Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, die vielleicht ja auch zu trivial ist, als das sie irgendwo sonst auftaucht (habe halt woanders nichts gefunden).
Wenn ich (Ersatz-)Mitglied des Betriebsrates bin, kann das in irgendeiner Weise meine eigene Kündigungsfirst ändern? Zur Info, ich bin außertariflich beschäftigt und habe vertraglich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Wenn ich während einer Betriebsratstätigkeit selber kündige, spielt das dann irgendeine Rolle?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, vielleicht mache ich mir im Moment auch nur zu viele Gedanken.
Liebe Grüße
Line
Betriebsrat - Eigenkündigung
3. März 2010
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Frage vom 3. März 2010 | 21:12
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Betriebsrat - Eigenkündigung
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#1
Antwort vom 4. März 2010 | 00:06
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Auf die eigene Kündigungsfrist hat die Betriebsratstätigkeit keinen Einfluss.
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
#2
Antwort vom 4. März 2010 | 07:17
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Vielen Dank!
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