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Betrug durch KFZ-Werkstatt?

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Betrug durch KFZ-Werkstatt?

Hallo zusammen,

ich bräuchte Anregungen und Tipps zu folgendem Fall, der sich kürzlich zugetragen hat bzw. immer noch aktuell ist:

Person A (Privatperson) kauft Autoteil bei Autoteilehändler, Person B (Unternehmer) ist Betreiber einer Kfz-Werkstatt und wurde von Person A mündlich beauftragt Autoteil einzubauen. Person B konnte lt. seiner Aussage die Umsetzung nicht durchführen und gab den Auftrag mündlich an Person C (Unbekannt -Mitarbeiter einer anderen Kfz-Werkstatt) weiter. Der Auftrag wurde von Person C ausgeführt, worauf Person B von Person A 500 € einforderte, die Person A bar bezahlte. Im Anschluss erhielt Person A einen Zahlungsnachweis über die Person B von Person C von nur 300 €. Danach stellte sich heraus, dass das Autoteil einen Defekt hat und Person A solle lt. Person B das Autoteil beim Autoteilehändler reklamieren. Der Autoteilehändler meinte, das könne auch während des Einbaus kaputt gegangen sein. Eine Reklamation fand nicht statt. Während des Einbaus ging ein weiteres Teil kaputt, welches von Person B erneuert und eine Rechnung über 150 € ausgestellt wurde. Die Rechnung über 150 € erwies sich als viel zu hoch, da es sich bei dem weiteren Teil um einen ABS-Sensor handelt, der im Fachhandel zwischen 6 und 30 € vertrieben wird.

Diese Rechnung wurde von Person A noch nicht beglichen, da es nahe liegt, dass hier Betrug und Wucher mit im Spiel sind. Person B hat bereits ein Mahnverfahren eingeleitet.


Meine Fragen:

1. Welche Rechte hat Person A?


2. Wann muss auf eine Mahnung reagiert werden, wenn keine Frist gesetzt wurde?

3. Muss die Rechnung in voller Höhe bezahlt werden? (Anmerkung: es liegt kein schriftliches Abkommen vor).

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schöne Grüße
Thomas


von DOOMas am 06.10.2008 17:43
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