Betriebskostenabrechnung Wg

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frau Touil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Wg

Guten Tag,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Am 31.07.2016 bin ich aus meiner Wg ausgezogen. Heute bekamen meine alten Mitbewohner die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016. Diese Abrechnung habe ich nicht von meinem ehemaligen Vermieter erhalten. In der Abrechnung muss ich vom 01.06.17 bis zum 31.07.17 80 Euro nachzahlen.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet diesen Betrag zu zahlen? Nochmal: Die Information bekam ich von meinen Mitbewohnern. Von dem Vermieter habe ich seit des Auszugs nichts mehr gehört.

Mit freundlichen Grüßen,

S. Touil

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was steht bezgl. der Abrechnung denn im MV, den Sie mit wem haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Frau Touil):
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet diesen Betrag zu zahlen?

Kommt darauf an ...



Zitat (von Frau Touil):
Diese Abrechnung habe ich nicht von meinem ehemaligen Vermieter erhalten.

Es reicht wenn eine ordnungsgemäße Abrechung vorliegt. Wer einem die über gibt ist unerheblich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Touil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Wg bestand aus 11 Hauptmietern. (Es war ein kleines Haus.)

Im Mietvertrag steht dazu:

"Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015/2016 ergeht an die im Mietvertrag verbleibenden Mieter.
Eine Verrechnung bzw. anteilige Erstattung regeln die Mieter untereinander im Innenverhältnis."

Das ist der einzige Absatz zur Betriebskostenabrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Und, was verstehst Du an den Ausführungen nicht.

Ist doch eindeutig, was gemeint ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frau Touil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja hab ich erst jetzt im Mietvertrag nachgelesen. Dachte vorher da gibt es allgemein gültige Gesetze. Trotzdem danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen.

0x Hilfreiche Antwort

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