Betrug bei Autoverkauf - welche Möglichkeiten habe ich

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
Betrug bei Autoverkauf - welche Möglichkeiten habe ich

Hallo liebes Forum,

ich habe mir vor 4 Wochen einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Beim Verkaufsgespräch und im Verkaufvertrag hat der Verkäufer angegeben, dass es wohl laut Dekra nicht mehr die Original Stossstange ist und das es demnach ein Frontschaden gabe. Meine Verkäuferin meinte dann, dass die Stoßstange wohl einen abgekriegt hat und deswegen ausgetauscht wurde. Der Tüv wurde erst neu gemacht und da wurde auch nichts bemängelt.
Gestern habe ich dann eine Vorladung der Polizei wegen des Verdachts des Betruges bekommen. Ich habe mich dort heute gemeldet und der Polizist hat mir dann erklärt, dass der Wagen im System drin steht als Totalschaden und ob ich davon was wüsste. Nun soll ich dort hin und der Wagen wird dann genau begutachtet. Beim Kauf konnte mein laienhaftes Auge keine größen Schäden erkennen, so dass ich davon ausgegangen bin, dass wirklich nur die Stossstange einen Schaden hatte, so wie es mir auch die Verkäuferin erklärt hatte.

Nun meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich? Letztendlich war der Preis für einen Totalschaden viel zu hoch. Mal davon abgesehen, dass der Wiederverkaufswert unterirdisch ist und ich den Wagen mit dem Wissen nie gekauft hätte.
Der Polizist meinte, ich soll noch nciht mit der Händlerin in Kontakt treten, da die Polizei das dann machen wird. Letztendlich würde ich dann aber schon den Wagen wieder zurückgeben und meinen Kaufpreis wieder bekommen wollen. Darüber hinaus habe ich noch eine Anhängerkupplung einbauen lassen, auf dessen Kosten ich auch nciht sitzen bleiben möchte, da ich den Wagen ja niemals gekauft hätte, wenn ich von dem Totalschaden gewusst hätte.
Über jeglichen Rat und Informationen über die rechtliche Sachlage würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Wenn es um Betrug geht, dann wird es eher so sein, dass der Wagen als Totalschaden erklärt wurde obwohl evtl. nur die Frontstoßstange einen kleinen Schaden hatte. Ich vermute also eher, dass die Versicherung betrogen wurde, also Geld kassiert wurde obwaohl eigentlich kaum ein Schaden vorlag.
Dafür spricht zumindest deine Schilderung. Ich würde jetzt also nicht davon ausgehen, dass der Wagen mal ein Totalschaden war.
Offensichtlich ist er es aktuell ja wohl nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zum einen nur weil es irgenwann mal ein Totalschaden war, ergibt sich daraas noch kein pausachler Anspruch, da es jetzt offensichtlich kein Totalschaden mehr ist.

Zum anderen scheint es eher so zu sein, das ein Totalschaden auf dem Papier abgerechnet wurde obwohl gar keiner vorlag.



Also erst mal abwarten und Tee trinken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich jetzt bei der Polizei war und die mir Bilder von den damaligen Schaden gezeigt haben, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass der Wagen vor einem halben Jahr einen Totalschaden erlitten hat. Nach Begutachtung konnten die auch feststellen, dass die Reparatur soweit gut war, dass die Spaltmaße alle wieder halbwegs passen, aber an einigen Stellen es doch nicht ganz so passen würde. Das ist dann nicht nur vorne zu erkenne, sondern leider auch an der Hintertür. Der Wagen soll jetzt nochmal komplett vermessen werden. Darüber hinaus sind wohl auch nicht immer nur original VW Teile benutzt worden und es wurde definitiv mehr als nur die Stoßstange getauscht. Die Verkäuferin hat mich ja über den Frontalschaden mit der Stoßstange aufgeklärt, aber auch nich auf Nachfrage, dass noch mehr als die Stoßstange Schaden genommen hat.

Deshalb jetzt nochmal meine Fragen, was für Möglichkeiten ich habe? Es wird ja noch ein Gutachten angefertig, was der Wagen jetzt überhaupt noch für ein Wert hat und, da es auf jeden Fall nicht der Betrag ist, den ich für den Wagen bezahlt habe.

Viele Dank für eure Hilfe!!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dass die Reparatur soweit gut war, dass die Spaltmaße alle wieder halbwegs passen, aber an einigen Stellen es doch nicht ganz so passen würde


Die Definition von "Totalschaden" ist ja nun zweischneidig.
Für die Versicherung bedeutet das, die Reparatur kostet mehr als 1xx% des (unbeschädigten) Zeitwertes (wirtschaftlicher Totalschaden).
Davon unabhängig ist der technische Totalschaden, also die effektive Irreparabilität.
Letzteres liegt bei dir ja offenbar nicht vor.

Zitat:
was der Wagen jetzt überhaupt noch für ein Wert hat und, da es auf jeden Fall nicht der Betrag ist, den ich für den Wagen bezahlt habe


Noch haben wir einen freien Markt, und niemand hindert dich daran, für ein 1000-EUR-Auto 2000 EUR zu bezahlen.

Wenn der Wagen aber einen Mangel hat, der nicht Bestandteil des Kaufvertrags und auch kein üblicher Verschleiß war, dann haftet der gewerbliche VK natürlich dafür, de facto wird das dann auf eine Rückabwicklung hinauslaufen, abzüglich Nutzungsvorteil.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Also aktuell scheint der Wagen ja in einem guten Zustand zu sein, korrekt?
Dass ein Schaden vorgelegen hat wurde dir auch nicht verschwiegen, korrekt?
Die Schwere des Schaden wurde nicht genannt, korrekt?

Ob das dann überhaupt einen Mangel darstellt würde ich nicht beurteilen wollen, denn dazu müsste man den genauen Wortlaut des Verkaufsgespräches kennen und was im Kaufvertrag steht.

-- Editiert von micbu am 16.04.2015 11:04

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,

beim Unfall wurde die ganze rechte Vorderseite ziemlich beschädigt, Stoßstange, Scheinwerfer und Kotflügel und Motorhaube waren weit eingedrückt.
Der Wagen wird gerade erstmals von mir nach dem Unfall gefahren und die Spaltmaße scheinen sich dadurch wieder leicht zu verändern, da man jetzt inzwischen Unterschiede feststellen kann. Äußerlich gesehen, sind auf die kleinen Spaltmaßen Fehler und nicht sauberes Aufliegen der Teile gegeneinander, macht der Wagen einen guten Eindruck. Die Frage ist, ob sich das mit weiteren gefahrenen Kilometern noch verändert? Darüber hinaus hat der Scheinwerfer viel zu viel Spiel und die anderen Teile, die dort eingebaut wurden geben auch mehr nach als auf der anderen Seite. An der Tür wurde offensichtlich auch gemacht, da dort auch andere Teile verbaut sind als die Originalteile. Im Kaufvertrag steht etwas von einem Frontschaden, der mir insofern mitgeteilt wurde, dass die Stoßstange ausgetauscht wurde. Auf Nachfrage weiterer Schäden, wurde dazu nichts weiteres angegeben, da die Verkäuferin angeblich auch nciht mehr wusste. Innen kann man wohl bei genauer Betrachtung sehen, dass etwas übergespachtelt/ geklebt wurde. Insgesamt haben die Teile auf der rechten Seite zu viel Spiel. Stellt das dann ein Mangel da?
Hatte ich davon gewusst, dass der Schaden so schwerwiegend war, als, wie angegeben, eine angeschlagene Stoßstange, die getauscht wurde, hätte ich den Wagen natürlich nicht gekauft, erst recht nicht für den Preis, den ich bezahlt habe.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Im Kaufvertrag steht etwas von einem Frontschaden


Das kann dann problematisch sein, weil man dann erst mal in der Beweispflicht ist, daß man überhaupt getäuscht wurde. Kann man gerichtsfest beweisen (Zeugen), daß "nur Stoßstange gerissen" zugesichert wurde?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sveowa):
Im Kaufvertrag steht etwas von einem Frontschaden,

Der Begriff Frontschaden ist sehr weich definiert, ein Frontschaden kann eine eingedellte Stoßstange sein, aber auch ein Auto welches bis zur Mitte im Eimer war.
Vergleichbar mit dem Spruch, "bin an die Wand gefahren", das kann mit Schrittgeschwindigkeit sein, oder auch mit 100 Sachen, in beiden Fällen stimmt es ja, damit hat der Verkäufer niemanden betrogen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

"Frontschaden" wird allgemein als Unfallschaden verstanden (sofern nicht parallel "unfallfrei" zugesichert wurde), andernfalls würde der VK schon aus Eigeninteresse (höherer Erlös) eine harmlosere Formulierung wie "Riß Frontschürze" verwenden.

