Betriebskostenabrechnung Fälligkeit

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
EFN
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 19x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Fälligkeit

Hallo,

ein paar Themen vorher gibt es bereits eine Frage zu Betriebskosten, beantwortet meine Frage jedoch nicht.

Ich wohne nun seit April 2013 in der aktuellen Mietwohnung und habe bis dato Januar 2015 noch keinerlei Betriebskostenabrechnung erhalten, obwohl die Heizung beispielsweise bereits zweimal abgelesen wurde.

Bis wann muss der Vermieter/Immobilienverwaltung diese mir zuteilen?
Wann entfällt die Zahlungspflicht von Nachzahlungen? (Hatte etwas von 1 Jahr gelesen?)


Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Bis wann muss der Vermieter/Immobilienverwaltung diese mir zuteilen?


Binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Wenn er eine Nachforderung geltend machen will.

Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr sein, muß es aber nicht.

Ist es das Kalenderjahr hätte Dir die Abrechnung für 2013 spätestens am 31.12.2014 zugehen müssen.

Ist es aber bspw. der 1.4.13 - 31.3.14, hätte der Vermieter noch bis 31.3.2015 Zeit die Abrechnung er- und zuzustellen.

Frag, wenn möglich Nachbarn, nach dem Abrechnungszeitraum bevor Du Dich möglicherweise beim Vermieter blamierst.

Und noch eins, schau in den Mietvertrag ob dort monatliche Vorauszahlungen für NK vereinbart sind.

Denn nur dann muß der Vermieter abrechnen bzw. hast Du Anspruch auf eine Abrechnung.

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