Betriebskostenabrechnung 2015 Unklarheiten

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung 2015 Unklarheiten

Hallo es geht unter anderen um die Hausreinigung in unserem mehretagigen Mietshaus. Ich als Mieter hatte immer regelmässig mein aufgang gereinigt (gefegt und gewischt). Mitte des Jahres 2015 bekam ich ein Brief vom Vermieter, es wurde eine Vorort besichtigung gemacht und es wurde festgestellt das einige aufgänge nicht ordungsgemäß gereinigt werden.

Nun entschied sich der Vermieter eine Reinigungfirma zu beauftragen, ab (Datum) erfolgt die wöchentliche Hausreinigung durch Fa. XY..Die anfallenden Kosten werden in den Betriebskosten eingerechnet.

Ich guckte daraufhin in meinem Mietsvetrag, In meinem Mietsvertrag steht nichts von Hausreinigung..Im Vetrag steht, Betriebskosten darin wird erklärt/aufgelistet was alles darunter anfällt darin steht unter anderem Kosten der Gebäudereinigung (Reinigung der Flure Treppen etc.)

Dazu hab ich gleich die erste Frage. wenn das so Im Mietsvetrag steht müsste ich doch seit anfang des Mietsverhältnisses die Gebäudereinigung mitbezahlt haben, oder?
Wenn das zutrift warum kommt die Vermietung nun aufeinmal darauf eine Firma zu beauftragen, denn wie gesagt ich als Mieter hatte mein aufgang seit Anfang des Mietsverhältnis regelmässig gereinigt, wenn andere Mieter das venachlässigen dafür kann ich ja nichts.

Ein richtigen Ansprechpartner bei problemem gibt es hier nicht keine Service Nr. nichts. Ich als Mieter sah hier nie eine richtig gekennzeichnete Firma die die Reinigungsarbeiten ausgeführt hat, aber das ist ja auch nicht zwingend erforderlich,




Es kam ende 2016 die Betriebskostenabrechnung aus 01/2015 bis 12/2015 darunter auch der Posten Hausreinigung der relativ hoch ist, Dazu gleich noch eine Frage, ist das normal das ich die Beriebskostenrechnung 01/2015--12/2015 so spät bekomme, das ist ja fast ein Jahr?







Nun müssen Mieter zur Vermietung gegangen sein. Es kam ein Brief von der Vermietung, darin steht. wie von ihnen gewünscht wird die Hausreinigung ab 2017 von den einzelnen Mietern selbst ausgeführt. Es wird noch erklärt was in welchen abständen wie zu reinigen ist.
Nun meine Frage muß ich mich jetzt mit jeden einzelnen Mieter verständigen wer wann welche Reinigungsarbeiten ausführen kann, die sind nämlich recht umfangreich beschrieben, oder ist das aufgabe des Vermieters?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Dazu hab ich gleich die erste Frage. wenn das so Im Mietsvetrag steht müsste ich doch seit anfang des Mietsverhältnisses die Gebäudereinigung mitbezahlt haben, oder?


Dann müsste dies dann ja der alten Betriebskostenabrechnung so stehen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass der Sachverhalt hier vollständig geschildert ist.
Gibt es keine Hausordnung ?
Dort sollte auch stehen, wer was wann zu reinigen hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo. Also in den alten Betriebskostenabrechnungen fehlt der Posten Hausreinigung.

Wie meinen sie das der Sachverhalt ist nicht vollständig geschildert?
Eine Hausordnung gibt es hier nicht.

Kann die Vermietung von mir verlangen die gesammte Hausreinigung in regelmässigen abständen selbst auszuführen?,





-- Editiert von Scrooge am 09.01.2017 08:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Dazu hab ich gleich die erste Frage. wenn das so Im Mietsvetrag steht müsste ich doch seit anfang des Mietsverhältnisses die Gebäudereinigung mitbezahlt haben, oder?


Nein, so lange keine Kosten entstanden sind, können die auch nicht in der Betriebskostenabrechnung erscheinen.

