Betrug vom Vormieter

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug vom Vormieter

Hallo zusammen ,
Ich habe folgendes Anliegen .
Mein Mann und ich haben einen Mietvertrag zum 1.5 unterschrieben . Die Wohnung ist genau perfekt für uns (sind in kürze zu dritt ) . Allerdings scheinen uns die vormieter nicht ganz koscha zu sein . Wir hatten einen Termin zur Besprechung was wir alles übernehmen könnten . Soweit auch alles ok gewesen . Bis wir zum Thema Küche voranschritten . Angebot von ihnen wurde gestellt auf 1000€. Nach einigem hin und her kamen wir auf 600€ zusammen mit anderen Dingen die wir mit übernehmen könnten . Da die vormieter jetzt noch auf die Idee kamen das wenn wir ein paar Tage eher in die Wohnung möchten um zu renovieren das wir Ihnen den restlichen Monat die Miete zurück zahlen . Da wir auf diese nennen wir es mal Erpressung nicht eingegangen sind und wir uns diesbezüglich auch beim Vermieter erkundigt haben wo gesagt worden ist das das nicht rechtens ist haben wir jz gesagt das wir den Termin zum 1.5 einhalten . Allerdings möchten wir jetzt das die vormieter wie im Vertrag festgehalten ist die Räumlichkeiten neutral streichen und an uns übergeben . Jetzt erpressen sie uns damit das sie die Wohnung gar nicht neutral streichen müssten und zu allem Überfluss hat mein Mann gestern Abend unsere Küche bei eBay entdeckt für die wir schon eine Anzahlung bei unseren vormietern geleistet haben !!!! Die Küche wird dort für weitaus weniger angeboten sprich 300€ Unterschied zum Preis den wir genannt bekommen haben . Wir sind der Meinung das die vormieter Geldnot haben , aber so dreist zu sein und uns dafür abzuzocken bzw zu erpressen das sie jz schon das Geld für die Küche und Rest haben wollen obwohl gesagt worden ist das die Bezahlung erst erfolgt bei der Schlüsselübergabe . Kann ich die Leute anzeigen wegen Betrug ? Zumal sie uns jetzt vertrösten weil mein Mann seine Anzahlung zurück fordert .
Wäre sehr dankbar über Erfahrungsberichte

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von fb464153-68):
zu allem Überfluss hat mein Mann gestern Abend unsere Küche bei eBay entdeckt für die wir schon eine Anzahlung bei unseren vormietern geleistet haben !!!! Die Küche wird dort für weitaus weniger angeboten sprich 300€ Unterschied zum Preis den wir genannt bekommen haben .


Ist das eine baugleiche Küche, oder tatsächlich die Küche, für welche ihr bereits eine Anzahlung geleistet habt?

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#2
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist exakt dieselbe Küche . Die vormieter haben uns Fotos der Küche geschickt und genau dieselben sind bei eBay drin

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#3
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Dann ist das wohl versuchter Betrug.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb464153-68):
Das ist exakt dieselbe Küche . Die vormieter haben uns Fotos der Küche geschickt und genau dieselben sind bei eBay drin

Wo ist denn da der Betrug, wenn der Verkäufer jetzt einen anderen Preis fordert? Und alle Absprachen mit dem Streichen der Wände sind auch für die Tonne. Es ist einzig Sache der Vermieters, wie er mit den Nochmietern klar kommt. Das ist nicht eure Baustelle. Ihr habt einen Vertrag ab 01.05. und der Vermieter muss dafür sorgen, dass der eingehalten wird.

Und noch einmal zum Preis der Küche. Vormieter will 1.000,- ihr einigt euch auf 600,- Euro, wo soll denn bitteschön der Betrug sein, wenn die Küche jetzt bei eBay für 700,- Euro angeboten wird?

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Dann ist das wohl versuchter Betrug.

Oje, wie kommst du denn zu der Erkenntnis? Bei Betrug ist die Staatsanwaltschaft gefragt, ich sehe hier aber weit und breit kein passendes Delikt. Oder du hast es ironisch gemeint, dann stimmt es.

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#6
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Küche wurde erst für 1000€ angeboten . Darauf Haben wir gesagt das wir für 1000€ schon eine neue bekommen . Da die scheinbar Geld brauchen haben die dann gesagt Küche für 600€ . Bei eBay steht die jz aber für 350Vb drin :???:
Das mein ich mit Betrug . Sry hab ich vergessen oben im Beitrag weiter auszuführen

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#7
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Baldwin123):
Dann ist das wohl versuchter Betrug.

