Betriebsurlaub - wann zulässig und wie lange vorher angekündigt???

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dejavu1001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebsurlaub - wann zulässig und wie lange vorher angekündigt???

Hallo,

mein Chef hat heute zum ersten Mal konkret erklärt, der wolle für Anfang Juli Betriebsurlaub anordnen.
(Zur Info: Beratung, ca. 10 Mitarbeiter)
Ende April hat er davon zum ersten Mal gesprochen, aber entscheiden wurde nichts.

Als Grund nannte er: er könne sich nicht entspannen, wenn wir arbeiten und er Urlaub hat. Denn: Sein Wohnhaus liegt auf dem gleichen Grundstück, direkt neben dem Arbeitshaus und er müsse uns dann ja morgens das Tor aufmachen usw.

Ist dies ein ausreichender Grund? Wie lange muss er den Betriebsurlaub vorher ankündigen? Mein Kollege wollte übrigens am Freitag (sprich: in 2 Tagen) seinen Jahresurlaub antreten - er hatte ihn bis heute nicht genehmigt bekommen.In den letzten Jahren gab es übrigens keinen Betriebsurlaub.

Freue mich schon auf Antwort, vielen Dank!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

http://www.123recht.net/Betriebsurlaub--wie-lange-vorher-Ank%C3%BCndigen__f43137.html

Wann hat der Kollege den beantragt ?
In der Praxis geht man von vier Wochen aus, nach denen beantragter Urlaub automatisch genehmigt ist.

Wenn Dein Kollege schon Kosten hatte (Buchung, Storno usw.) muss der Arbeitgeber das ersetzen.

Macht doch eine Regelung für die planbare Zukunft. Dann ist auch dem Chef geholgen und vorübergehend aufschließen kann auch ein vetrauenswürdiger Mitarbeiter.

-- Editiert von Maestro1000 am 03.06.2008 20:55:28

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#2
 Von 
Dejavu1001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo! danke für die antwort.

wir mussten alle unseren urlaubsanträge für das gesamte jahr (> 2 tage) schon im januar abgeben. bis heute ist er nicht genehmigt worden.
argumentation meines chefs: solange der urlaub nicht genehmigt ist, "darf" man auch nicht buchen, somit zahlt er auch kein storno.

das ist leider so üblich: egal wie lange vorher der urlaub beatragt ist: mein chef entscheidet am liebsten erst 2 tage vorher (nur dann kann er abschätzen, ob er wirklich auf die person verzichten kann!)

noch mal zum betriebsurlaub: kann er wirklich sagen: ich mach den laden zu, damit ich entspannt im garten sitzen kann, ohne dass ich eure autos sehen muss?? ich hab irgendwo gelesen, dass die wünsche der AN nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn wichtige betriebsinterne dinge dagegen sprechen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

In einem kleinen Laden natürlich schwierig zu planen.
Theoretisch könntet ihr versuchen den Urlaub vor Gericht einzuklagen, aber bedenke dass in den Betrieb praktisch kein Kündigungsschutz besteht.

Insofern wäre ein Betriebsurlaub (sofern frühzeitig genug angekündigt) sogar die vernünftigste Lösung.

Es muss doch möglich sein eine einvernehmliche Lösung zu finden !

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