Zitat (von Scrooge):
Wenn das zutrift warum kommt die Vermietung nun aufeinmal darauf eine Firma zu beauftragen, denn wie gesagt ich als Mieter hatte mein aufgang seit Anfang des Mietsverhältnis regelmässig gereinigt, wenn andere Mieter das venachlässigen dafür kann ich ja nichts.


Doch. Wenn es im Mietvertrag drinsteht, kann die Gebäudereinigung von einer Fremdfirma übernommen werden. Wenn einzelne nicht putzen, dann muss eben die Gemeinschaft zahlen. Für Gemeinschaftsbereiche haften die Mieter gesamtschuldnerisch. Und wenn es nur einer ist.

Zitat (von Scrooge):
Es kam ein Brief von der Vermietung, darin steht. wie von ihnen gewünscht wird die Hausreinigung ab 2017 von den einzelnen Mietern selbst ausgeführt. Es wird noch erklärt was in welchen abständen wie zu reinigen ist.

Nun meine Frage muß ich mich jetzt mit jeden einzelnen Mieter verständigen wer wann welche Reinigungsarbeiten ausführen kann, die sind nämlich recht umfangreich beschrieben, oder ist das aufgabe des Vermieters?


Aufgabe des Vermieters ist dafür zu sorgen, dass es sauber ist. Wenn das wieder nicht klappt, wird eben wieder die Putzfirma beauftragt.



Zitat (von Scrooge):
Dazu gleich noch eine Frage, ist das normal das ich die Beriebskostenrechnung 01/2015--12/2015 so spät bekomme, das ist ja fast ein Jahr?


Die muss nur am 31.12.16 da sein, das reicht.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Es kam ende 2016 die Betriebskostenabrechnung aus 01/2015 bis 12/2015 darunter auch der Posten Hausreinigung der relativ hoch ist,


Nicht vergessen in der Steuererklärung als Haushaltsnahe Dienstleistung anzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Ich guckte daraufhin in meinem Mietsvetrag, In meinem Mietsvertrag steht nichts von Hausreinigung..Im Vetrag steht, Betriebskosten darin wird erklärt/aufgelistet was alles darunter anfällt darin steht unter anderem Kosten der Gebäudereinigung (Reinigung der Flure Treppen etc.)


Haus- oder Gebäudereinigung ist doch dasselbe.

Zitat (von Scrooge):
Dazu hab ich gleich die erste Frage. wenn das so Im Mietsvetrag steht müsste ich doch seit anfang des Mietsverhältnisses die Gebäudereinigung mitbezahlt haben, oder?


Nein. Der Vermieter darf nur die Kosten abrechnen die auch tatsächlich entstanden sind.

Zitat (von Scrooge):
Ein richtigen Ansprechpartner bei problemem gibt es hier nicht


Natürlich gibt es den. Den Vermieter.

Zitat (von Scrooge):
Dazu gleich noch eine Frage, ist das normal das ich die Beriebskostenrechnung 01/2015--12/2015 so spät bekomme, das ist ja fast ein Jahr?


Der Vermieter hat bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzuschicken.

Abrechnen kann der VM erst wenn ihm alle für die Abrechnung relevanten Kosten bekannt sind. Rechnen z. B. der Gas-, Wasser- oder Stromversorger erst im September oder Oktober ab. Bis dann alles verarbeitet ist kann es dann noch mal einige Wochen dauern.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Scrooge):
Dazu hab ich gleich die erste Frage. wenn das so Im Mietsvetrag steht müsste ich doch seit anfang des Mietsverhältnisses die Gebäudereinigung mitbezahlt haben, oder?


Doch. Wenn es im Mietvertrag drinsteht, kann die Gebäudereinigung von einer Fremdfirma übernommen werden. Wenn einzelne nicht putzen, dann muss eben die Gemeinschaft zahlen. Für Gemeinschaftsbereiche haften die Mieter gesamtschuldnerisch. Und wenn es nur einer ist.



Wenn alle den gleichen Mietvertrag haben, der das hergibt ja bitte. Aber wenn es unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichen Vermietern sind, kann das schnell passieren, dass genau das nicht geht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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