Zitat:
ein Frontschaden kann eine eingedellte Stoßstange sein, aber auch ein Auto welches bis zur Mitte im Eimer war


Wenn du das schon zugestehst, dann ist dir also bewußt, daß auch ein schwerer Unfallschaden darin eingeschlossen sein kann. Dann müßtest du als K begründen, wieso denn in dem konkreten Zustand trotzdem ein Mangel begründet sein soll.
Wenn du gerichtsfest beweisen kannst, daß der VK das mündlich verharmlost hat ("ist nur was an der Stoßstange"), sieht es günstiger aus.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

@JenAn: das Zitat stammt nicht von mir! Wie ich schon erklärt habe, hat man mir gesagt, dass die Stoßstange ausgetauscht wurde, weil die wohl man etwas abbekommen hat und deshalb der Frontschaden eingetragen wurde, da die Stoßstange neu ist. Das womöglich jetzt der ganze Wagen verzogen ist, kann ich als Laie nicht an der Aussage "Stoßstange wurde ausgetauscht, ansonsten keine weiteren Schäden" erahnen. Unglücklicherweise wurde die schwammige Aussage Frontschaden in den Kaufvertrag aufgenommen.
Leider kann ich es nicht beweisen, dass sie mir gegenüber diese Aussage getätigt hat. Wenn jetzt allerdings beim Gutachten rauskommt, dass der Schaden nicht fachgerecht und ordnungsgemäß behoben wurde und dann Folgeschäden entstehen können, stellt das doch ein Mangel da, oder lieg ich da falsch?

Vielen Dank

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sveowa):
Wenn jetzt allerdings beim Gutachten rauskommt, dass der Schaden nicht fachgerecht und ordnungsgemäß behoben wurde und dann Folgeschäden entstehen können, stellt das doch ein Mangel da, oder lieg ich da falsch?
Vielen Dank

Sehr schwer, denn der Verkäufer müsste es als reparierten Frontschaden deklarieren.
Man müsste wissen wer die Reparatur ausgeführt hatte.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gestern habe ich dann eine Vorladung der Polizei wegen des Verdachts des Betruges bekommen.
Kannst du uns mal erklären wie es dazu kam? Also wer hat das angezeigt?

Denn irgendwie steckt da noch mehr dahinter, etwa der schon vermutete Versicherungsbetrug (mittlerweile aber eher ausgeschlossen).
Denkbar wäre, dass die Zulassungstelle oder deine Versicherung das Fahrzeug als Totalschaden (=Schrott) geführt hat und nun nachforscht, warum es doch noch wieder zugelassen wurde. Aber warum nun wegen Betrug ermittelt wird ist trotzdem nicht nachvollziehbar, auch Schrott darf man natürlich wieder aufbauen.
Denkbar wäre noch, das die ABE entzogen/erloschen war, aber auch das führt nicht unbedingt zu einem Betrug.
Oder noch eine Idee: Jemand wurde wegen eines ähnlichen Betruges angeklagt/verurteilt, und nun wurden alle in seinen Unterlagen gefundenen Fahrzeuge überprüft. In dem Fall dürfte der Beweis vielleicht etwas leichter sein, dafür wird aber wahrscheinlich von dem Täter nichts zu holen sein.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Polizist hat mir erklärt, dass es bei hochwertigen Autos mit Totalschaden üblich ist, dass diese mit der Fahrzeugsidentifizierungsnummer im System regisitriert werden und im Falle einer Wiederzulassung überprüft werden. Somit kommt es automatisch zu einer Anzeige wegen Betrugs, entweder weil evtl. ein Käufer übers Ohr gehauen wurde, da dem der Totalschaden verschwiegen wurde. Andererseits wollen sie sicherstellen, dass es auch wirklich der Wagen ist, der den Schaden hatte und das die Fahrzeugidentifizierungsnummer nicht benutzt wird um gestohlene Fahrzeuge wieder auf die Straßen zu bringen. Das war wohl der Hauptgrund , weshalb ich die Vorladung bekommen habe. Da man bei meinem Wagen aber erkennen kann, dass er einen Schaden rechts vorne hatte, ist der Wagen schonmal nicht ein gestohlener ;-) Immerhin etwas positives.
Der Schaden war schon ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich versuche dann erstmal herauszufinden, wie groß der Schaden tatsächlich war und was repariert wurde und wiviel der Wagen tatsächlich noch wert ist. Wenn ich es richtig verstanden habe ist ein wirtschaftlicher Totalschaden dann gegeben, wenn der Restwert des Unfallfahrzeuges + Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges direkt vor dem Unfall übersteigt?! Dementsprechend muss das Fahrzeug ja nicht direkt Schrottreif sein?! Danke für eure Antworten

