Betrug durch Bekannten

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug durch Bekannten

Hallo liebe User,

folgender Sachverhalt. Letztes Jahr im Winter bat mich ein bekannter Pakete für ihn anzunehmen, da er tagsüber immer in der Uni wäre. Dafür bräuchte er nur meine Personalausweisnummer, da die Pakete höheren Warenwert haben und nur an persönlich adressierte Leute geschickt werden.. Dies habe ich getan, die Pakete angenommen, meinen Perso vorgezeigt. Die Pakete habe ich ungeöffnet an ihn weitergegeben und mir nichts weiter dabei gedacht.

Irgendwann bin ich dahinter gekommen, dass da was faul wäre, da ich eine Rechnung bekam, die an meine Adresse kam. Daraufhin versicherte er mir, dass er sich drum kümmert und hat mir handschriftlich geschrieben, dass er für Handyverträge von dem Anbieter in vollen Umfang haftet.

Mittlerweile ist es soweit gekommen, dass ich Post von einem Inkassobüro bekommen habe bezüglich einer Forderung von über 300 Euro. Auf diesem Schreiben ist mein Name abgebildet gewesen und eine Auflistung der Mahnschreiben, die mich nie erreicht haben. Im c/o stand der Name der Person, die diese Verträge abgeschlossen hat. Ich bin daraufhin zu ihm hin und habe ihm gesagt er soll das klären. Dann hat er ein Schreiben verfasst in dem steht, dass er die Schuld übernimmt. Als Antwort kam nur, dass die Geld sehen wollen... und dann hat er tatsächlich das Geld überwiesen in meiner Anwesenheit.

Gestern flattert das nächste Schreiben eines anderen Inkassounternehmens herein, selber Fall, anderer Vertrag, anderer Anbieter - Forderung in höhe von ca 1000 Euro. Wieder zu ihm hin, schreiben geschrieben in dem er eine Ratenzahlung vereinbaren will und die Schuld auf sich nimmt.

Ich habe den SMS Verkehr und Schriftverkehr per Mail und Facebook dokumentiert und gespeichert.

Es war leichtsinnig meine Personalausweisnr rauszurücken, allerdings habe ich mir da nichts bei gedacht, da ich früher auch schonmal diese Nummer angeben musste bei einem hohen Warenwert.. ich bin voll auf einen Betrüger reingefallen.

Wie gehe ich am besten jetzt vor um einem Gerichtsvollzieher aus dem weg zu gehen, sofern er nicht zahlen kann? ICh selber kann das Geld auch nicht aufbringen.

Dieser oben genannte Bekannte hatte gesagt, wenn alles nichts hilft möchte er sich vom Anwalt beglaubigen lassen, dass er die Schuld trägt.

Ich bin völlig verzweifelt und diese Geschichte lässt mich kaum mehr schlafen..

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Kopie von dem Schuldanerkenntnis machen, Strafanzeige wegen betrug stellen und beim Handyanbieter anrufen und den namen ändern lassen. sag dass du nur angenommen hast nicht Inhaber des Vertrages bist und das du die Pakete nur angenommen hast für Person XXX....(Adresse und vollen Namen zufügen).
Und lass dir die ganzen Schreiben samt Vertragsunterlagen mal in Kopie zusenden um zu schauen, ob du als Vertragsnehmer drinnen stehst.

Und dann - als kleines Schmankerl - würde ich mal bei seinen Eltern aufschlagen!!!! Samt Mahnschreiben und Schuldanerkenntnis ihres Sohnes. So als Abschreckung!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was solltest Du damit zu tun haben ?
Nur aufgrund dessen das ein Paket entgegengenommen wird wird man ja nicht zum Auftraggeber bzw Vertragspartner

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 11.07.2012 07:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, da die Verträge an meine Personummer gebunden sind und ich den Perso dem Herren von der Post gezeigt habe, leider ja schon (Post-Ident-Verfahren). Das ist das was mich so beunruhigt..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

d

quote:
a die Verträge an meine Personummer gebunden sind
Was für Verträge ?

Steht Dein Name im Vertrag ?


-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte ich erwähnt, dass es um Handyverträge geht? Ja im Schreiben vom Inkasso ist mein Name aufgeführt.. die sagen dass ich Vertragspartner bin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 312x hilfreich)

Ich würde die Forderungen vollumfänglich zurückweisen und anführen, dass mit Dir keinerlei Vertrag geschlossen wurde, dass stattdessen jemand anders unter Zuhilfenahme Deiner Personalausweisnummer in betrügerischer Absicht einen Vertrag geschlossen hat.

