Betrug (Versicherungsbetrug)

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Betrug (Versicherungsbetrug)

Hallo zusammen

Folgendes. Es gibt eine lange Vorgeschichte aber ich Schildere nun mal das wesentliche.

Mir ist jemand ins Auto gefahren, laut Gutachter war es ein Wirtschaftlicher Totalschaden. Der Unfallverursacher wollte 3 Wochen nach dem Ereigniss die Hälfte der Summe abhaben und Drohte wenn ich nicht Zahle würde er eine Selbstanzeige machen mit der Behauptung es sei abgesprochen gewesen. Darauf hin fur ich zur Polizei und schilderte es. Auf der Wache sagte man mir ich solle mir keine Sorgen machen der Schaden sei ja akkurat abgerechnet worden und damit sollte sich die Sache auch Erledigt haben. Nun hat der Verursacher allerdings doch eine Aussage unter Eidesstaat gemacht das es eine abesprochee sache gewesen sei.

Morgen ist die Hauptverhandlung wo ich auch als Beschudigter geladen bin. Ich habe natürlich eine Anwältin kann trotzdem seit Tagen nicht schlafen. Und wollte hier auch mal Fragen was auf mich zu kommen kann??

L.g

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18 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Morgen ist die Hauptverhandlung wo ich auch als Beschudigter geladen bin. Und der andere Herr ist auch geladen?
Und wollte hier auch mal Fragen was auf mich zu kommen kann?? Na, eine Verurteilung wegen versuchten Betruges natürlich. Mehr kann man dazu nicht sagen - relevante Daten wie Vorstrafen, Schadenshöhe etc. wurden ja nicht verraten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vorgestraft bin ich nicht und der Schaden was von der Versicherung gezahlt worden ist sind 1900€ gewesen.

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"" und ja der Verursacher ist auch geladen.

Was noch zu erwähnen ist, ist das der Verursacher mit dem Wagen womit er mir ins Auto gefahren ist bereits 3x den gleichen Schaden in 3 Verschiedenen Unfällen in einem Zeitraum von 1 Monat vor dem Unfall mit mir hat abrechnen lassen das ganze bei 3 Verschiedenen Versicgerungen. Das habe ich in meiner vorherien Schriftlichen Aussage auch mit angegeben gehabt. Sage ja da gibt es eine laaaange Vorgeschichte zu dem Knaben. Akkute Geldnot er hat mich und meine Frau ja Regelrecht genötigt ihm die hälfte des Geldes abzugeben was wir natürlich nicht getahn haben. Auch wissen wir inzwischen das er Sachen auf Raten bei Divrsen Großhändlern gekauft hat mit dem wissen diese eh nicht bezahlen zu können undhat diese nach erhalt direkt verschärbelt um an Geld zu kommen. Auch das habe ich in der Schriftlichen Aussage mit Angegeben hat zwar mit der Sache weswegen ich Beschuldigt werde nichts zu tuen aber wer weiß wofür es gut ist.

-- Editiert Renesch79 am 19.10.2014 20:03

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun, dann riskieren Sie wohl nicht mehr als eine Geldstrafe. Und die können Sie dann auch zunächst mal per Berufung anfechten. Mich wundert allerdings, daß Ihnen Ihre Anwältin derlei nicht gesagt hat...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja meine Anwältin sagte mir sowas auch, Sie sagte aber auchdas man nie genau wissen kann wie das Gericht letztendlich entscheidet und hat mir mehrere Fälle in ihrer Vergangeneit Geschildert wie diese hätten ausgehen sollen bzw. Müssen aber letztendlich Ausgegangen sind.

Und da ich in meinen 35 Jahren noch nie mit Anwälten, der Polizei geschweige den mit einem Gericht zu tuen gehabt habe bin ich halt sehr nervös und unsicher. Ich rechne ja gleich immer mit dem Schlimmsten.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich rechne ja gleich immer mit dem Schlimmsten. Es ist ja recht erfreulich, wenn Sie glauben, dieses Forum könnte nun zu Ihrer Beruhigung beitragen, aber man kann derlei in der Tat nicht vorher wissen. Insofern kann ich nur sagen: Die meisten Richter reden recht freundlich mit ihren Angeklagten. Und Sie selbst sollten immer freundlich und höflich bleiben, auch wenn eine falsche Anschuldigung ja recht unerfreulich ist. Was ist denn nun mit Ihrem "Mittäter" - wird der da mitangeklagt sein oder als Zeuge auftreten oder wie?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja Mittäter .... ich hab ja nichts gemacht werde nur aus hass und reue durch ihn mit hineingezogen. Aber der jenige ist genau so als Beschuldigter wie ich geladen morgen.

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Ist ja das gleiche wenn ich Ihnen ins Auto fahre, mann kennt sich nur flüchtig und nach 3 Wochen komme ich zu Ihnen und sage ich will die hälfte abhaben oder ich mache eine Selbstanzeige und sage es wäre abgesprochen gewesen. So ist es mir ja ergangen.Er sagte ja selber er macht uns das Leben zur Hölle er hätte nichts zu Verlieren guck einem Nackten Man in die Tasche so waren seine Worte

-- Editiert Renesch79 am 19.10.2014 20:43

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

ich hsb ja nichts gemacht Darum steht "Mittäter" ja auch in Anführungszeichen. Ich nehme an, der Herr ist Ihnen außer durch seine Erpressungsversuche gänzlich unbekannt. Dann behandeln Sie ihn halt auch wie einen unsympathischen Unbekannten - um so weniger glaubhaft wird die Behauptung erscheinen, Sie würden sich kennen. Mit Wildfremden verabredet man ja keine Straftaten... Und berichten Sie uns das Ergebnis!

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja mann kannte sich schon eine zeit lang vorher bis wir bemerkt hatten was es für einer ist danach wurde der kontakt abgebrochen und dan fing das an. Wenn ich dann morgen nicht gleich hinter schwedische gardinen muss werde ich berichten wie es ausgegangen ist um 10:30 ist die Verhandlung.

l.g. und vielen dank fürs zuhören.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Naja mann kannte sich schon eine zeit lang vorher Und hatte man einen gemeinsamen Unfall? Das ist jetzt natürlich ein komischer Zufall...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Sachverhalt ist mir noch völlig unklar.

Jemand fährt in ihr Auto, es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.

Wo genau ist jetzt die Betrugshandlung? Und wieso will der Unfallverursacher was abhaben ??

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"justice"

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#11
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau so sieht das aus, ich habe ja ganz am Anfang geschrieben lange Vorgeschichte. Wenn ich alles Schreibe von Anfang bis Ende wie man sich kennengelernt hat bis zum Unfall dan sind das wie meine Schriftliche Aussage genau 35 DIN A4 Seiten.

zu der 2 Frage.

So hat es sich ereignet:

Wir waren Enkaufen bei Penny als wir nach dem Einkauf herausgekommen sind kam mir schon jemand entgegen und fragte ob das Silberfarbende Fahrzeug meins sei und sagte es ist ihnen jemand hinengefahren. Als wir zum Auto kamen sahen wir ihn wir riefen direkt seine Versicherung an und ich sprach mit der Frau am anderen Ende der Leitung und fragte noch ob ich die Polizei hinzuziehn müsse. Die Frau meinte am Telefon nein es ist ja offensichtlich und der Herr gab es ja zu diesem Zeitpunkt zu. Nach ca 3 Wochen kam er an und verlangte die hälfte der Ausgezahlten Versicherrungssume und Drohte damit wenn wir es ihm nicht geben würde er eine Selbstanzeige machen und sagen es sei Abgesprochen gewesen.

So hat es sich ereìgnet.

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#12
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Den Grund wieso er was abhaben wollte haben wir erst hinterher erfahren zumindestens vermuten meine Frau und ich es. Wir haben erfahren das der gute Man wohl täglich Spielhallen besucht und wohl auch nicht gerade wenig Geld in diesen Läden läßt. Wir haben im letzen halben Jahr auch insgesamt 5 weitere Anzeigen Kassiert die aber alle Eingestellt wurden weil sie auch völlig Utopisch waren wie z.b. Verletzung des Briefgeheimnisses da hat er Behauptet das ich oder meine Frau bei ihm am Haus ( Das nicht bewohnt ist wo er aber gemeldet ist) die Briefe abgefanen hätten. Dabei befindet sich dieses Haus 80km von uns entfernt und meine Frau und ich sind bide Berufstätig und haben bestimmt besseres zu tun.

Inzwischen habe ich 2 Aktenordner voll mit Anwaltsschreiben zwischen meinem und seinem.

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was Sie bisher dazu geschrieben haben, ist nicht der strafrechtlich entscheidende Punkt. Und es bedarf keiner 34 Seiten, um auf diesen Punkt zu kommen.

Versicherungsbetrug liegt zum Beispiel (!) vor, wenn man sich verabredet, absichtlich einen Unfall herbeizuführen, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Haben Sie vielleicht mit dem Unfallverursacher verabredet, dass er Ihnen ins Auto fährt? Falls nein, welche konkrete Betrugshandlung wird Ihnen denn vorgeworfen?

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"justice"

-- Editiert justice005 am 19.10.2014 23:16

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#14
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Natürlich habe ich mich NICHT verabredet mit ihm einen Unfall zu verursachen. Das wird aber von ihm behauptet.

Und auch genau das wird mir vorgeworfen.

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#15
 Von 
Renesch79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Editiert

-- Editiert Moderator am 20.10.2014 09:13

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mal agesehen davon, dass ich etwas vorsichtig damit wäre, Anklageschriften im Wortlaut ins Internet zu stellen, bevor die Verhandlung war (mal § 353d, Nr. 3 StGB lesen) ist eine Selbstbelastung halt erst mal immer zieml. glaubhaft, zumal er ja nun nicht den allergeringsten Vorteil davon hat - im Gegenteil.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#17
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Naja, so wie Sie die Situation und deren Hergang jetzt schildern, hätte die ganze Geschichte aber einen arg ungewöhnlichen Lauf genommen, und damit auch einen recht unwahrscheinlichen.
Dem Mann ist es offenbar glaubhaft gelungen, seine falsche Version zu schildern. Natürlich steht nochmal auf einem anderen Blatt, ob er die Richterin genau so täuschen kann. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit ist nunmal da. Jedoch werden Richterin und hoffentlich auch Ihre Anwältin da genau nachfragen, weshalb der Mann sich auch schnell verplappern kann.

Wenn Sie jetzt auf eine ungewöhnliche Unfallgeschichte schon in seiner Vergangenheit verweisen, deuet das bestenfalls an, dass er schon Erfahrung mit solchen Spielchen hat und der Unfall wohl wirklich kein Zufall war. Wenn Sie diesen Mann dann schon länger kennen, lässt das ja auch daran zweifeln, dass dieser sich Ihr Auto zufällig ausgesucht hat.

Und ich vermute auch mal, dass Sie leider die Drohung des Mannes nicht in Schriftform nachweisen können.
Vor allem aber erscheint es einfach ziemlich seltsam, dass ein Betrüger dann auch tatsächlich seine Drohung wahr macht und sich selber anzeigt. Davon hat er ja keinerlei Vorteil von und legt sich nur selber die Schlinge um den Hals. Warum sollte er sowas tun?

Dennoch wünsche ich viel Glück.
Im schlimmsten Fall bleibt ja noch die Berufung.

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#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich sehe es genauso wie meine Vorredner. Der Anzeigeerstatter beschuldigt sich selbst einer Straftat und wird hierfür selbst strafrechtlich belangt werden. Warum sollte er das tun? Das ergibt wirklich keinen Sinn.

Mehr kann man hier nicht sagen, alles weitere muss der Anwalt machen.

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"justice"

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