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Betrug / nicht erbrachte Leistung Maßschneider

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Betrug / nicht erbrachte Leistung Maßschneider

Habe schon vorher etwas im Netz und hier im Forum recherchiert, leider jedoch keine eindeutigen Tipps für folgenden Fall finden können:

Vor fast 3 Monaten habe ich bei einem "Maßschneider" ein Maßhemd aufgegeben, es hätte eigentlich nach 4 Wochen fertig sein sollen.. 70€ der Preis, 50€ Anzahlung. Nach einem Monat schau ich vorbei und er will mir ein Stangenhemd, von dem die Aufnäher lieblos rausgeschnitten wurden, als mein bestelltes Maßhemd andrehen. Es war u.a. an dem Firmenaufnäher auf der Innenseite ganz klar erkennbar, dass er mich betrügen wollte. Fotos gibt es. Hat es natürlich nicht zugegeben und wollte mir dann ein neues Hemd machen, zumal das unangepasste Stangenhemd natürlich auch richtig schlecht saß und ich dann Terz gemacht habe. Nochmal 1 Monat ging vorbei, wieder nichts. Mittwoch gehe ich wieder hin, wo es ja endlich fertig sein soll.

Habe ganz ehrlich das Gefühl, dass es jetzt wieder nichts wird und rege mich ziemlich auf. Denn so wie ich es mittlerweile gesehen hab, macht der 0 selber, weder Anzüge noch Hemden. Alles vorgekauft und umgenäht. Am liebsten hätte ich daher einfach nur meine 50€ wieder. Aber das hatte er immer abgelehnt. Was Recht angeht, bin ich leider ein Rookie und der relativ niedrige Betrag macht es natürlich schwierig, professionelle Hilfe anzufordern.

Im Endeffekt hat der Schneider a) versucht mich zu betrügen b) keine der Lieferfristen, die wir vereinbart hatten eingehalten.

Kennt jemand vielleicht einen Ausweg? Hatte mal gelesen, dass man eine Mahnung per GV losschicken kann.

Vielen Dank im Voraus!

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-- Editiert Bananenmilch123 am 30.07.2012 01:08

-- Editiert Bananenmilch123 am 30.07.2012 01:32


von Bananenmilch123 am 30.07.2012 01:05
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 220 weitere Beiträge zum Thema "Betrug".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Betrug / nicht erbrachte Leistung Maßschneider
Setzen Sie ihm eine Frist das Hemd wie bestellt zu liefern,
mit der Androhung ansonsten auf seine Dienste zu verzichten,das Hemd bei einen anderen Schneider zu bestellen, und ihn mit den Mehrkosten zu belasten.
Teilen Sie ihm weiter mit, dass Sie beabsichtigen das zu liefernde Hemd von einem Innungsmeister begutachten zu lassen.
Nach fruchtlosem Fristablauf googeln Sie unter "Mahnbescheid".

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von xxsirodxx am 30.07.2012 12:27
Status: Unsterblich (1630 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Betrug / nicht erbrachte Leistung Maßschneider
Die Fristsetzung sollte in jedem Fall per Einschreiben-Rückschein erfolgen.
Die Frist nach Datum benennen und mindestens 14 Tage.

Danach kann man das ganze dann an einen Anwalt übergeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 30.07.2012 23:55
Status: Tao (21050 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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