Betriebskostenabrechnung - Frist? Wortlaut § 556 III ?

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sarah3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Frist? Wortlaut § 556 III ?

Hallo, ich habe eine Frage zum Wortlaut des § 556 Abs.3. Dort steht, das die BK-Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf der 12 Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraumes "Mitzuteilen" ist!
Bedeutet "Mitzuteilen" gleich Zugang (Briefkasten) oder rechtzeitige Absendung?
Beispiel: Abrechnungszeitraum 1.1.2005 - 31.12.2005, Abrechnungsfrist max. 31.12.2006,
Poststempel 30.12.2006, Erhalt im Briefkasten 2.1.2007!
Ist diese Abrechnung verspätet eingegangen beim Mieter im oder gilt der Poststempel?

Danke für die Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Zugang beim Mieter ist entscheidend.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo Sarah3, Deine Hellseherischen Fähigkeiten sind echt zu bewundern!! :respekt:

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

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