Hallo erstmal!
Ich habe folgendes Problem :
Ich bin 18 Jahre alt . Bis vor Kurzem habe ich noch bei meiner ex-freundin gewohnt jetzt bin ich also ausgezogen, hatte aber lange keine Zeit meine Möbel ab zu holen. Vor ein paar Tagen hatt die Mutter meiner ex meine Mutter angerufen und hat ihr angeboten, dass sie einfach 200€ bezahlt und die Möbel behält. Darauf hat meine Mutter natürlich gesagt, dass sie das erst mit mir besprechen muss, weil die Möbel 2500€ wert und noch in sehr gutem Zustand sind. Ich hab' natürlich nein gesagt. Als meine Mutter das dann den "Käufern" mitgeteilt hat, meinten die, dass wir einen mündlichen Kaufvertrag hätten und das meine Mutter gesagt hätte das Geschäft ginge klar. Das ist schlichtweg gelogen. Nur leider hat meine Mutter keine Zeugen und die haben "Zeugen" weil angeblich der Lautsprecher des Telefons an war. Das Ende vom Lied ist also, dass wir in dem absurdesten Vertrag stecken, den die Welt je gesehen hat(Ich gebe dir Möbel im wert von 2500€ für 200€)obwohl wir ihn nie abgeschlossen haben, was wir nicht beweisen können.
Hier also meine Fragen:
1. Kann man diesen Betrug irgendwie aufdecken oder den Vertrag sonstwie für ungültig erklären?Ist es überhaupt legal, wenn meine Mutter einen Vertrag über meine Möbel, die sie zwar gekauft, mir aber geschenkt hat, abschliesst?
2. Könnten wir theoretisch als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?
Ich hoffe jemand hat die Zeit meinen Beitrag zu beantworten.
MfG Peter K.
Betrug beim Kaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
wer ist denn eigentlich offiziel Eigentümer der Möbel?
Du, du und deine ex, deine Mutter?
Hi Jogibear!
Also meine Mutter hat die Möbel gekauft und mir dann zum Geburtstag Geschenkt. Rechtlich weiss ich nicht ob das jetzt mich oder meine Mutter zum Eigentümer macht.
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Nur leider hat meine Mutter keine Zeugen und die haben "Zeugen" weil angeblich der Lautsprecher des Telefons an war.
Grundsätzlich sind Zeugenaussagen, die durch Mithören am Telefon entstehen, nicht verwertbar (BVerfG).
Diesen Mangel kann man zwar heilen, indem man die Gegenseite zu Beginn des Telefonats davon unterrichtet.
Dennoch wird es eine Frage der Glaubwürdigkeit sein.
Und daß ein Gericht annimmt, Sie hätten einen Vertrag derart zu Ihrem Nachteil abgeschlossen und das noch unter solchen Bedingungen (Gegenseite mit Zeugen, Sie ohne), denke ich zunächst mal nicht.
Nach der Schenkung bist Du der Eigentümer.
Damit durfte Deine Mutter die Möbel gar nicht verkaufen. Ein eventuell vorhandener Kaufvertrag wäre somit unwirksam.
Ok! Vielen Dank Leute!
Ein eventuell vorhandener Kaufvertrag wäre somit unwirksam.
Die Mutter würde sich aber u.U. schadensersatzpflichtig machen.
Etwas verkaufen, was man nicht hat, geht nie ohne Konsequenzen ab.
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