Alleine die Herausgabe der Personummer kann als "leichtsinng" aber wohl nicht als fahrlässig gedeutet werden, denn den Perso zeigt man ja andauernd vor, da könnte jeder sich die Nummer merken.

Gleichzeitig würde ich Deinen "Freund" wegen Betrugs anzeigen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ja im Schreiben vom Inkasso ist mein Name aufgeführt.. die sagen dass ich Vertragspartner bin.



Ich weiss auch, wieso das Inkassounternehmen das annimmt. (siehe weiter unten)

quote:
Dies habe ich getan, die Pakete angenommen, meinen Perso vorgezeigt.


Der Hund liegt bestimmt hier begraben.
Vermutlich hat der Betroffene hier bei der Übergabe des Pakets einen Vertrag unterschrieben.

quote:
Nunja, da die Verträge an meine Personummer gebunden sind und ich den Perso dem Herren von der Post gezeigt habe, leider ja schon (Post-Ident-Verfahren).

Genau! Der "Kumpel" wird auf den Namen des Betroffenen (+ die Nummer des Personalausweis) die Handyverträge online bestellt haben. Jetzt hat der Betroffene zusätzlich vermutlich die Veträge bei der Paketannahme unterschrieben.
Ein Mobilfunkanbieter schickt die Pakete nur an den Vertragspartner bzw. verlangt die Unterschrift im Postidentverfahren vom Vertragspartner.

Zivilrechtlich schuldet der Betroffene den Mobilfunkunternehmen das Geld - aus der Nummer kommt er wohl nicht mehr raus.
Das Mobilfunkunternehmen muss das Innenverhältnis zum "Kumpel" nicht interessieren.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ist das so!? :)

quote:
Ich würde die Forderungen vollumfänglich zurückweisen und anführen, dass mit Dir keinerlei Vertrag geschlossen wurde, dass stattdessen jemand anders unter Zuhilfenahme Deiner Personalausweisnummer in betrügerischer Absicht einen Vertrag geschlossen hat.

Alleine die Herausgabe der Personummer kann als "leichtsinng" aber wohl nicht als fahrlässig gedeutet werden, denn den Perso zeigt man ja andauernd vor, da könnte jeder sich die Nummer merken.
Ich sehe da schon ein paar Probleme. Hier geht es offenbar nicht um die einfache Weitergabe einer Personalausweisnummer!?
quote:
Nunja, da die Verträge an meine Personummer gebunden sind und ich den Perso dem Herren von der Post gezeigt habe, leider ja schon (Post-Ident-Verfahren). Das ist das was mich so beunruhigt..
Zu Recht, wie ich meine, denn wenn es sich um das Post Ident Verfahren handelt, dann könnte man nicht mehr von einer einfachen Überlassung einer PA Nummer ausgehen. Das wäre dann eher einer 'Bürgschaft' gleich zu setzen. An Stelle der TK Gesellschaft würde ich mich dann auch zuerst und im Falle der Zahlungsunfähigkeit Ihres Bekannten auch zuletzt an Sie halten. Sie haben mit Hilfes des PI Verfahrens einen Vertrag abgeschlossen.
Ich denke, Sie sollten sich dringend einen Anwalt suchen ...

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ja im Schreiben vom Inkasso ist mein Name aufgeführt.. die sagen dass ich Vertragspartner bin.
Gefragt war, ob dein Name im Vertrag steht, das Inkassoschreiben ist nicht entscheidend (wen die Geldeintreiber als Vertragspartner ansehen, muss nicht stimmen).
Es deutet aber eigentlich alles darauf hin, dass du auch - ungewollt - auf dem Vertrag stehst, denn wie soll sonst das Post-Ident gelaufen sein?

quote:
Alleine die Herausgabe der Personummer kann als "leichtsinng" aber wohl nicht als fahrlässig gedeutet werden, denn den Perso zeigt man ja andauernd vor, da könnte jeder sich die Nummer merken.
Es geht ja nicht um die Angabe der Nummer bei der Bestellung, sondern den Abgleich via Post-Ident danach. Hier wurde der Perso dann bewusst gezeigt, um sich auszuweisen und auch um den Vertrag zu bestätigen, und das sehe ich dann schon mindestens als fahrläßig an; u.U. käme sogar Beihilfe in Betracht, beispielsweise wenn der TE mittellos wäre und das Ganze extra so geplant war.

