Betrug bei Autoverkauf

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sefiia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrug bei Autoverkauf

Hallo,

Habe eine Frage bezüglich des KFZ-Kaufrechts.
Ich habe letzten Donnerstag (nun genau 1 Woche) einem Opel-Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Verkauf fand bei einem Opelgebrauchtteilehändler statt, wurde aber privat inseriert.
Mir wurde sowohl bei Besichtigung als auch beim Kauf versichert, dass das Fahrzeug keine schwerwiegenden Mängel hat bzw hatte. Lediglich ging es um die kleine Nebelscheinwerferleuchte vorn, die gerissen war/ ist. Nun war ich in einer Werkstatt um die Inspektion für dieses Jahr durchzuführen, da wurde mir gesagt, dass der Zahnriemen NICHT gewechselt wurde (Diesel mit aktuell 176.000km). Der Verkäufer hat mir einen "Orginal" Opel-Aufkleber gezeigt laut dem der Zahnriemen 2014 gewechselt wurde. Dafür gibt es bei Besichtigung 2 Zeugen und bei Abholung 1 Zeuge (plus ich).
Nun habe ich mit dem Vorbesitzer gesprochen, von dem ich erfahren habe, dass das Auto nach einem Motorschaden zu diesem Gebrauchtteilehändler gebracht wurde.
Nun steh ich da mit einem vermutlich defekten Motor der mir verschwiegen wurde und einem Zahnriemen, der jeden Moment reißen kann!
Ich habe direkt alles in die Wege geleitet und war beim Anwalt. Trotzdem habe ich Angst, dass ich nun auf dem Schaden sitzen bleibe... Bin Studentin und das Auto wird 4 Jahre finanziert :-(((
Hat jemand einen Rat für mich oder eine Ahnung, ob die Sache positiv für mich ausgeht?

Danke schonmal und liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

1) Woher will die Werkstatt denn wissen, dass der Zahnriemen nicht gewechselt wurde.
2) Welchen Schaden soll der Motor denn haben?
3) Wer hat dir denn den Wagen verkauft? Der Händler?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sefiia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Zahnriemen ist laut Verkäufer 2014 gewechselt worde . 2014 war das Auto noch im Besitz des Vorbesitzers, der das Auto bis Mai 2015 gefahren ist. Habe wie gesagt Kontakt mit dem Vorbesitzer aufgenommen, der hat den Zahnriemen nicht wechseln lassen.
Er konnte mir nicht genau sagen welcher Motorschaden vorhanden war, er hat nur gesagt bekommen das es am 5. oder 6. Zylinder liegen würde. Daraufhin hat er das Auto zum "Ausschlachten" (so wurde es ihm gesagt) da gelassen.
Der Händler bei dem das Auto im Anschluss zum ausschlachten hin ist hat mir das Auto leider als Privat verkauft. Er wusste also über den Schaden Bescheid. Was danach am Auto gemacht wurde, dass es wieder läuft weiß ich nicht. Von dem vorherigen Motorschaden wurde nichts erwähnt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sefiia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ausserdem wurden die Schrauben für den Zahnriemenwechsel nie geöffnet. Ich bin selber Laie und weiß nicht in wie weit man das prüfen kann.
Ein Gutachter wird sich das in den nächsten Wochen genauer anschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

O.k., ich würde den Verkäufer kontaktieren und ihm deine Erkenntnisse mitteilen. Ich würde ihn dann auffordern diesen Wagen zurückzunehmen. Zeitgleich würde ich bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betruges aufgeben. Ausserdem ist es egal wie der VK den Kauf deklariert hat, hier liegt eine unerlaubte Umgehung des Gewährleistungsrechtes sowie evtl. Steuerhinterziehung vor. Der Verkauf war gewerblich.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ein Gutachter wird sich das in den nächsten Wochen genauer anschauen.


Ein Gutachter kostet auch Geld. Hast Du ihn beauftragt ? Dann wird er Dir auch eine Rechnung schicken. Ich würde damit noch etwas warten und schauen, wie der Verkäufer nach Deiner Kontaktaufnahme reagiert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sefiia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Gutachten bezahlt Gott sei Dank meine Rechtschutzversicherung :-) Der Gutachter wird dann von der Staatsanwaltschaft beauftragt.
Strafanzeige wird in jedem Fall erstattet, aber mein Anwalt riet mir, dass erst beim vorliegenden Gutachten zu tun.
Ich glaube nur, dass der Verkäufer nicht Inhaber dieser Firma ist sondern warscheinlich eher nur Angestellter ist. Wenn ich ganz viel Pech habe, ist es nichtmal sein richtiger Name/ Adresse.
Hoffe nur, dass er sich durch die Angaben im Kaufvertrag nicht aus der ganzen Sache rausbringen kann. Wobei ich 3 Zeugen habe und er nur einen.

2x Hilfreiche Antwort

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