Betriebsumzug - Urlaubsabzug?

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebsumzug - Urlaubsabzug?

Hallo,
mein Arbeitgeber zieht -mangels schlechter Plaung- innerhalb kurzer Zeit erneut in ein anders Bürogebäude am Ort. Alle Mitarbeiter bekommen für einen Tag des Umzugs (dieser geht von Samstag-Montag) automatisch einen Urlaubstag (für den Montag) abgezogen, ohne Diskussion. Homeoffice ist auch nicht erlaubt, obwohl dies problemlos möglich (und nötig) wäre, dies aber generell nur selten gestattet wird. Ist so ein erzwungener Urlaub eigentlich rechtsmäßig?

Vielen Dank für ein paar Einschätzungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

Eigentlich erst einmal nicht einzusehen, AN sind ja willens zu arbeiten - andererseits könnte man das vielleicht auch als eine Art Betriebsurlaub ansehen, dann vielleicht wieder doch.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Grundsätzlich ist "erzwungener Urlaub" nicht verboten.
Wenn ein Unternehmen Betriebsferien macht, dann ist das ja auch "erzwungener Urlaub", weil alle Arbeitnehmer einen Teil des Erholungsurlaubs dafür verwenden müssen.

Evtl. findet man andere Ansatzpunkte: Wurde die eintägige Betriebsruhe rechtzeitig angekündigt? Wurden die mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (falls vorhanden) beachtet? usw.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Die Ankündigung des "Zwangsurlaubs" erfolgte ca. 2 Wochen vor dem Termin. Dass der Umzug irgendwann stattfinden wird, war bereits vorher klar - aber nicht das genaue Datum und auch nicht, dass man Urlaub nehmen muss. Schließlich gibt es auch n och eine Zweigstelle der Firma und die Möglichkeit des HomeOffice...

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Wurde der beteiligt? Das Thema Betriebsferien ist mitbestimmungspflichtig - sofern man einen BR hat. Wenn nicht, sollte man das ändern, um derartiges in Zukunft bilateral abstimmen zu können.

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