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Polizist hat mir erklärt, ...
OK, kann ich nachvollziehen. Obwohl es doch schon etwas in die Richtung "falsche Verdächtigung" geht. Aber nun gut, das ist hier nicht das Thema.

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe ist ein wirtschaftlicher Totalschaden dann gegeben, wenn der Restwert des Unfallfahrzeuges + Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges direkt vor dem Unfall übersteigt?!
Korrekt. In dem Fall würde die Versicherung sagen, dass die Anschaffung eines vergleichbaren unfallfreien Fahrzeuges (gleiches Baujahr, gleicher Motor etc.) wirtschaftlicher ist.

Zitat:
Dementsprechend muss das Fahrzeug ja nicht direkt Schrottreif sein?!
Nein, natürlich nicht. Extrembeispiel: Ein recht altes Auto mit einem Wert von 500 Euro. Da ist dann fast jeder Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil allein eine neue Frontschürze (beispielsweise) mit Lackierung und Montage schon mehr als 500 Euro kosten würde. Trotzdem kann man das Fahrzeug natürlich weiter benutzen, solange es verkehrssicher ist. Oder auch mit Gebrauchtteilen und ohne Lackierung wieder Instand setzen.

Zu deinen Möglichkeiten hatte ich noch nichts gesagt: Problematisch könnte wirklich sein, dass im Vertrag "Frontschaden" steht; daher ist die Historie wahrscheinlich kein Mangel (weil bekannt).
Trotzdem muss der Unfallschaden aber fachgerecht repariert sein, sonst ist das wiederum ein Mangel.

Hat der Händler eigentlich im eigenen Namen verkauft, oder nur im Auftrag? Das könnte nämlich entscheidend sein. Der Händler haftet aus Gewährleistung, einem Privatverkäufer musst du aber nachweisen, dass er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.

Ist dir bekannt, wer den Unfall hatte, oder besser wer ihn reparieren hat lassen (bzw. es selbst gemacht hat - es gibt KFZ-Werkstätten, die sich darauf spezialisiert haben, Unfallfahrzeuge aufzukaufen, die bauen dann beispielsweise aus einem Front- und einem Heckschaden ein neues Auto).

Zwischendrin schreibst du auch mal von Verkäuferin, ist das der Händler? Oder hattest du Kontakt zu der Vorbesitzerin?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe den Wagen direkt von einer Händlerin gekauft und nicht im Auftrag. Von dem her habe ich die gesetzliche Gewährleistung.

Zitat (von reckoner):
Trotzdem muss der Unfallschaden aber fachgerecht repariert sein, sonst ist das wiederum ein Mangel.


Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, muss der im Kaufvertrag angegebene "Frontschaden" fachgerecht repariert worden sein, ansonsten stellt das ein Mangel da?! Der Gutachter sollte dies dann doch feststellen können, ob das fachgerecht repariert worden ist?! Die Frage ist nur, was für ein Gutachten ich anfertigen lassen. Ich wollte nicht unbedingt 500€ dafür ausgeben.

