Betrifft Kontopfändung

14. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.10.2012 15:08:23
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 32x hilfreich)
Betrifft Kontopfändung

Hallo zusammen. Ich brauche euren Rat.
Folgendes. Ich habe ein P-schutz Konto. Kontopfändung läuft. Pfändungsfreibetrag vorhanden. Diesen Monat habe ich zusätzlich zum Lohn, Weihnachtsgeld und eine Kinderzulagennachzahlung erhalten. Habe am Tag X beim Amtsgericht ein Beschluß geholt wo drin steht das der Restbetrag (Über den Freibetrag hinaus ) bis zum endgültigen Entscheidung durch das Amtsgerichtm, nicht an den Gäubiger ausgezahlt werden darf.( 500 Euro Weihnachtsgeld + Zinderzulagen ). Bin damit zur Bank gegangen und musste feststellen das der Restbetrag leider am selben tag bereits an den Gläubiger ausgezahlt / überwiesen wurde. Zufällig am selben Tag.
Habe ich irgendwie eine Möglichkeit das Geld zurück zu fordern? Siehe Gerichtsbeschluß... Die Bank sagt, "überwiesen ist überwiesen. Wenn die Überweisung bereits statt gefunden hat, besteht keine Möglichkeit mehr das Geld zurück zu fordern.

Danke für die Antworten



-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
zunächst hat die Bank Recht. Ist der Betrag erst überwiesen worden, kann diese Überweisung nicht mehr Storniert werden.
Die Frage ist nun der zeitliche Ablauf. Die Bank "friert" das Geld erst einmal für 14 Tage ein. Geht dieser Beschluß innerhalb der Frist ein, muss das Geld dir ausgezahlt werden! Geht der Beschluß allerdings nach dieser Frist bei der Bank ein, und ist das Geld bereits überwiesen, ist es auch nicht mehr in händen der Bank und der Beschluß gegen den Drittschuldner verwirkt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GFC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Dass die Bank das Geld erstmal für 14 Tage "einfriert" ist richtig. Fraglich ist jedoch, wann dieser Tag X und ab wann der Gerichtsbeschluss rechtskräftig war. Bei Überweisungen oder Lastschriften - nicht aber bei EC-Karten-Zahlungen - hast du die Möglichkeit dein Geld innerhalb von sechs Wochen wieder zurück zu holen. Ob diese Klausel nach den neuen Bankrichtlinien noch gilt, weiß ich leider nicht.
Die Kinderzulagennachzahlung hätte NICHT gepfändet werden dürfen weil dies, wie auch das Kindergeld, Sozialleistungen und somit nicht pfändbar sind. Beim Weihnachtsgeld sieht es dagegen anders aus. Dies wird als zusätzliches Einkommen gezählt und ist pfändbar.

-----------------
"GFC"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Bei Überweisungen oder Lastschriften - nicht aber bei EC-Karten-Zahlungen - hast du die Möglichkeit dein Geld innerhalb von sechs Wochen wieder zurück zu holen.

Pfändungen 6 Wochen lang zurückolen???
Du weist schon, das wir hier deutsches Recht behandeln?

Und bei Überweisungen kannst du das Geld gar nicht zurückholen.



quote:
Ob diese Klausel nach den neuen Bankrichtlinien noch gilt, weiß ich leider nicht.

Welche meinst Du?


quote:

Die Kinderzulagennachzahlung hätte NICHT gepfändet werden dürfen weil dies, wie auch das Kindergeld, Sozialleistungen und somit nicht pfändbar sind.

Das ist Unsinn, da er ein P-Konto hat!




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen