Betriebskostenabrechnung Kabelgebühren

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
pinoccio64
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Kabelgebühren

Ein Vermieter berechnet für ein Ladenlokal, das sich im gleichen Gebäude zusammen mit Wohnungen befindet, in der Betriebskostenabrechnung "anteilige Kabelgebühren". Das Ladenlokal verfügt über keinen entsprechenden Anschluss und auch im Mietvertrag ist das nicht aufgeführt.

Kann der Vermieter in diesem Falle solche anteiligen Kabelgebühren in die Betriebskosten aufnehmen?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
gfsi14@hotmail.com
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Seit den 01.04.07 werden die kabelgebühren über die Betriebskosten abgerechnet.
Nach ein paar Tagen kam eine Zahlungsauforderung von der KDG von 259,47 € angeblich wegen Vertragsstrafe die ich zu zahlen hätte.
Bin aber von der Wohnungsgesellschaft schriftlich aufgefordert worden bei kabel-deutschland bis zum 31.03.07 zu kündigen sogenanter Mehrnutzervertrag. Darf die KDG die Vertragsstrafe verlangen?
Gruss Hansi

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Hansi,

die Kündigung wird von der Wohnungsgesellschaft eher angeraten worden sein.

Deine Frage gehört eher ins Rechts- bzw. Vertragsforum, da sie sich ausschließlich auf die Vertragsbedingungen der KDG bezieht.

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#4
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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