Jedenfalls sehe ich durch das Post-Ident-Verfahren die Beweislast umgekehrt, der TE muss nun beweisen, dass er nicht Vertragspartner ist; einfach wird das imho nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Na also - wenigstens einer, der es verstanden hat ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Na also - wenigstens einer, der es verstanden hat ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Na also - wenigstens einer, der es verstanden hat ...
Als ich gepostet hatte, war der Beitrag von Tommok der letzte.

Toll ist aber, dass mir meine Einschätzung mittlerweile gleich zwei mal bestätigt wurde. Praktisch haben wir drei ja in etwa das gleiche geschrieben, und auch fast zeitgleich, es kann also niemand vom anderen abgeschrieben haben.
Für den TE ist es imho so besonders wertvoll, da er mehrere unabhängige Meinungen bekommen hat.

Noch ein Tipp, wie er weiter vorgehen sollte: Nicht versuchen, gegen die Verkäufer vorzugehen, sondern gegen den Bekannten. Da besteht natürlich eine Forderung, sofern wenigstens etwas zu beweisen ist.
Gibt es einen Beleg/eine Quittung für die Übergabe der Waren? (ich befürchte aber nicht)
EDIT: Sorry, das wurde ja auch schon geschrieben, hatte ich überlesen.

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 11.07.2012 10:58

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe via Facebook und SMS den Kontakt wie er mir die ganze Lügengeschichte erzählt hat, habe handschriftlich ein Schreiben in dem Steht "Hiermit übernehme ich falls es Probleme mit den Verträgen von O2, Base, Vodafone gibt, in vollem Umfang die Haftung."

Kann ich mir nachträglich irgendwas von ihm unterschreiben lassen? Dass er ohne mein Wissen Verträge abgeschlossen hat?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 312x hilfreich)

Eine Verständnisfrage (für mich) an die Vorposter: warum sollte durch das Abholen irgendwelcher Ware bei der Post ein Vertrag geschlossen worden sein?

Noch einmal: der TE hat doch nie eingewilligt, dass der "Bekannte" irgendwelche Handy-Verträge auf seinen Namen abschließt. Vermutlich wurde auch noch die Unterschrift gefälscht. Selbst wenn der TE nun die ankommenden Handys bei der Post angenommen hat (er konnte theoretisch gar nicht wissen, was in den Paketen war), ist das natürlich kein konkludenter Vertragsschluss. Sonst könnten die jedem Hinz und Kunz ein Handy schicken, und wer es annimmt hat einen Vertrag an der Backe?

Ich würde nach wie vor das wirksame Bestehen eines Vertrages bestreiten und nichts zahlen.

Allerdings muss der TE dann damit rechnen, die Handys wieder herausgeben zu müssen (womit wir wieder bei Ansprüchen gegen den "Bekannten" wären).

Ob so ein formloses "Haftungsanerkenntnis" bei "Problemen" irgend eine Wirkung hat, ist fraglich, und außerdem vermutlich irrelevant, da bei dem "Bekannten" kaum etwas zu holen sein wird.

-- Editiert Tommok am 11.07.2012 14:33

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Tommok,

quote:
warum sollte durch das Abholen irgendwelcher Ware bei der Post ein Vertrag geschlossen worden sein?
Ja, das hatte ich mich auch gefragt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es wohl kein Vertragsschluß war (in dem Punkt waren wir drei uns wohl doch nicht so einig).
Ich bin aber der Meinung, dass der TE schon mindestens Fahrlässig, vielleicht sogar vorsätzlich (dann Beihilfe) gehandelt hat und sich deshalb die Beweislast umkehrt (er muss beweisen, dass er NICHT der Vertragspartner ist).
Außerdem handelt es sich ja nicht nur um bloßes Abholen einer Ware (Unterschrift=Empfangsbestätigung), sondern um das Post-Ident-Verfahren (Unterschrift=Identitätsfeststellung). Wie das nun rechtlich genau zu werten ist, bleibt die Frage.

