Betriebsrat / Mitglieder / Betriebsvereinbarung

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
vibes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsrat / Mitglieder / Betriebsvereinbarung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Betriebsrat, wie es sich es sich verhält, wann Mitglieder nachrücken, bzw. wie lange Sie Mitglied sind.

Also: 1. Ein Mitglied, wurde als Nachrücker im BR aufgenommen. Dieser Nachrücker, weiß allerdings nichts davon, denn er konnte nicht gefragt werden, da zu der Zeit und bis heute krank ist (halbes Jahr) und mitlerweile auch zu ende August gekündigt hat.
Meine Frage: Ist es so Rechtens , muss ein vollwertiges BR Mitglied nicht auch die Möglichkeit haben mit abzustimmen etc ? Hätte hier jetzt nicht schon längst einer Nachrücken müssen?

2. Ein anderes BR Mitglied ist Schwanger, wurde vor 2 Monaten schon krank geschrieben und bleibt jetzt bis zur Geburt zu Hause und geht dann natürlich in Mutterschutz.
Frage: Auch hier entfällt jetzt jetzt die Stimme des Mitglieds, sollte hier nicht auch schon längst einer Nachrücken?

3. Der BR will möchte eine Betriebsvereinbarung zur Pausen Regelung / Arbeitszeit / Urlaub vereinbaren. Jedoch ist zu 80 % der Belegschaft dagegen und möchte, dass alles so bleibt wie gehabt.
Frage: Sollte der BR hier nicht auf die Wünsche der Arbeitnehmer eingehen ? Der BR will dieses trotz allem durch boxen, kann er das ?

Unser BR geht leider nicht auf die Fragen ein, daher stelle ich Sie hier in der Hoffnung antworten zu bekommen.

Danke



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich kenne es so, dass für Betriebsratsmitglieder, die entschuldigt und voraussehbar fehlen, Ersatzmitglieder einberufen werden. Nach der Liste, so dass es das geschilderte Problem eigentlich gar nicht gibt.

Zur zweiten Frage: Sind diese Fragen denn überhaupt einer Betriebsvereinbarung zugängig? Ich hab da so meine Zweifel.

wirdwerden

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#2
 Von 
vibes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist, wenn es kein Ersatzmitglied mehr gibt ?

Die BV wurde uns vorgestellt, diese ist rechtens OK , jedoch wollen die Arbeitnehmer diese nicht.
- Hier macht es den Eindruck, dass der Vorsitzende des BR sein eigenes Interesse durch bekommen will, aber nicht das der Arbeitnehmer.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich habe in meinem Berufsleben ca. 40 Jahre auch im Personalmanagement gearbeitet. Ich habe in all der Zeit nie, wirklich nie erlebt, dass eine Liste nur genauso viele potentielle BR-Kandidaten hat, wie der BR Mitglieder. Wie soll das funktionieren?

Dir ist klar, was juristisch gesehen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden kann?

wirdwerden

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#4
 Von 
vibes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser BR besteht aus neun Mitgliedern, 2 davon krank, wie ich es beschrieben habe. Es gibt ein Ersatzmitglied. Alle anderen habe derweil abgelehnt, 17 Mitglieder sind bereits ausgetreten.

Mir ist durchaus bewusst, was durch die BV geregelt werden kann, aber die Mitarbeiter sind zufrieden, warum eine BV abschließen, die das Verhältnis dann verschlechtert, aber dieses möchte der BR nicht hören.
:augenroll:

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von vibes):
Ein Mitglied, wurde als Nachrücker im BR aufgenommen.


Würde bedeuten, dass ein anderes BR-Mitglied aus dem BR ausgeschieden ist.

Zitat (von vibes):
Dieser Nachrücker, weiß allerdings nichts davon, denn er konnte nicht gefragt werden, da zu der Zeit und bis heute krank ist


Wenn alles richtig läuft, kann das eigentlich nicht sein, denn zu den BR-Sitzungen sind alle BR-Mitglieder zu laden. Krankheit heißt nicht, dass man BR-Arbeit nicht machen kann. Wenn ich z.B. einen Beruf ausübe, in dem ich ständig stehen und gehen muss, dann würde ich mit einer Bänderdehnung aller Wahrscheinlichkeit eine AUB vom Arzt bekommen. BR-Arbeit, bei der man nicht ständig steht und läuft, wäre hingegen möglich.

