Betriebverlagerung

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Betriebverlagerung

bedarf die Verlegung des Gesamtunternehmens eine Änderungskündigung für alle Beschäftigten, oder was sollte dabei aus AN-Sicht beachtet werden?

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von ups am 16.10.2008 14:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Betriebverlagerung
Das kommt drauf an, was bezüglich Arbeitsort und Versetzung arbeits- oder/und tarifvertraglich vereinbart ist.

Es kann also sein, dass nicht unbedingt eine Änderungskündigung notwendig ist.


von venotis am 16.10.2008 19:58
Status: Tao (9043 Beiträge)
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>Betriebverlagerung
in den Arbeitsverträgen ist keine Regelung dazu getroffen, es trifft auch keine tarifliche Regelung zu.
derneue Standort bedeutet für einen teil der Belegschaft mehr Fahrzeit und km.

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von ups am 17.10.2008 07:47
Status: Frischling (3 Beiträge)
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