Ich versuche gerade Kontakt mit dem Vorbesitzer aufzunehmen, vielleicht kann er mich ja über die Schäden aufklären und das Gutachten zukommen lassen und wer den Wagen gekauft und und eventuell repariert hat. Ich hoffe das der Vorbesitzer dort immernoch an der Adresse wohnt, die im Brief angegeben ist.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, muss der im Kaufvertrag angegebene "Frontschaden" fachgerecht repariert worden sein, ansonsten stellt das ein Mangel da?!
Ja, würde ich so sehen. Bei nur schlecht reparierten Fahrzeuegen (oder gar nicht reparierten) muss diese Eigenschaft im Kaufvertrag festgehalten werden.
Mit "fachgerecht" meine ich übrigens in erster Linie die Fahrsicherheit, leichte optische Fehler (Lack, oder eben die Spaltmaße) sind vielleicht hinzunehmen, kommt sicher auch auf das Alter und den Gesamtzustand des Autos an (wenn da eh' schon überall Kratzer und Beulen sind, reicht vielleicht auch eine Lackierung mit der Sprühdose oder nur Spachteln anstatt Neuteil - muss man halt im Einzelfall sehen).

Zitat:
Der Gutachter sollte dies dann doch feststellen können, ob das fachgerecht repariert worden ist?!
Natürlich, keine Frage.

Zitat:
Die Frage ist nur, was für ein Gutachten ich anfertigen lassen. Ich wollte nicht unbedingt 500€ dafür ausgeben.
Es gibt doch Gebrauchtwagengutachten (die die man eigentlich vor dem Kauf einholen sollte;-), ich würde im ersten Schritt mal sowas probieren (dort auch den Kaufpreis erwähnen bzw. den Vertrag zeigen und um eine Einschätzung bitten). Und wenn dabei deine Meinung bestätigt wird, würde ich mich auf das Gebrauchtwagengutachten sowie die Ermittlungen der Polizei stützen und vom Vertrag zurücktreten, vielleicht lenkt der Händler ja dann schon ein (bei der Sachlage möchte ich fast darauf wetten).
Der nächste Schritt wäre dann die Klage. Bist du rechtschutzversichert? (ist oft in Schutzpaketen enthalten, etwa beim ADAC)

Zitat:
Ich versuche gerade Kontakt mit dem Vorbesitzer aufzunehmen, vielleicht kann er mich ja über die Schäden aufklären und das Gutachten zukommen lassen und wer den Wagen gekauft und und eventuell repariert hat.
Gute Idee. Und kostet erstmal nichts.
Wegen der Adresse könntest du zum Einwohnermeldeamt gehen, imho hast du ein berechtigtes Interesse (Abklärung, ob er der Betrüger ist). Das kostet dann aber eine Kleinigkeit (laut Wikipedia zwischen 2,50 und 25 Euro, archivierte Vorgänge eventuell noch mehr). Aber auch hier: Fragen kostet nichts, ich hab' auch schon mal eine Auskunft gratis bekommen.

Wenn ich mal fragen darf: Wie hoch war denn der Kaufpreis? Und um was für ein Fahrzeug handelt es sich (Modell, Baujahr)? (musst du aber natürlich nicht sagen wenn du nicht willst)

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sveowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich bin zwar beim Avd, habe aber keine weitere Rechtsschutzvesicherung.
Ich werde jetzt erstmal sehen, wie weit ich mit Nachfragen komme.

Es ist ein VW Golf VI Style mit Erstzulassung 10/2011 und 34000 Km für 12000€

Danke für die ganzen Infos

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem muss der Unfallschaden aber fachgerecht repariert sein, sonst ist das wiederum ein Mangel.


Ich würde jetzt mal ganz naiv denken, wenn im Kaufvertrag "Frontschaden" steht, dann wird ein Kfz mit einem Frontschaden verkauft, nicht mit einem reparierten Frontschaden.
Anders dann, wenn dies in einer Art Unfallhistorie (und nicht bei der Zustandsbeschreibung) steht ("08/2012: Frontschaden; 03/2014: Seitenaufprall").

2x Hilfreiche Antwort

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