Von daher kann ein BR-Vorsitzender eigentlich nur dann von der Ladung eines BR-Mitglieds absehen, wenn er den Verhinderungsfall zum Zeitpunkt der Sitzung sicher kennt.

Zitat (von vibes):
Meine Frage: Ist es so Rechtens , muss ein vollwertiges BR Mitglied nicht auch die Möglichkeit haben mit abzustimmen etc ? Hätte hier jetzt nicht schon längst einer Nachrücken müssen?


Bei dem geschilderten Fall wäre das nachgerückte BR-Mitglied momentan allenfalls selbst zeitweilig verhindert. Dadurch rückt es erstmal trotzdem nach, müsste aber wegen der zeitweiligen Verhinderung vom nächsten Ersatzmitglied vertreten werden.

Mit Auslauf der Kündigungsfrist im August - wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass es keine AG-Kündigung war oder zumindest kein Kündigungsschutzverfahren anhängig ist, würde das nachgerückte BR-Mitglied dann aber aus dem BR ausscheiden.

Zitat (von vibes):
Ein anderes BR Mitglied ist Schwanger, wurde vor 2 Monaten schon krank geschrieben und bleibt jetzt bis zur Geburt zu Hause und geht dann natürlich in Mutterschutz
Frage: Auch hier entfällt jetzt jetzt die Stimme des Mitglieds, sollte hier nicht auch schon längst einer Nachrücken?


Bzgl. der Krankschreibung gilt obiges entsprechend. Auch für den Mutterschutz und eine evtl. Elternzeit kann man nicht per se eine zeitweilige Verhinderung annehmen. Grundsätzlich könnte ein BR-Mitglied sich auch bereit erklären in derartigen Zeiten BR-Arbeit zu machen.

Zitat (von vibes):
Der BR will möchte eine Betriebsvereinbarung zur Pausen Regelung / Arbeitszeit / Urlaub vereinbaren. Jedoch ist zu 80 % der Belegschaft dagegen und möchte, dass alles so bleibt wie gehabt.
Frage: Sollte der BR hier nicht auf die Wünsche der Arbeitnehmer eingehen ? Der BR will dieses trotz allem durch boxen, kann er das ?


Es stellt sich ja letzten Endes die Frage, inwieweit der BR das überhaut kann. Wenn z.B. die bisher gelebte Praxis gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, dann ist es egal ob 80 % der Belegschaft diese Verstöße akzeptieren, weil es evtl. für sie persönlich besser passt. Der BR muss darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und dürfte sich dem Wunsch der Belegschaft gar nicht beugen. Da muss man dann ganz genau hinsehen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Urlaub ist normalerweise im Tarifvertrag geregelt. Arbeitszeiten/Pausenzeiten im individuellen Arbeitsvertrag. Und es gilt ja auch immer noch das Günstigkeitsprinzip im Einzelfall. Und, der Arbeitgeber muss mitziehen. Also, so einfach mal eine Betriebsvereinbarung herbeizaubern, das funktioniert nicht. Und eine Betriebsvereinbarung ist keine "Nachbesserungswaffe" eines Tarifvertrages.

Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit, da musst Du mal ins Betriebsverfassungsgesetz schauen, ich meine es ist § 33, jedenfalls so in etwa. Habe jetzt keine Lust, das nachzuschauen, Du wirst es schon finden.

Und - an einer zulässigen Betriebsvereinbarung zu arbeiten, diese zu vereinbaren, das ist doch nicht verboten. Die Auflösung eines Betriebsrates kann nur durch ein Arbeitsgericht erfolgen und nur bei gesetzlichen Verstößen.

wirdwerden

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Der BR will möchte eine Betriebsvereinbarung zur Pausen Regelung / Arbeitszeit / Urlaub vereinbaren. Jedoch ist zu 80 % der Belegschaft dagegen und möchte, dass alles so bleibt wie gehabt.
Frage: Sollte der BR hier nicht auf die Wünsche der Arbeitnehmer eingehen ? Der BR will dieses trotz allem durch boxen, kann er das ?

