Betrugsopfer wird Prozesskostenhilfe verweigert

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Von Schäler

Ich bin von meinem Exchef um meinen Arbeitslohn betrogen worden. 1680 €. Deshalb habe ich das Geld eingeklagt. Der Klage wurde stattgegeben und es gibt auch einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss der auf der Verteilerstelle "rumdümpelt".

Vom Exchef verspottet und verhöhnt, weigert sich dieser weder zu zahlen, noch händigt er mir meine Lohnsteuerkarte und Abrechnungen aus. Das Arbeitsamt denkt nun über ein Zwangsgeld nach und für die Krankenkasse bräuchte ich seine Angaben zur Krankengeldberechnung. Deshalb hänge ich in der finanziellenWarteschleife.

Leider konnte ich dadurch die vom Gericht gewünschten Unterlagen für die Prozesskostenhilfe nicht erbringen. Heute kam der Bescheid das mir die PKH. verweigert wird, weil ich durch die Firma dengewünschten Vermögensstriptease nicht erbringen kann. So soll ich als Opfer von Lohnbetrug die zweite Ohrfeige vom Gericht kriegen.

Der Verursacher bleibt dagegen unbehelligt. Dem Chef sollte man mit einem Zwangsgeld an seine Mitwirkungspflicht erinnern. Das könnte auch die Prozesskosten veringern. So würde auch der Verursacher des Prozesses in die Pflicht genommen und nicht seine Opfer.


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