Und grundsätzlich müsste der TE natürlich zumindest die Ware herausgeben, um aus den Verträgen herauszukommen, auch da stimme ich dir zu.

quote:
habe handschriftlich ein Schreiben in dem Steht "Hiermit übernehme ich falls es Probleme mit den Verträgen von O2, Base, Vodafone gibt, in vollem Umfang die Haftung."
Das ist doch schon mal gut, problematisch könnte da aber sein, dass nicht genau festgehalten wurde, um wieviele und welche Verträge es geht.

quote:
Kann ich mir nachträglich irgendwas von ihm unterschreiben lassen? Dass er ohne mein Wissen Verträge abgeschlossen hat?
Warum sollte er das denn tun? Damit gibt er den Betrug doch zu.
Und überhaupt, wenn du noch so guten Kontakt zu ihm hast, dass du mit einer solchen Unterschrift rechnest, dann laß dir doch lieber sofort das Geld geben - oder zumindest einen Schuldschein.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Leider hat der TE ausgelassen, was der Betroffene bei der Packetannahme unterschrieben hat.

So ist der Standard Onlinebestellprozess bei den grossen deutschen Mobilfunkanbietern:

Kunde bestellt Vertrag+Handy online. Bei der Bestellung muss Pass oder Personalausweisnummer angegeben werden.

Bei Lieferung fuehrt der Zusteller das Postidentverfanren durch. Das wird gemacht, damit der Mobilfunkanbieter tatsaechlich nachpruefen kann, ob der Vertragspartner tatsaechlich so existiert.
Der Kunde unterschreibt den Postidentkoupon, den Zustellungsbeleg und den Vertrag.

Warum macht der Mobilfunkanbieter das: Naja, um im Streitfall gerichtsfest beweisen zu koennen, dass der Kunde tatsaechlich den Vertrag geschlossen hat.

Beispiel: Kunde bestellt einen Vertrag mit EUR 120 Monatsgebuehr und iPhone 4S fuer EUR 1.
Wenn der Mobilfunkanbieter nicht aufpasst, wuerde vermutlich viele Kleinkriminelle fuer eine Woche einen falschen Namen ans Namensschild haengen und ein iPhone 4S fuer einen Euro abstauben.

So, dem Betroffenen kann ich nur empfehlen, die Hauptforderung (ohne Inkassogebuehren) an den Mobilfunkanbieter unter Vorbehalt zu zahlen. Danach Vertraege per Einschreiben kuendigen, gleichzeitig schreiben, dass man das Zustandekommen der Vertraege abstreitet.
Kopie des Strafantrags gegen den Kumpel anhaengen und freundlich nach einer Kulanzloesung fragen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

der weg zur Polizei ist das erste, was du zu machen hast. das 2. ist der Schuldschein. das ist ganz wichtig, da müssen die Verträge drauf stehen, und lass dir in Gottes Namen diese Verträge von ihm zeigen!!!! bzw. aushändigen. Da du ja im Grunde durch deinen Leichtsinn Vertragsinhaber bist hast du ein Anrecht auf die Verträge. Da solltest du ganz unbedingt schauen um was es sich dabei handelt, was drinnen steht etc. kannst du ja hier schreiben...und dann würde ich dir empfehlen im Forum für Strafrecht weiter zu schreiben!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
Leider hat der TE ausgelassen, was der Betroffene bei der Packetannahme unterschrieben hat

Sehe ich auch so. Daher sind ohne TE alle Spekulationen unsinnig. Es gibt tatsächlich das Verfahren einen Vertrag per Paketzustellung abzuschließen. Dann wäre das aber übel, den "Zettel" oder besser Vertrag zum Unterschreiben nicht durchzulesen.
Die Strafanzeige ist eher zweitrangig, da der TE sein Geld wieder will. Daher sollte er lieber die Verträge auf den Gauner umschreiben lassen, damit er nicht den Kosten 2 Jahre nachrennenn muss. Die mögliche Strafanzeige ist ein nettes Druckmittel dafür :devil:



-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
da müssen die Verträge drauf stehen, und lass dir in Gottes Namen diese Verträge von ihm zeigen!!!! bzw. aushändigen.


Der "Kumpel" wird die Verträge nicht haben.
Die Verträge kriegt der Betroffene wohl erst zu sehen, wenn der Mobilfunkanbieter Diese bei der Klagebegründung als Kopie anheftet - vorausgesetzt der Betroffene legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, der (wohl geschätzt) in etwa 3 Monaten eintruddeln wird.

quote:
Vermutlich wurde auch noch die Unterschrift gefälscht.

