Hallo, ich habe eine Frage zum Wortlaut des § 556 Abs.3. Dort steht, das die BK-Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf der 12 Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraumes "Mitzuteilen" ist!
Bedeutet "Mitzuteilen" gleich Zugang (Briefkasten) oder rechtzeitige Absendung?
Beispiel: Abrechnungszeitraum 1.1.2005 - 31.12.2005, Abrechnungsfrist max. 31.12.2006,
Poststempel 30.12.2006, Erhalt im Briefkasten 2.1.2007!
Ist diese Abrechnung verspätet eingegangen beim Mieter im oder gilt der Poststempel?
Danke für die Antworten!
Betriebskostenabrechnung - Frist? Wortlaut § 556 III ?
1. Januar 2007
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Frage vom 1. Januar 2007 | 18:49
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Frist? Wortlaut § 556 III ?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2007 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Der Zugang beim Mieter ist entscheidend.
#2
Antwort vom 2. Januar 2007 | 03:21
Von
Status: Praktikant (801 Beiträge, 100x hilfreich)
Hallo Sarah3, Deine Hellseherischen Fähigkeiten sind echt zu bewundern!!
gruß
avalon 2006
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