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Betrug?

Hallo,

ein Bekannter von mir hat vor einiger Zeit, Mitte bis Ende Juni 2008, über Ebay per normaler Auktion 2 PC Spiele erworben. Da der Verkäufer ihm trotz zeitig überwiesenem Geldes die Ware nicht schickte, schrieb mein Bekannter einen Brief an diesen, in dem er ihn aufforderte, ihm, er hatte ihm per Email eine ausreichende Nachfrist gesetzt, unverzüglich sein Geld zurück zu überweisen, ansonsten würde er einen Anwalt einschalten. Als mein Bekannter für den Brief nach der Adresse des Verkäufers suchte, fiel ihm auf, dass der Name des Kontoinhabers nicht mit dem bei Ebay registrierten Namen des Verkäuers übereinstimmt. Da das Kreditinstitut an das das Geld überwiesen wurde sich in Köln befindet, forschte mein Bekannter per Internet in dem Kölner Telefonbuch nach dem Namen dessen, der als Kontoinhaber angegebenen war um an dessen Anschrift zu kommen und wurde fündig. Aus diesem Grund schickte mein Bekannter den Brief an die Adresse des Kontoinhabers und wenige Tage später bekam mein Bekannter per Post, ohne Absender, ohne Rechnung, den gekauften Artikel zugeschickt. Seit dem hat mein Bekannter keinen Kontakt mehr zu dem Verkäufer gehabt. Nun bekam heute mein Bekannter eine Vorladung von der örtlichen Polizei, in der er beschuldigt wird, einen Betrug begangen zu haben, da mein Bekannter zu Unrecht Geld verlangt haben soll. Leider kann ggf. die Möglichkeit bestehen, dass mein Bekannter eine falsche Person mit demselben Namen ermittelt hat und diesem dann zu Unrecht einen Brief geschrieben hat.
Nun hat mein Bekannter den Kontoauszug, wo die Überweisung an den angegebenen Kontoinhaber vermerkt ist vorliegen, kommt jedoch nicht mehr an die Emails, in denen die Kontodaten angegeben waren und an denen der Kauf bei ebay bestätigt wurde, da diese automatisch von web.de gelöscht wurden.

Jetzt ist mein Bekannter am Boden zerstört, er weiss nicht, was er tun soll und fürchtet, dass es gar zu einer Gerichtsverhandlung kommt, welche im schlimmsten Falle zu einer Eintragung ins Führungszeugnis führen kann, denn er hat sich auf eine Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst beworben und gute Aussichten auf eine Anstellung, welche er jedoch vergessen kann, sollte es zu einer Verhandlung kommen.

Was kann mein Bekannter tun? Er hat den Brief nicht abgespeichert, eine Kopie hat die Polizei. Er kann zudem nicht nachweisen, dass die Ware tatsächlich erst ca. 4 Wochen nach Überweisung eingetroffen ist und dass der Brief vor Eintreffen der Ware abgeschickt wurde, da der Briefumschlag, womit die Ware versandt wurde, weggeworfen wurde. Zudem weiss er den ebay-Mitgliednamen des Verkäufers nicht mehr, da wie gesagt alles gelöscht wurde.
Besteht die Möglichkeit, dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommt, es geht konkret um eine Summe von 49,47 €? Wenn nein und es käme im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung, würde die im Führungszeugnis vermerkt und was für ein Strafmaß hätte mein Bekannter zu erwarten? Kann man bei der Polizei die Herausgabe der Anschrift des Anzeigestellers verlangen?


Vielen Dank im Voraus!


von denrock am 10.10.2008 17:35
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Betrug?
So wie Sie das hier geschrieben haben, finde ich es etwas verwirrend. Kann man den Sachverhalt so zusammenfassen:

Ein Bekannte hat bei Ebay zwei PC-Spiele für ca. 50,- € bei einer Person X ersteigert und das Geld auf ein Konto überwiesen sollte, dessen Inhaber Person Y aus Köln war. Weil dann die PC-Spiele nicht kamen, hat der Bekannte die Adresse von Y in Köln versucht herauszufinden und dieser Person einen Brief geschrieben, mit welchem er sein Geld zurück verlangt hat. Danach kamen doch noch die PC-Spiele und später eine Strafanzeige, von der Person, die der Bekannte angeschrieben hat, denn es hat sich herausgestellt, das die angeschriebene Person gar nicht Y war sondern doch jemand anderes.

Wenn das so abgelaufen ist (und in dem Brief nichts Strafwürdiges drinnen stand), dann liegt keine strafbare Handlung es Bekannten vor. Wenn die Polizei anderer Meinung ist, muss sie das dem Bekannten nachweisen. Der Bekannte muss seine Unschuld nicht beweisen. Trotzdem ist es hilfreich, wenn der Bekannte sich gegenüber der Polizei einlässt, und dort darstellt, wie sich die Sache zugetragen hat.
Die Polizei wird wohl den Brief haben, den ihr Bekannter geschickt hat. Wenn der von ihrem Bekannten laut Kontoauszug überwiesene Betrag mit dem im Brief zurückgeforderten übereinstimmt, spricht das ja schon mal für die Geschichte ihres Bekannten.

Ansonsten gibt’s für einen Betrugsversuch über rd. 50,- € beim erwachsenen Ersttäter schlimmstenfalls wohl eine Einstellung gegen Geldauflage.



von Mausi1939 am 10.10.2008 18:48
Status: Philosoph (718 Beiträge)
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