Betriebskostenguthaben - Aufrechnung des Mieters
Ein Mieter erhält seine Betriebskostenabrechnung. Aus dieser ergibt sich für ihn aus der Differenz zu den Vorauszahlungen ein Guthaben. Der Vermieter weigert sich, das Guthaben an den Mieter auszuzahlen (= ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 BGB).
Könnte der Mieter das dabei entstandene Guthaben mit seiner nächsten Mietzahlung gemäß § 387 BGB nach schriftlicher Ankündigung aufrechnen?
Wie würde der Fall aussehen, wenn die Betriebskostenabrechnung zwar formell wirksam, aber inhaltlich vom Mieter beanstandet wird und sich (aus der Sicht des Mieters) ein noch höheres Guthaben für den Mieter ergeben würde, der Vermieter aber keine ordnungsgemäße Korrektur vornimmt?
Besteht auch dann ein Anspruch des Mieters auf Aufrechnung? Allerdings müsste der Mieter dann dem Vermieter "vorkauen", wie die korrigierte Abrechnung aussehen müsste, was nicht Sinn der Sache sein kann.
Sehe ich das in dem abgewandelten Fall richtig, dass eine Aufrechnung ausscheidet, da die Gegenforderung strittig wäre über den Betrag, der das Guthaben aus der ursprünglichen Abrechnung übersteigt?
-> Somit könnte der Mieter dann nur noch seinen Anspruch auf ordnungsgemäße Korrektur der Abrechnung und Auszahlung des Guthabens einklagen.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Falllösung etwas helfen.
Viele Grüße
Mathias
von UFP am 22.11.2008 00:19
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