Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie Ihr über folgenden, fiktiven Fall denkt:
Unternehmer besitzt zwei GmbHs. (Groß GmbH mit 4000 Mitarbeitern existiert seit 20 Jahren, Klein GmbH mit 30 zumeist Leiharbeitern seit 2 Jahren)
Nun kauft der Unternehmer den Standort eines anderen Unternehmens und lässt diesen Standort in die Klein GmbH einfließen. Dieser Standort ist sehr teuer, unrentabel hat aber lukrative Auftraggeber an Bord. Der Mietvertrag endet genau 1 Jahr nach dem Kauf.
Nun ist über die Einjährige Besitzstandswahrung zu lesen.
Zitat:Geht ein Betrieb oder einen Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. ...
Der Unternehmer plant nun, wenn der Mietvertrag zusammen mit der Besitzstandswahrung nach einem Jahr ausläuft, den Standort zu schließen und allen Mitarbeitern einen neuen Arbeitsvertrag zu schlechteren Bedingungen (geringeres Gehalt, ähnlich der Haupt GmbH) anzubieten. Der neue Arbeitsort wäre 50 km entfernt, der Gründungsstandort der Klein GmbH und die lukrativen Auftraggeber würden dann dort weiter bedient.
Nun könnte der Betriebsrat am unrentablen Standort auf die Idee kommen, einen Sozialplan auszuhandeln und wenn es keine Einigung gibt, die Einigungsstelle anzurufen und einen Sozialplan zu erzwingen. Aber ups.., bei der Klein GmbH kann man gar keinen Sozialplan erzwingen, denn die Klein GmbH ist erst 2 Jahre alt.
Zitat:In Betrieben neugegründeter Unternehmen können nur in den ersten vier Jahren nach der Unternehmensgründung Betriebsänderungen durchgeführt werden, ohne dass ein Sozialplan über die Einigungsstelle erzwungen werden kann, § 112a Abs. 2 BetrVG .
Gibt es Eurer Meinung nach in so einem Fall für die Mitarbeiter am unrentablen Standort eine Chance, ohne Sozialplan (denn dort wird es keine Einigung geben) eine Abfindung oder einem Ausgleich für die Versetzung hinzubekommen oder ist mein Konstrukt vom Unternehmer doch bis zum Ende durchdacht?
Sagen wir mal, wir befänden uns 6 Monate vor Ende dieser 1 Jahres-Frist und die Arbeitnehmer wissen vom Plan des Unternehmers. Ändert dies etwas an den Möglichkeiten der Arbeitnehmer? (Außer natürlich, auf dem Arbeitsmarkt tätig zu werden) Vielleicht gibt es Gesetze, die solch ein Gebaren verhindern.