Nein, da der Betroffene wohl die Verträge bei der Paketannahme selbst unterschrieben hat - ohne sich die Papiere mal genau durchzulesen.

quote:
Daher sollte er lieber die Verträge auf den Gauner umschreiben lassen, damit er nicht den Kosten 2 Jahre nachrennenn muss.


Tja, beim "Kumpel" wird wohl nichts zu holen sein. Eine Vertragsumschreibung befreit den alten Vertragsinhaber nicht unbedingt von den laufenden Schulden. Außerdem wird der Mobilfunkanbieter eine Umschreibung ablehnen, denn Schufa & Co werden wohl beim "Kumpel" nicht so rosig aussehen.

Also mein Blick in die Glaskugel:
In drei Monaten kommt der Mahnbescheid.
In fünf Monaten wird die Klagebegründung zugestellt.
In acht Monaten erklärt der Betroffene ganz hektisch vor Gericht, warum das nicht seine Verträge sind. Er kriegt eine Belehrung vom Richter und verliert das Verfahren.
In 12 Monaten kommt der Gerichtsvollzieher beim Betroffenen zu Besuch.
Der "Kumpel" ist für den Betroffenen nicht mehr erreichbar.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht es das einfacher, dass ich vielleicht erwähnen sollte, dass er diese Prozedur bei mehreren Leuten durchgeführt hat? Betroffen sind auch zwei gute Freunde von mir, was ich allerdings auch erst jetzt erfahren habe. Selbe Geschichte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 312x hilfreich)

Also, wenn Du tatsächlich beim Abholen der Pakete die Handyverträge mit unterschrieben hast, dann hast Du natürlich ein Problem. Dann würde ich sie sofort kündigen und Deinem "Kumpel" sofort zumindest die zahlreichen Handys wegpfänden.

Wenn es nur Empfangsbestätigungen waren, also ohne Vertragsabschluss bei der Abholung, dann hast Du gute Chancen, die Verträge anzufechten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Macht es das einfacher, dass ich vielleicht erwähnen sollte, dass er diese Prozedur bei mehreren Leuten durchgeführt hat?


In einem möglichen Strafverfahren "macht es das einfacher" für die Staatsanwaltschaft den "Kumpel" strafrechtlich zu belangen.

In einem Zivilprozess zwischen den Mobilfunkanbieter und dem Betroffenen, interessiert das Niemanden. Der Richter wird vielleicht Mitleid haben, aber die Rechtslage (Unterschrift des Betroffenen auf dem Mobilfunkvertrag) ist relativ eindeutig - und die spricht gegen den Betroffenen. Der Richter hat hier wenig Spielraum.

Ich kann dem Betroffenen wiederum nur raten, einen Vergleich mit dem Mobilfunkunternehmen auszuhandeln, bevor die Sache vor dem Gericht landet.

Noch einmal einen Tip am Rande:
Der TE scheint wohl meinen Ausführungen (Unterschrift des Vertrags bei Paketzustellung) nicht zu widersprechen.
Im Ursprungsbeitrag wurde Dieser sehr wichtige Umstand allerdings nicht erwähnt. Wie geistesabwesend kann man sein, dass man nicht merkt, dass man einen teuren Mobilfunkvertrag unterschreibt.

Ich sehe praktisch Null Chancen für den Betroffenen, aus der Sache rauszukommen, wenn der Mobilfunkanbieter eine Unterschrift des Betroffenen unter einem Mobilfunkvertrag nachweisen kann.
Schlimmer noch: Selbst wenn es keine Unterschrift bzw. Vertrag gab, dann muss der Betroffene die Handys in ungenutzter Form an den Mobilfunkanbieter aushändigen.
Der Betroffene kriegt die Handys eh nicht vom "Kumpel" wieder, da Dieser die Geräte bestimmt schon bei ebay verscherbelt hat ("Kumpel" scheint ja ein Wiederholungstäter zu sein). Für die Weitergabe der Handys an den "Kumpel" haftet der Betroffene gegenüber dem Mobilfunkunternehmen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wenn es nur Empfangsbestätigungen waren, also ohne Vertragsabschluss bei der Abholung, dann hast Du gute Chancen, die Verträge anzufechten.


Aber er muss - in diesem Fall - die Handys in Originalverpackung und ungenutzter Form an den Mobilfunkanbieter zurückgewähren.
quote:

Deinem "Kumpel" sofort zumindest die zahlreichen Handys wegpfänden.

