrer bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Vermutlich wird sie das auch tun.

In einfachen Fällen wäre der Maximalregress 2.500 € aber hier dürfte ein "besonders schwerer Fall" vorliegen, der die 5.000 € - Grenze rechtfertigt.



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 19.08.2010 09:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

wäre es als versuchter Mord oder Totschlag eingestuft worden, befände sich der Betroffene in U-Haft - die wird dann nämlich zwingend angeordnet (§ 112(3) StPO ). Insofern wäre hier gefährliche Körperverletzung der richtige §. Die Mindeststrafe hierfür beträgt 6 Monate Haft (mit oder ohne Bewährung), wobei die 6 Monate hier sicher überschritten werden, schon wegen der tateinheitlichen Verstöße gegen die §§ 142 u. 315c.

Gruß vom mümmel

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
In einfachen Fällen wäre der Maximalregress 2.500 €
Nö. Aufgrund der Alkoholisierung 5000€ und aufgrund der Unfallflucht 2500-5000€. Bei einem absichtlich herbeigeführten Unfall ist die Versicherung von der Leistung vollständig befreit.

quote:
wäre es als versuchter Mord oder Totschlag eingestuft worden, befände sich der Betroffene in U-Haft
Das ist natürlich eine überzeugendes Argument.

Aber vielleicht ist der Thrad ja auch nur ein Fake.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
elipo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso Fake??
Das mit den 2500-5000€ versteh ich nicht ganz.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Versicherung kann bei einer Unfallflucht bis zu 2500€ Regress fordern. In besonders schweren Fällen der Unfallflucht bis zu 5000€.

Bei einer Trunkenheitsfahrt sind es generell 5000€, die die Versicherung Regress fordern kann.

Das macht dann zusammen 7500-10000€. Bei einem reinen Parkunfall dürfte der Schaden aber deutlich niedriger liegen. Dann ist der Schadenersatz natürlich auf den tatsächlich entstandenen Schaden zu reduzieren.

Wenn aber der Unfall mit der Personengruppe als weiteres Schadenereignis angesehen wird, dann sind auch hier noch einmal bis zu 5000€ Regress wegen des Alkohols möglich.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
elipo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh je das hört sich nicht so gut an


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