Betriebskosten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Betriebskostenabrechnung, Betriebskosten, Kostensteigerung, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaftlichkeit, WirtschaftlichkeitsgebotMieter muss pflichtwidriges Verhalten des Vermieters beweisen
Häufig verweigern Mieter die Betriebs- und Heizkostennachzahlungen unter Hinweis auf erhebliche Kostensteigerungen oder nicht erklärliche Schwankungen der Verbrauchswerte. Der Vermieter sollte um Erläuterung gebeten werden, ob und weshalb die Kostensteigerung nicht vermeidbar war. Kann er dies nicht, könnte ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vorliegen.
Danach ist der Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der auf die Mieter umlegbaren Nebenkosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Verstößt der Vermieter gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, so hat er die übermäßigen Mehrkosten selbst zu tragen.
Da es sich bei der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots um eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters handelt, trägt grundsätzlich der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters.
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