Oje, wie kommst du denn zu der Erkenntnis? Bei Betrug ist die Staatsanwaltschaft gefragt, ich sehe hier aber weit und breit kein passendes Delikt. Oder du hast es ironisch gemeint, dann stimmt es.


Natürlich ist das Betrug, wenn ich eine Anzahlung für irgendwas kassiere, und das Ding dann jemand anderem verkaufe.
Und wenn ich genau das versuche, ist es versuchter Betrug. Da steckt keinerlei Ironie dahinter.

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Betrug oder nicht, im Zweifel wird's eh eingestellt. Bringt einem aber ohnehin weder Küche noch Geld zurück. Das ist ein zivilrechtliches Problem. Und wie die Wohnung am 01.05. bei der Übergabe aussieht, muss man mit dem Vermieter klären.

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#9
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ja extra schon gesagt das wir keine neue Küche kaufen wollen da ich hochschwanger bin und mein Mann beruflich viel eingespannt ist und damit wir schnell einziehen können hatten wir uns somit auf die Küche geeinigt mit 600€ .
Wir wollten auch erst selbst streichen sodass unsere vormieter dies nicht brauchen . Da die uns aber jetzt erpressen das wir Ihnen die Miete bis zum 1.5 dann zurück zahlen sollen damit wir eher rein können und wir dies nicht einsehen haben wir denen gestern mitgeteilt das sie bitte selbst die Wände wieder weiß streichen sollen und wir darauf verzichten vor dem 1.5 die Wohnung zu beziehen . Wir sind der Meinung das die für die Renovierung kein Geld haben weil sie ja zeitgleich ihre neue Wohnung renovieren müssen . Aber das die jz einfach unsere Küche anderweitig anbieten allein schon wegen der Anzahlung finde ich schon sehr dreist !

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

DIe Übergabe der Wohnung ist Sache des Vermieters.


Die Küche ist m. E. ebenfalls Verhandlungssache: Wenn ich dir mein altes Fahrrad für 1000 EUR anbiete und du kaufst, dann spielt es keine Rolle, dass ich dem Schrotthändler sogar noch was geben müsste, damit er es nimmt. Ebay ist doch auch nur eine Privatanbieter-Plattform, oder nicht? Da gilt ganz einfach Vertragsfreiheit in Bezug auf den Preis.



-- Editiert von HeHe am 20.04.2017 12:04

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mein Gott, was für ein Chaos produziert Ihr da. Eurer Vertragspartner ist der Vermieter. Und sonst niemand. Der hat Euch die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand am 1. Mai zu übergeben. Das wars. Die Veräußerung von der Küche ist offensichtlich geplatzt. Gut, dann soll der Vermieter dafür sorgen, dass die Küche geräumt ist, eben der vertragsgemäße Zustand hergestellt ist. Das wars dann.

wirdwerden

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#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Auch nicht ganz koscher, aber versucht es doch so: Kauft die Küche über einen Strohmann zum neuen Preis, tretet vom alten Vertrag zurück, kauft eurem Strohmann die Küche ab, tretet ihm den Rückzahlungsanspruch ab, lasst ihn aufrechnen.

PS: Vor- und Nachmieter können sich prinzipiell natürlich verpflichten, Dinge in diesen oder jenen Zustand zu versetzen; so auch die Wohnung für die Übergabe, wo der Vermieter offenbar auch noch einverstanden ist. Das größere Problem der Fragenden scheint aber (wohl zu Recht) zu sein, dass bereits angezahlt wurde, die Küche sich nun aber in Luft auflösen soll.

-- Editiert von Droitteur am 20.04.2017 12:14

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, eine abschliessende Einigung war ja nicht da. Dann wird eben die Anzahlung zurückgefordert und gut ist.

wirdwerden

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#14
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Witz an der Sache ist ja das die Frau unseres Vormieters meinem Mann gestern Abend geschrieben hat das sie uns jetzt im Moment die Anzahlung der Küche nicht zurück erstatten könnte weil sie die Wohnung ja jetzt renovieren müssten . Also entweder oder ? Verarschen kann ich mich auch alleine ...

