>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Entscheidung beruht auf §
40 Abs. 1 S. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr 4 SGB X und §
330 Abs. 3 Satz 1 SGB 3
Der überzahlte Betrag ist eine zu Unrecht erbrachte Leistung und ist gemäß §
50 SGB X zu erstattenn
diese Entscheidung beruht auf §
40 SGB 2 in Verbindung mit § 50 SGB X
ja so stehts drin
ähm kleine änderung meiner seits im August kam die Abrechnung und für September rechnen sie an ( hatte das verwechselt)
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach bekanntgabe bei dem oben bezeichneten BGA des Landratsamtes LK Leipzig schrieftlich oder zur Niederschrift Wiederspruch einlegen.
Von Gesetztes wegen wird jedoch vermutet , dass der Antragstelle ( ich ) die BG auch bei der Wiederspruchseinlegung vertritt
Was auch immer das heißen mag
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von Horstmtl am 23.01.2010 16:06
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das hat ich vorn mal geschrieben was die an paragraphen geschrieben haben trifft das zu oder is das blödsinn
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von Horstmtl am 23.01.2010 22:36
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