Einen Titel auf Wegpfändung der Handys zu bekommen, kann schon einige Zeit in Anspruch. Mit einem Mahnbescheid geht das nicht.
Außerdem wird doch bei dem "Kumpel" eh nichts zu holen sein.

-----------------
" "

Zitat:
Wenn es nur Empfangsbestätigungen waren,

Normalweise bin ich beim ersten Lesen des Threads auch davon ausgegangen. Allerdings hat mich das Wort Postidentverfahren skeptisch gemacht. Das Postidentverfahren wird bei Online-Bestellungen von Handyverträgen nicht dazu gemacht, um den Zugang der Ware zu beweisen, sondern um die Existenz des Vertragspartners!!! zu legitimieren.

-- Editiert Steffen Meier am 12.07.2012 09:40

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
phuwuh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe diesen Thread aufmerksam verfolgt. Ist wirklich eine blöde Geschichte und schwer da wieder raus zu kommen.

Mir war zum PostIdent-Verfahren in Erinnerung, dass dieses nicht völlig unumstritten war, da in der Vergangenheit von einigen Firmen versucht wurde dem Empfänger auf diesen Weg ungewollte Verträge unterzujubeln.

Daraufhin gab es ein Urteil, dass der Vertrag unwirksam sei, wenn der Empfänger im Vorfeld nicht ordentlich darüber aufgeklärt wurden ist.

Ob das Urteil für diesen Fall Anwendung finden würde bin ich mir nicht sicher, aber ich halte es durchaus für möglich, da der Empfänger ja im Vorfeld keinerlei Kontakt mit den Mobilfunkfirmen hatte.

Urteil Kammergericht Berlin 21.10.2011

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Der andere Ausweg wäre natürlich auch das Widerrufsrecht.
Wenn der Betroffene keine Widerrufsklausel unterschrieben hat, könnte er so auch rauskommen.
Allerdings auch dann würde er für die Handys in die Haftung genommen werden können.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die ganzen Kommentare und das Interesse an meinem Problem.

Vorweg zur Klärung:

Die Post kam, wollte meinen Personalausweis sehen und eine Unterschrift auf dem Gerät (wie es bei der Annahme von Paketen üblich ist). Somit würde ich den Punkt "wie geistesabwesend kann man sein" streichen, da ich zu keiner Zeit wusste, was sich in diesen Paketen befunden hatte! Ich habe diese Pakete ungeöffnet weitergegeben.

Nochmal: Die Personalausweisnummer habe ich ihm gegeben, da er mir gesagt hatte: "In den Paketen sind Dinge die einen höheren Warenwert haben, dadurch braucht man die Personalausweisnummer, damit das auch nur an die Person zugestellt werden kann bzgl. Diebstahl (falls es beim Nachbarn abgegeben wird etc.)" Das habe ich ohne Bedenken geglaubt, da ich mich daran erinnere in der Vergangenheit tatsächlich mal meinen Ausweis zeigen musste als ich ein teures Gerät bestellt habe (kein Vertrag).

Ich habe mir heute morgen Rat bei einem Anwalt geholt. Er hat mir eine "Versicherung an Eides Statt" geschrieben in der die Forderungen aufgelistet sind und in der auch offen gehalten wird, dass noch andere Forderungen bestehen (die Verträge, von denen ich noch kein Inkassobescheid habe). Da unterschreibt er mit seinem Namen, dass er im Unwissen von mir gehandelt hat und ich zu keiner Zeit davon wusste, da er mich um eine Gefälligkeit bat, die Pakete aufgrund seiner Abwesenheit anzunehmen.

Das ist wenigstens ein Anfang.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Glück gehabt. Lass uns doch mal wissen was der Anwalt zur Situation meint und wie es weitergeht.

Ich würde mit dem Beleg die Mobilfunkanbieter per Einschreiben informieren und den Vertrag abstreiten. Weitergabe und Speicherung deiner Daten nach BDSG untersagen, da die Unternehmen unberechtigt dazu gelangten. Vielleicht noch vorsorglich widerrufen. Die Inkassobüros würde ich ignorieren.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fabsen1005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie es weitegeht kann keiner genau sagen, da die Situation schwer einzuschätzen ist. Das erste was ich machen soll, ist genau das von dir erwähnte Mr. Cool. Alles weitere werde ich sehen. Im schlimmsten Fall soll ich Strafanzeige machen, wo ich dann ziemlich gute Karten habe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen