Betrügerische Täuschung durch Lockanrufe

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Betrügerische Täuschung durch Lockanrufe

Das OLG Oldenburg hat am 20.08.2010, Az 1 Ws 371/10 entschieden, dass in automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der Verbindung wieder abgebrochenen Telefonanrufen ("Ping-Anrufe"), die nur dazu dienen, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen, eine betrügerische Täuschung der Angerufenen liegt.

Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Lockanrufe stillschweigend die Erklärung beinhalten, dass mit dem jeweils Angerufenen ein Gespräch geführt werden wolle. Der Angerufene habe daraufhin in Vertrauen auf dieses Gesprächsinteresse zurückgerufen und ist daher getäuscht worden.

Bei solchen Anrufen kann also Stranzeige wegen Betruges gegen den betreffenenden Netzbetreiber gestellt werden.