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Da die uns aber jetzt erpressen das wir Ihnen die Miete bis zum 1.5 dann zurück zahlen sollen damit wir eher rein können und wir dies nicht einsehen haben wir denen gestern mitgeteilt das sie bitte selbst die Wände wieder weiß streichen sollen und wir darauf verzichten vor dem 1.5 die Wohnung zu beziehen ."

Sie haben überhaupt kein Recht darauf, früher als am 1.5. in die Wohnung zu kommen. Ob gestrichen werden muß, hängt zuerst mal vom Mietvertrag ab. Wenn die Wohnung nicht gerade in Knallfarben gestrichen ist, kann der derzeitige Zustand durchaus vertragsgemäß sein (wir wissen es ja nicht - aber vertragsgemäß muss nicht zwangsläufig mit Ihrer Vorstellung, wie die Wände auszusehen haben, übereinstimmen).

Was die Küche angeht, finde ich Droitteurs Vorschlag am besten *grins

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Und wenn ihr die Küche über ebay kauft ? und dann die bereits geleistete Anzahlung verrechnet?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#17
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Und wenn ihr die Küche über ebay kauft ? und dann die bereits geleistete Anzahlung verrechnet?


So würde ich das auch machen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb464153-68):
Wir haben ja extra schon gesagt das wir keine neue Küche kaufen wollen da ich hochschwanger bin und mein Mann beruflich viel eingespannt ist und damit wir schnell einziehen können hatten wir uns somit auf die Küche geeinigt mit 600€ .
Wir wollten auch erst selbst streichen sodass unsere vormieter dies nicht brauchen . Da die uns aber jetzt erpressen das wir Ihnen die Miete bis zum 1.5 dann zurück zahlen sollen damit wir eher rein können und wir dies nicht einsehen haben wir denen gestern mitgeteilt das sie bitte selbst die Wände wieder weiß streichen sollen und wir darauf verzichten vor dem 1.5 die Wohnung zu beziehen . Wir sind der Meinung das die für die Renovierung kein Geld haben weil sie ja zeitgleich ihre neue Wohnung renovieren müssen . Aber das die jz einfach unsere Küche anderweitig anbieten allein schon wegen der Anzahlung finde ich schon sehr dreist !


Wo ist die Erpressung? Schon harter Tobak...

Der Vormieter bietet euch an die Wohnung früher zu betreten. Wie man sich dann einigt ist was anderes. Anscheinend fehlen hier die grundsätzlichen Erkenntnisse zwischen Vertragsparteien und welche Rechte und Pflichten jeder hat.

Vertragspartner für die Wohnung ist der Vermieter. Somit auch für den Zustand zuständig. Wollt ihr früher in die Wohnung, einigt man sich entweder mit dem Vormieter oder auch nicht.

Und was die Küche betrifft. Wurde das schriftlich festgehalten? Wenn nein, dann viel Spass.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Traumnachmieter...
Erst schien alles perfekt. Mittlerweile glauben wir aber mehr rausschlagen zu können.

-- Editiert von 3113 am 21.04.2017 07:45

Signatur:

3113

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#20
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Natürlich ist das Betrug, wenn ich eine Anzahlung für irgendwas kassiere, und das Ding dann jemand anderem verkaufe.

Noch steht die Küche noch in der Wohnung und die Anzahlung kann immer noch zurück gezahlt werden. Wo ist denn jetzt ein Betrug, ich sehe noch immer keinen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb464153-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die vormieter haben uns gestern geschrieben das sie uns die Anzahlung nicht zurück geben könnten

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Noch steht die Küche noch in der Wohnung und die Anzahlung kann immer noch zurück gezahlt werden. Wo ist denn jetzt ein Betrug, ich sehe noch immer keinen.


Sobald zwei verschiedene Käufer da sind, wird man nur einen Kaufvertrag erfüllen können. Zumindest gegenüber einem spiegelt man fälschlich vor, eine Küche übereignen zu wollen - ohne dies zu können -, um ihn dann zur Vermögensverfügung zu bewegen.

-- Editiert von Droitteur am 21.04.2017 10:22

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#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Leute ihr vergleicht einen Preis ( 350 €) für eine Küche die abgebaut werden muss, transportiert und in der anderen Wohnung wieder einbaut werden muss, mit einem Preis von 600 € für eine Übernahme (ohne Ab- und Einbau) ??
Natürlich muss das Angebot bei EBAY wegen der Liefer- und Einbaukosten günstiger sein.

