Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Käufer übernimmt 2011 vom gewerblichen Verkäufer einen Imbiss auf öffentlichem Grund. Der Käufer meldet ein Gewerbe für Imbiss und Kiosk an. Bis 2012 betreibt der Käufer den Imbiss + Kiosk weiter, bis der Behörde der Betrieb eines Imbisses auf diesem Standplatz bekannt wird. Es stellt sich heraus, dass der Verkäufer den Imbiss schwarz betrieben und vergrößert hat. Der Standplatz hätte nur als Kiosk genutzt werden dürfen. Es folgt eine sofortige, mündliche Untersagung des Weiterbetriebs, nach ein paar Monaten ergeht eine Abrissverfügung gegen den Käufer wegen der Größe durch die Behörde.
Käufer klagt Verkäufer auf Herstellung der rechtlichen Möglichkeit eines Imbissbetriebes oder auf Rückabwicklung aufgrund arglistiger Täuschung an. Gegen die Abrissverfügung klagt der Käufer ebenso, um auf das Ergebnis des Rechtsstreits gegen den Verkäufer abzuwarten.
Der Käufer möchte den Standplatz verkleinern und ihn nur noch als Kiosk nutzen, sofern das Gericht entscheidet, dass der Verkäufer den Imbiss nicht zurück nehmen muss.
Durch einen Vergleich in 2014 wird beschlossen, dass der Verkäufer den Imbiss zurück nehmen muss. Die Einigungssumme von 70% des Kaufpreises soll dem Käufer in sehr geringen, monatlichen Raten über ca. 10 Jahre zurück gezahlt werden. Der Verkäufer lässt den Imbiss auch direkt abreissen. Der Käufer meldet sein Gewerbe letztendlich 2014 ab.
Seit Eröffnung schreibt der Käufer in den Steuererklärungen den Firmenwert ab und führt die Buchhaltung weiter. Da er seit 2012 keine Einkünfte mehr erzielt, fragt das Finanzamt (aufgrund der Steuererklärung für 2013) nach dem Grund.
Unter Beachtung, dass der Käufer das Gewerbe nunmehr als reinen Kiosk weiter betreiben wollte, falls der Verkäufer ihn nicht hätte zurück nehmen müssen: Welche Begründung kann der Käufer aufführen, um Steuernachteile zu vermeiden?
Danke
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-- Editiert kwbl am 26.02.2015 15:40
-- Editiert kwbl am 26.02.2015 15:44
Betriebsunterbrechnung und anschließende -aufgabe
26. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2015 | 15:38
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 54x hilfreich)
Betriebsunterbrechnung und anschließende -aufgabe
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#1
Antwort vom 26. Februar 2015 | 16:00
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:Verwegener Vorschlag: die Wahrheit. Die behördliche Verfügung, dass der Imbisssbetrieb nicht weitergeführt werden durfte, sollte doch problemlos nachweisbar sein. Wo hierin ein Steuernachteil liegen soll, ist mir schleierhaft.
Welche Begründung kann der Käufer aufführen...
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