Der BR ist das Gremium der Belegschaft / AN. Wenn der BR Wege geht, die die AN nicht wollen, haben sie 2 Hebel:
a) die Betriebsversammlung - da können die Leute den BR mit Fragen löchern und vor allem Anträge stellen., sowie
b) die nächste Wahl für den BR.

Beschlüsse des BR müssen natürlich rechtmäßig zustande kommen; im Zweifel kann das auch rechtlich überprüft werden. Wer da klageberechtigt ist, weiß ich aus dem Stand nicht, vmtl. z.B. BR-Mitglieder, die nicht geladen wurden.

Ein BV kann der nächste BR auch wieder kündigen.

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#8
 Von 
vibes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich muss noch einmal kurz nerven;)

bezüglich des Kollegen, der seit Februar krank ist, und im März als volles Mitglied im BR ist, bis dahin war er Ersatzmitglied. Ich habe den BR darauf angesprochen, dass es etwas seltsam ist, dass der Kollege, da er krank ist, bis heute nichts davon weiß, denn ich weiß von ihm Privat, dass er dieses nicht möchte. ( Zur Erklärung: der Kollege ist bis August krank und dann verlässt er auf eigenen Wunsch den Betrieb. Hier die Antwort vom BR :

XXXX wurde im November 2015 als Ersatzmitglied für den Betriebsrat gewählt. Da er mittlerweile für den Betriebsrat ein Nachrücker und er gegenwärtig krank ist, kann ich ihn erst dann befragen, wenn er wieder in der Firma ist. Ich darf ihn in seiner Krankzeit nicht offiziell kontaktieren. Das sollte respektiert werden. Über private Kontakte darf ich auch nicht offiziell ein Mandat anfragen. Du kannst es dementsprechend nicht. Solange Daniel krank ist, wird ein Ersatzmitglied immer zu den Sitzungen eingeladen. Wenn Daniel aus dem Unternehmen ausscheidet, wird ein Ersatzmitglied als Vollmitglied nachrücken. Diese Verfahrensweise wird durch das Betriebsverfassungsrecht geregelt. Für ihn gibt es einen nachrückenden Ersatzkandidaten.

Der BR hat uns keinen Ersatz für den Kollegen mitgeteilt und soviel wir wissen, gibt es keinen Nachrücker mehr.
Muss für einen Männlichen Kollegen auch ein Männlicher Kollege nachrücken?

Wir haben zweifel daran, da wir glauben, dass der BR so seine Abwahl hinaus zögert, da mitlerweile alle Kanidaten ( so um die 20 zurückgetreten sind, oder abgelehnt haben )

Vielen Dank für Antworten . Lg

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals: schau in den genannten §, dann weiss Du, wann ein Betriebsrat beschlussfähig ist. Auch nochmals: es gibt keine Abwahl. Nur eine Auflösung durch Klage beim Arbeitsgericht.

Sag mal, liest Du eigentlich, was wir hier schreiben?

wirdwerden

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#10
 Von 
vibes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön, natürlich habe ich es gelesen, jedoch trifft es nicht auf den besagten Fall mit dem Kollegen zu. Dass mit der Auflösung durch die Klage etc. ist klar. Aber trotzdem Danke für die Aufmerksamkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// ... darf ihn in seiner Krankzeit nicht offiziell kontaktieren

Und woraus soll sich das ergeben? Allenfalls doch, indem Kollege Nachrücker/Ersatzmitglied sich das verbittet, aber das bitte direkt und nicht über Dritte. Dann wäre auch die Verhinderung dieses Kollegen im BR festzustellen. Wenn die Ersatzmitglieder ausgehen, kann der BR auch in Unterzahl beschließen - bis zu einer gewissen Grenze, die dann Neuwahlen erzwingt.

Und nein: Mann ersetzt nicht Mann und Frau nicht Frau; die Reihenfolge der Nachrücker folgt ausschließlich dem Wahlergebnis.

/// Der BR hat uns keinen Ersatz für den Kollegen mitgeteilt

Wer ist da UNS? Oder anders gefragt: Was ist denn deine Rolle in dem Spiel?

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