Betrug/Unterschlagung

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrug/Unterschlagung

Guten Abend,

ich habe hier einen relativ (für uns) komplizerten Fall und werde dennoch versuchen,möglichst genau zu schildern.
2007 half uns der Chef meines Mannes finanziell bei einer offenen Forderung.
Er führte (schriftlich) Vergleichsverhandlungen mit dem Gläubiger.

Es kam zu einer Einigung ABER : nie zu einer Zahlung.

Der Zusammenhang ergab sich erst jetzt,doch dazu gleich.

2015 kam in o.g. Angelegenheit der Gerichtsvollzieher.
Aus Panik, Blödheit und Verunsicherung zahlten wir die mittlerweile um einiges höhere Summe bis einschließlich November 2016.
Nach Beendigung hatten wir den Nerv etwas nachzuforschen.
Fakt: zu keinem Zeitpunkt wurde eine Vergleichssumme gezahlt,wird aber haben ordnungsgemäß ab 2008 mtl. diese Forderung an den Chef meines Mannes abbezahlt.

Grund:der Prokurist der Firma war mit unserer Angelegenheit beauftragt und hat die Zahlung "umgeleitet ". Aus ähnlichen Gründen wurde er vor 3 Jahren entlassen und soweit wir wissen,ohne Anzeige (kleine Kinder).
Nun haben wir erst jetzt die Zusammenhänge nachvollziehen können und in der Firma wird gerade alles zusammengetragen,was er nicht vernichtet hat.
Wir haben also schriftliche Korrespondenz von 2007,Bestätigung über die Zahlung von uns bis November und die Bestätigung,das trotz Einigung keine Zahlung erfolgte.

In der Buchhaltung werden gerade die Zahlungen berechnet,welche ja ungerechtfertigt "zurückgezahlt " wurden von uns. Da machen wir uns keine Sorgen.
Aber wir möchten den ehemaligen Prokuristen anzeigen!
Das ist Betrug.Zusätzlich zum wirtschaftlichen Schaden stehen wir mit dieser Sache entgegen unserer Annahme ,noch immer mit Negativmerkmal in der Schufa.
Wie schätzt ihr unsere Chancen (haben wir die?) und was würde ihn erwarten?
Vielen Dank vorab !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Also so wie ich das verstehe habt ihr doppelt gezahlt. Einmal an die Firma die die Zahlungen an den Gläubiger weiterleiteten sollte und einmal an den Gläubiger direkt, per Gerichtsvollzieher, den der Gläubiger beauftragt hatte, da von der Firma keine Zahlungen gekommen waren ?! So richtig?

In dem Fall hat sich der Prokurist eher der "Untreue" (§ 266 StGB ) strafbar gemacht, als des Betruges oder der Unterschlagung. Das könnte Euch aber egal sein, da man als Bürger nicht eine Handlung juristisch einordnen muss, sondern nur einen Sachverhalt anzeigen. Die juristische Einordnung übernehmen Staatsanwaltschaft und Gericht.

Zitat:
Wie schätzt ihr unsere Chancen (haben wir die?)


"Eure Chancen" ist der falsche Ausdruck. In Strafsachen ist die Staatsanwaltschaft der Ankläger, nicht der Geschädigte. Wenn müßte man als von den "Chancen der Staatsanwaltschaft" reden. Und dafür kommt es darauf an, ob die Sache mittlerweile verjährt ist. Wann hat er denn die letzte Zahlung umgeleitet? Vor mehr als 5 Jahren? In dem Fall wäre die Sache verjährt.

Zitat:
und was würde ihn erwarten?


Wenn bereits Verjährung eingetreten ist = gar nichts.
Wenn noch nicht verjährt ist, kommt es drauf an: Höhe des Schades, Vorstrafen ...
Wahrscheinlich aber max. eine Bewährungsstrafe, u.a. auch deswegen, weil die Tat ja offenbar mind. mehr als 3 Jahre (Entlassung) her ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.03.2017 19:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,auch wenn sie ein wenig enttäuscht.
Uns war unklar,wie sich das mit der Verjährung verhält.
Klar,länger als 3 Jahre her,denn so lange ist er ja schon entlassen.
Schade,dass die A.......Immer davon kommen.
Trotzdem, nochmal Danke für die ausführliche Antwort Streetworker!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie gesagt: Die Verjährung beträgt in dem Fall 5 Jahre (nicht 3) und maßgeblich ist die letzte Tathandlung.

Das mit den 3 Jahren bezog sich nur darauf, dass diese lange Zeitraum zwischen letzter Tathandlung und ggf. Verurteilung (bis dahin könnte es noch mal locker 1 Jahr dauern) strafmildernd berücksichtigt werden würde.

Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist aber halt, dass die letzte Tathandlung noch nicht länger als 5 Jahre her ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.03.2017 20:23

1x Hilfreiche Antwort

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