Betriebsratscracks gesucht

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)
Betriebsratscracks gesucht

Vielleicht hab ich Tomaten auf den Augen. Keine Ahnung. Trotz langer Sitzungen in Bibliothek finde ich nicht das, was ich brauche. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Die Situation: unser Betriebssratssystem ist dreigeteilt. Ortsbetriebstäte, Bezirksbetriebsräte, Hauptbetriebsrat. Es geht um einen Ortsbetriebsrat. Durch Zufall hab ich jetzt festgestellt, dass dort seit ca. 25 Jahren alle Bewerbungen fotokopiert und gespeichert bzw. aufgehoben werden. Wir selbst schicken schon immer die Mappen zurück, die Bewerbungen, die uns über email erreichen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Einige wenige Mappen kommen in einen Pool, darüber wissen die Bewerber Bescheid. Das sind sozusagen Nachrücker, wenn eine Stelle frei wird.

In diesem Ortsbetriebsrat werden im Minimum 25.000 Bewerbungsmappen gespeichert, wahrscheinlich mehr. Mein Angebot, die Mappen auf unsere Kosten schreddern zu lassen, wurde abgelehnt. Hat jemand eine Idee? Wie wird das in anderen Betriebsräten behandelt?

wirdwerden

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

Meines Wissens hat der AG dem BR Bewerbungsunterlagen vorzulegen und wenn die Wochenfrist zur Stellungnahme etc. gelaufen ist, gibt es keinen weiteren Anlass, das BR die Unterlagen hortet. In keinem Fall aber hat der BR das Recht, sie umfänglich zu kopieren und aufzubewahren - wenn schon der AG diese Unterlagen nicht behalten darf, dann schon gar nicht der BR..
M.E. hat dieser BR also gar kein Recht, das Shreddern abzulehnen. Dass der AG das zahlt , ist eh' klar, denn BR hat keinen eigenen Haushalt.
Du kannst es also verlangen und kannst es sogar erzwingen, den BR notfalls eben vor Gericht bringen.

s.a
https://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/datenschutz-bewerbungsunterlagen-98488.aspx

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir sind uns ja einig. Nur, das Problem ist doch, dass der Betriebsrat nicht das "Unternehmen" ist. Und, die Kosten für illegale Aktionen bzw. deren Zurechtrücken muss der Arbeitgeber keineswegs zahlen. Das gilt auch für Gerichtsverfahren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

Das sind doch 2 Ebenen
a) Beseitigung eines Missstands, der offenbar seit Generationen von Orts-BRs dort waltet und unhaltbar ist. Das abzustellen ist doch wohl das Hauptziel. Und da die Kameraden uneinsichtig sind, bleibt wohl nur die gerichtliche Feststellung. u.U. kann das den BR sogar sein Mandat kosten, wenn/da er sich grob pflichtwidrig verhält.
b) Wer zahlt das Shreddern? Der BR hat kein eigenes Geld; die Leute persönlich zur Kasse zu bitten ... viel Vergnügen dabei.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn die nicht mitmachen beim Shreddern, dann müssen sie zahlen. Zahlen ja auch teilweise ihre Gerichtsverfahren selbst, wenn das Gericht feststellt, dass die Klage grob fahrlässig erhoben wurde bzw. verursacht wurde. Mit dem Geld, da hab ich da auch keine Probleme. Die bekommen ja Einkaufskarten (ist wie Bargeld, die Läden schicken uns dann die Rechnungen), diese Karten werden dann nach oben begrenzt und gut ist. Das ist kein Problem. Dann ist halt Sparen angesagt.

Ich beobachte immer mehr den Trend der Gerichte, den Betriebsräten die Narrenfreiheit abzuerkennen. Das war vor 20 Jahren noch undenkbar. In diesem Bereich hab ich leider inzwischen viel Erfahrung. Z.B. manipulierte Mitarbeiterlisten, um die Gruppe der Arbeitervertreter im Betriebsrat zu erhöhen. Gerichtsentscheid: Wahl ungültig, Kosten des Gerichtsverfahrens trägt nicht der Arbeitgeber. Oder: auf Kosten des Arbeitgebers "eingekaufte" Güter, unter der Hand weiter verkauft. Kosten der Verfahren trägt nicht der Arbeitgeber. Also, das ist nicht mein Problem.

Meine Frage zielte eher in die Richtung, ob jemand mit diesem speziellen Fall Erfahrung hat. Ich weiss ja nicht, wie viel da gehortet wird (ich hab zwar eine Ahnung, aber mehr auch nicht), ich kann die Betroffenen auch nicht anschreiben, weil ich keine Namen kenne, und der BR ist der Ansicht, es gehe uns nichts an, wenn dann allenfalls die Betroffenen. Und wenn Liese Müller, die sich vor 10 Jahren bei uns beworben hat, beim BR melden würde, um die Bewerbungsmappe rauszufordern, dann würden sie die der Lady selbstverständlich herausgeben. Ich kann also nur aufs Vernichten drängen, aber sind wir insoweit aktiv legitimiert?

Alles sehr blöd.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

Nunja, 'exterritorial' ist ein BR nun nicht; hier greift der Datenschutz, wie eer für Betriebe gilt, und kein BR kann sich davon dispensieren. M.E. hat der AG dafür durchaus die Hoheit, auch vom BR die Einhaltung der Regeln zu verlangen.
Ihr habt doch mit Sicherheit einen Juristen im Betrieb oder an der Hand, der das ausleuchten kann.
Nach meiner Einschätzung sollte aber schon das Studium der Kommentare zum BetrVerfG reichen, wo es um die Überlassung von Daten an den BR geht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zur Herausgabe der Bewerbungsunterlagen gibt es einen Beschluss des BAG vom 03.12.1985 - 1 ABR 72/83 . Das betrifft aber nur die Originalbewerbungsunterlagen, die der AG dem BR vorlegen muss. M.E. darf sich der BR bereits keine Kopien der Bewerbungsunterlagen machen, weil er nur Anspruch auf Vorlage dieser hat. Allerdings muss sich der BR auch an die geltenden Datenschutzgesetze halten. Und für die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen sehe ich nun gar keinen Raum.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist ja auch meine Rechtsansicht. Nur, ich kann den Betriebsrat nicht dran hindern, sich Kopien zu machen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.328 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen