Betriebsjubiläum

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsjubiläum

Hallo

Ich habe eine frage!! Ich arbeite als Friseurin und beziehe von der ARGE Geld mein Freund ist im mom Arbeitslos aber fängt im Oktober eine neue Stelle an.
Meine Frage ist ich hatte 10 Jähriges Betriebsjubiläum und soll mit dem September Lohn eine Prämienzahlung von 350 € bekommen. Muss ich das Geld der ARGE zurück zahlen oder darf ich es als Prämienzahlung behalten???


LG
Katakis

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

das ist Einkommen und wird entsprechend mit Ihren Leistungen von der ARGE verrechnet, wobei möglicherweise 10 oder 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben wg. der Freibeträge vom Erwerbseinkommen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist doch aber irgendwo total unfair gegenüber denen die Arbeiten wenn die einen nicht mal ne prämie gönnen da kann ich mich zu Hause jeden Tag hinsetzen und nichts tun und bekomm das gleiche Geld irgendwo müssten die da ne Grenze Setzen zwischen denen die Arbeiten u zu schuss bekommen und denen die nicht Arbeiten.


Gruß
Katakis

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Nunja, Bedarfsgemeinschaft heisst, dass man nie wieder vom ALG 2 wegkommt...das hättest du dir vorher überlegen sollen mit deinem Freund...

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#4
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Na den Spruch hättest du dir stecken lassen können Catlady :augenroll: auf solch komentare
kann ich auch verzichten ich hab gedacht ihr bekommt man tipps u ratschläge

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#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die rechtliche Situation wurde dir erklärt...indirekt war das ein Tipp von mir.
Wenn du selber für dich alleine kein ALG 2 brauchst und das nur bekommst wegen deinem Freund und Bedarfsgemeinschaft...nunja, dann solltest du dir mal überlegen ob du wirklich eine BG mit ihm hast.
Weil wenn du dein Geld lieber für dich alleine hast als deinen Freund mit durchzufüttern und dich einfach weigern würdest für ihn zu zahlen...dann wärt ihr keine BG...naja und dann darfst du dein Geld behalten.
So gesehen war das von mir ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Die Arge behauptet bei jeder Frau die mit nem Mann zusammen lebt, dass es eine Bedarfsgemeinschaft ist. Nur das die Arge damit noch lange nicht recht hat...

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#6
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich allein wäre würde ich Stütze von ARGE bekommen. Weil mein Lohn nicht ausreicht.

Gruß Katakis

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Katakis:

Das schlimme an unserer Zeit ist leider, dass es immer mehr Berufe gibt, in denen so schlechte Gehälter gezahlt werden, dass eben ergänzende Sozialleistungen erforderlich werden. So etwas wie soziale Verantwortung kennen die meisten Unternehmen gar nicht mehr. Wobei Friseure sicherlich noch nie besonders gut verdient haben, aber auch dort ist die Tendenz wohl eher sinkend.

Was @Catlady Dir sagen wollte, ist, dass man sich - rein finanziell - oftmals deutlich besser steht, wenn man alleine lebt. Aber selbst wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst, seid Ihr noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn die ARGE etwas anderes behauptet. Da allerdings auch Dein Freund im Oktober wieder anfängt zu arbeiten, macht es jetzt wohl auch nicht mehr viel Sinn, sich gegen die Einstufung als BG zur Wehr zu setzen, bzw. den Sachverhalt zunächst mal genauer zu prüfen.

Was die Prämie betrifft, so stimme ich @muemmel zu. Diese Prämie wird als Einkommen angerechnet, muss aber m.E. bei der Berechnung des Freibetrages berücksichtigt werden.

Eine gewisse Ungerechtigkeit, wie Du sie bemängelst, sehr ich durchaus auch darin. Das Hauptproblem ist aber trotzdem die Tatsache, dass Du eben überhaupt - trotz Job - auf Sozialleistungen angewiesen bist. Und solange die Unternehmen in Deutschland sich nicht freiwillig Ihrer sozialen Verantwortung stellen, muss endlich ein vernünftiger Mindestlohn her.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Nunja, BG würde bedeuten, dass wenn der Freund anfängt zu arbeiten warscheinlich auch das ergänzende ALG 2 wegfällt, da die Einkommen ja zusammengerechnet werden.
Man muss ja noch ncihtmal alleine leben...man darf sich nur nicht als BG einstufen lassen.

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#9
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn mein Freund anfängt sind wir nicht mehr abhängug von diesem ****** Amt. Ich will mal versuchen ob sich mit mein Chefin reden lässt und sie mir das Geld erst später auszahlt. Weil die Prämie soll erst mit dem September Lohn ausgezahlt werden also im Oktober mal sehen ob sie es um einen Monat verschiebt.Wäre ja nicht schlecht ich kann ihr ja alles erklären.

LG
Katakis

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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Ich persönlich kenne keine Friseuse, der es finanziell so arg schlecht geht. Im Gegenteil, sehe dieselbigen doch zumeist mit einer Tasche im Arm 'Hausbesuche' abstatten.
Gar manche hat die ehemalige Kellerbar nun zu einem Haarstudio umgebaut.

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#11
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du meinst meri ich möchte gerne mal wissen von wo du kommst!!!!!

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#12
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sicher hat es das aber hatte mehr Probl als alles andere durch das Amt.

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#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Katakis:

Lass Dich von den ewigen Miesmachern hier nicht verunsichern. Es steht Deine Chefin natürlich frei, die Prämie zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen. Und wenn der Zufluss in einem Monat erfolgt, in dem Ihr keine Leistungen mehr bezieht, kann auch nichts angerechnet werden. Das ganze ist auch noch völlig legal und m.E. auch moralisch in keinster Weise zu beanstanden.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@katakis

prämien können auch in kleinen raten gezahlt werded;)

@mainzelmann

langsam ist es aber genug.

sunbee

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#16
 Von 
Katakis
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenigstens jemand der mich versteht danke für eure Aufmunderung Axel und sunbee

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