Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung
Hallo,
ich mal wieder...
Ich hatte heute die Hauptverhandlung für den Betrugsprozess (3 Fälle, Gesamtschaden ca. 1200 €).
Kurz und knapp:
Der Staatsanwalt forderte 4 Monate Bewährung und Arbeitsstunden.
Nach einer "Besprechungspause" kam dann das Urteil von der Richterin... 3 Jahre ohne Bewährung...
Mein Anwalt und ich gehen in Berufung.
Wie ist der Werdegang nun?
Gibt es eine Möglichkeit doch noch mal eine Bewährungsstrafe rauszuholen?
Ist das Urteil rechtskräftig oder noch nicht wegen der berufung?
Danke im vorab
- pva -
von pva am 07.08.2007 13:54
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>Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung
Hallo,
Sind Sie sicher, das das Urteil nicht einer Gesamtstrafenbildung zu Grunde liegt? Sonst erscheint mir der krasse Widersatz zwischen Sta und Gericht äußerst unangemessen.
Das Urteil ist nicht Rechtskräftig, und wird beim Landgericht neu verhandelt werden, falls Sie jetzt vorm Amtsgericht standen.
Hat Sie Ihr Anwalt diesbezüglich nicht aufgeklärt ???
mfg,
steffi
von Steffi Klein am 07.08.2007 14:11
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>Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung
@ posen,
eine Berufung muß nicht zugelassen werden, sie muß nur formell korrekt eingelegt werden. Sie meinen vielleicht eine Revision? Die muß in der Tat zugelassen werden.
@ pva,
wie soll man das mit den Chancen beantworten? 10 Prozent?
Das Berufungsurteil ist nicht vorhersagbar. Wenn ich Sie recht verstehe, sind in den drei Jahren auch noch alte Urteile drin (Gesamtstrafenbildung). Da wäre es mal spannend gewesen, deren Höhe zu erfahren. Generell würde ich sagen, bei zwei einschlägigen Vorstrafen und Bewährungsbruch rechne ich hier eher mit einer Strafe ohne Bewährung. Spannend wäre eher deren Höhe - dazu müßte man aber die einbezogenen Urteile kennen, wie gesagt...
Gruß vom mümmel
von muemmel am 07.08.2007 22:06
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>Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung
Also eine Berufung in Strafsachen ist in der Regel immer zulässig und bedarf keiner Annahme. Allein die Einlegung führt zur neuen Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Die Einlegung der Berufung hemmt die Rechtskraft der Entscheidung. Es gibt zwar die Annahmeberufung, die gibt es allerdings nur bei Geldstrafen bis 15 TS, ist in diesem Fall also irrelevant.
Auch die Revision in Strafsachen bedarf keiner Zulassung durch das Gericht. Nach der Berufungsverhandlung kann man durch einen RA ohne weiteres Revision einreichen, und das Revisionsgericht wird sich damit befassen müssen.
Die Strafhöhe ist bei den beiden Vorstrafen udn offenen Bewährungen und der Gesammtstrafe (im Jugendstrafrecht wohl Einheitsstrafe) nicht verwunderlich.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
von C.Konert am 07.08.2007 23:00
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>Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung
Hi,
also, mit den Zusatzinfos wundern mich die 3 Jahre nicht mehr.
Die Berufungsinstanz ist in diesem Falle die Jugendkammer. Revision ist gegen das Urteil der Jugendkammer nicht mehr möglich (besondere Verfahrensvorschrift aus dem Jugendgerichtsgesetz).
Wann die Berufung verhandelt wird, hängt von der Auslastung der Jugendkammer ab. Nach meinen Erfahrungen (Berlin) dauert es so 4 bis 6 Monate bis zu einer Berufungsverhandlung. Das kann aber woanders anders sein.
Gruß vom mümmel
von muemmel am 08.08.2007 20:04
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