Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364709
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Sozialrecht und staatliche Leistungen » Betriebskostenrückzahl...

Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

3911 Aufrufe
>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?

@Horstmtl:

Es kommt irgendwann ein Widerspruchsbescheid, der vermutlich ablehnend ausfallen wird. Dagen gibt es dann nur noch das Rechtsmittel der Klage vor dem Sozialgericht.

Für die Widerspruchsbearbeitung hat die ARGE bis zu 3 Monate Zeit. Es kann natürlich auch sein, dass während des Widerspruchsverfahrens noch irgendwelche Nachfragen gestellt oder Unterlagen angefordert werden. Im Zweifelsfall immer erst hier melden, bevor irgendwas beantwortet wird.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 23.01.2010 19:53
Status: Tao (9659 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Ok AXEL


Ich danke dir das es solche Menschen gibt wie dich die hier ihre Freizeit opfern um zu helfen

ICH BEDANKE MICH IN ALLER FORM und werde mich wieder melden deine tipps sind großartig

-----------------
""


von Horstmtl am 23.01.2010 22:26
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Entscheidung beruht auf § 40 Abs. 1 S. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr 4 SGB X und § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB 3

Der überzahlte Betrag ist eine zu Unrecht erbrachte Leistung und ist gemäß § 50 SGB X zu erstattenn

diese Entscheidung beruht auf § 40 SGB 2 in Verbindung mit § 50 SGB X

ja so stehts drin

ähm kleine änderung meiner seits im August kam die Abrechnung und für September rechnen sie an ( hatte das verwechselt)

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach bekanntgabe bei dem oben bezeichneten BGA des Landratsamtes LK Leipzig schrieftlich oder zur Niederschrift Wiederspruch einlegen.
Von Gesetztes wegen wird jedoch vermutet , dass der Antragstelle ( ich ) die BG auch bei der Wiederspruchseinlegung vertritt

Was auch immer das heißen mag

-----------------
""
Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




--------------------------------------------------------------------------------
von Horstmtl am 23.01.2010 16:06
Status: Stift (39 Beiträge)
Userwertung: 0,0 (von 0 User(n) bewertet)
Diesen User bewerten! 1 2 3 4 5



das hat ich vorn mal geschrieben was die an paragraphen geschrieben haben trifft das zu oder is das blödsinn

-----------------
""


von Horstmtl am 23.01.2010 22:36
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
--- editiert vom Admin


von guest-12325.01.2010 02:56:52 am 23.01.2010 22:52
Status: Junior (63 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
@W.Winter:

Hast Du auch mal was zum Thema beizutragen, oder beschränkt sich Deine "Hilfe" grundsätzlich auf die Korrektur von Rechtschreib-, Tipp- und Ausdrucksfehlern? Sehr konstruktiv ist das jedenfalls nicht.

@Horstmtl:

quote:
das hat ich vorn mal geschrieben was die an paragraphen geschrieben haben trifft das zu oder is das blödsinn


Genau das meinte ich mit "formaljuristischen Fehlern". Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft. Kosten der Unterkunft können aber nicht, wegen einer Überzahlung zurück gefordert werden. Vielmehr mindern Rückzahlungen durch den Vermieter die Kosten der Unterkunft in dem Monat, der dem Monat der Rückzahlung folgt. Wenn eine Korrektur der Zahlung für den Folgemonat nicht mehr möglich ist, dann muss diese Minderung eben entsprechend nach hinten verschoben werden.

§ 48 SGB X regelt die teilweise Aufhebung von Verwaltungsakten wegen des Eintritts von Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen. Das bezieht sich aber nur auf Änderungen durch Einkommen. Da es sich bei der BK-Erstattung aber eben nicht um Einkommen handelt, greift § 48 hier überhaupt nicht; und somit natürlich auch die anderen §§ nicht.

In einem Punkt gebe ich @W.Winter Recht: So wie Du Dich hier im Forum gibst und ausdrückst, liegt die Vermutung nahe, dass es Dir nicht möglich sein wird, einen erfolgversprechenden Widerspruch zu formulieren. Das war auch der Hauptgrund für meine Empfehlung, das ganze einem Anwalt zu übergeben. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Du Dich so davon scheust.

Gruß,

Axel

Nachtrag: Du hast eine PM.




-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info";

-- Editiert am 24.01.2010 12:28


von AxelK am 24.01.2010 12:16
Status: Tao (9659 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Hmm ok danke ok meine Ausdrucksweiße ist nicht immer die beste das stimmt

da wir aber angst haben vor dem rießen aufwand mit anwalt und gericht wegen der summe von 150 euro wo zumindest meine freundin so oder so ein teil zahlen muss

ist halt die frage ob sich das lohnt ich würds machen wollen aber meine freundin meint halt da sie ab märz ja wieder arbeiten geht und mit 2 kindern da noch mehr aufzuhalsen wäre ni unbeding sinnvoll

ganz ehrlich ich weiß ni so richtig andererseits stimmt es das man sich das nicht gefallen lassen soll und andererseits hat auch meine freundin irgendwo recht

wir werden es mit dem wiederspruch versuchen und dann sehen was kommt und dann entscheiden

hoffe das es irgendwie klappt

-----------------
""


von Horstmtl am 25.01.2010 10:31
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
@Horstmtl:

Schau mal in Dein E-Mail Postfach.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 25.01.2010 18:29
Status: Tao (9659 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109876
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online