Und von wann war das Angebot bei E-BAY ? Wollten die Vormieter vielleicht mal testen was für die Küche so geboten wird ??

Hier wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn von Betrug die Rede ist. Völlig übertriebene Reaktion.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Was ist daran übertrieben? Die Antwortenden können nichts für die Frage und auch dieselbst ist doch völlig berechtigt. Ist ja nicht so, dass gerade ein Riesenstreit vom Zaun gebrochen wurde, sondern die Fragenden haben eine Anzahlung geleistet und sehen dieselbe Küche gerade anderweitig im Angebot - da wird man sich ja wohl mal informieren dürfen.

An deiner Überlegung, was den Preis angeht, ist natürlich was dran.

-- Editiert von Droitteur am 21.04.2017 11:08

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nachdem, was da am Anfang geschrieben wurde, ging es ja bei dem Preis nicht nur um die Küche, sondern um "andere Dinge, die auch mit übernommen werden sollten." Also, ein völliges Durcheinander. Denn mit der Anzahlung können auch die "anderen Dinge" abgegolten sein und sonst nichts.

Da ist was schief gegangen,also mit dem Vermieter alles klar stellen. Wohnungsübergabe, Zustand u.s.w. Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Es geht doch überhaupt nicht um den Preis. Es geht darum, dass eine Anzahlung geleistet wurde, die Küche aber weiter zum Verkauf angeboten wird. Es liegt keine Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag vor, und ob ein Rücktritt überhaupt möglich wäre müsste man ohnehin erst prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

1. Wofür war die Anzahlung überhaupt? Es wurde ja nicht nur über die Küche verhandelt
2. Ist die Leistung der Anzahlung überhaupt nachweisbar?
3. Gab es den überhaupt schon einen Kaufvertrag über die Küche oder nur eine Reservierung?
4. Das mit der Anzeige kann auch ein Versehen sein, Vergesslichkeit ist in der Regel nicht strafbar.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1. Wofür war die Anzahlung überhaupt? Es wurde ja nicht nur über die Küche verhandelt



Irrlevant. Verhandlungssache war offenbar auch die Küche, und offenbar gab es auch eine Einigung zur Ablöse samt Küche.

Zitat:
2. Ist die Leistung der Anzahlung überhaupt nachweisbar?

Irrelevant. Die Vormieter bestreiten ja garnicht, eine Anzahlung erhalten zu haben.

Zitat:

3. Gab es den überhaupt schon einen Kaufvertrag über die Küche oder nur eine Reservierung?


Vormieter und TE waren sich über die Ablöse einig, eine Anzahlung wurde bereits geleistet. Wenn da nicht nachweislich eine Einigung unter Vorbehalt vorliegt, ist das meiner Ansicht nach keine Reservierung, sondern ein Kaufvertrag.

Zitat:

4. Das mit der Anzeige kann auch ein Versehen sein, Vergesslichkeit ist in der Regel nicht strafbar.


Oh doch. Dummheit schützt in der Regel vor Strafe nicht


-- Editiert von Baldwin123 am 21.04.2017 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Irrlevant.

Aus Laiensicht eventuell.
Aussicht des Juristen: ganz im Gegenteil ...



Zitat (von Baldwin123):
Irrelevant. Die Vormieter bestreiten ja garnicht, eine Anzahlung erhalten zu haben.

Das kann sich jederzeit ändern. Sollte man sich halt frühzeitig Gedanken drüber machen.



Zitat (von Baldwin123):
Vormieter und TE waren sich über die Ablöse einig, eine Anzahlung wurde bereits geleistet.

Mag sein.
Aus der Sachverhaltsschilderung geht das nicht wirklich eindeutig hervor.



Zitat (von Baldwin123):
Oh doch.

Nö.
Übrigens witzig, das Du im nächsten Satz Dein "Oh doch" auch gleich noch widerlegst ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zitat (von Baldwin123):
Oh doch.

Nö.
Übrigens witzig, das Du im nächsten Satz Dein "Oh doch" auch gleich noch widerlegst ...


Viel witziger ist eigentlich, dass ich das garnicht getan habe...

-- Editiert von Baldwin123 am 21.04.2017 16:18

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