Betriebskosten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot?

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Mieter muss pflichtwidriges Verhalten des Vermieters beweisen

Häufig verweigern Mieter die Betriebs- und Heizkostennachzahlungen unter Hinweis auf erhebliche Kostensteigerungen oder nicht erklärliche Schwankungen der Verbrauchswerte. Der Vermieter sollte um Erläuterung gebeten werden, ob und weshalb die Kostensteigerung nicht vermeidbar war. Kann er dies nicht, könnte ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vorliegen.

Danach ist der Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der auf die Mieter umlegbaren Nebenkosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Verstößt der Vermieter gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, so hat er die übermäßigen Mehrkosten selbst zu tragen.

Da es sich bei der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots um eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters handelt, trägt grundsätzlich der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters.

Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung. Für alle Fragen rund ums Mietrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gern zur Verfügung.

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