Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Halima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit

Guten Abend alle zusammen !

Meine Firma hat seit dem 01.01.2009 Kurzarbeit eingeführt wg. Aufttragsrückgang(ca, 55 %). Ich bin im Februar von der Kurzarbeit betroffen. Wir sind ca. 40 Mitarbeiter.

Heute wurde ich plötzlich betriebsbedingt gekündtigt zum 31.03.09.
Der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt, da ich erst seit einem Jahr dort beschäftigt bin und bei der Sozialauswahl somit schlechte Karten hatte.

Meine Frage jetzt:

Habe ich ein Recht auf die Zahlung einer Abfindung.(der betriebsrat meinte "nein", da die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist.)

Habe ich vielleicht durch die Klage beim Arbeitsgericht eine Chance , doch noch eine Abfindung zu erhalten, oder macht eine Klage hier keinen Sinn, da es eine betriebsbedingte Kündigung ist??!!

Ich weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, da ich mich mit meinem Arbeitgeber nicht verscherzen möchte, da man sich bekanntlich im Leben immer zweimal wieder sieht.

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?

Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Hilfe.







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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und immer wieder: Ein Recht auf Abfindung gibt es i.d.R. nicht.
siehe dazu http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/arbeitsrecht_abfindung.htm

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Halima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen !!

Ergänzung:

Wie schon bereits in den o.g Beitrag wurde ich betriebsbedingt zum 31.03.09 gekündigt.

Gestren habe ich von einem mitarbeiter erfahern, dass die restlichen Kündigung ca. 6 an der Zahl zurückgenommen worden sind bzw, gar nicht ausgesprochen worden sind, weil diese Kündigungen teuerer sind als Kurzarbeit. Das heisst das jetzt der Arbeitgeber für diese betroffenen Personen 100 % Kurzarbeit für eine unbestimmte Zeit einführen wird anstatt zu kündigen. Ich freue mich auch für diese Personen,

Was mich ärgert ist, das man mir sofort gekündigt hat (habe eine 2 monatige Kündigungsfrist, sie anderen angeblich 3 bis 7 Monate) anstatt mich auch 100 %in Kurzarbeit zu schicken. Bei Kurzarbeit hätte ich viel mehr Zeit einen neuen Job zu suchen.

Ich habe mich über die Vorgehensweise beim Betriebsrat beschwert und dieser sagte mir das, dass man bei mir vergesen hat beim Arbeitgeber den Vorschlag zu machen mich auch auf unbekannte Zeit(max 18 Monate) in Kurzarbeit zu schicken. Jetzt wird der Betriebsrat den Arbeitgeber fragen, ob dieser die Kündigung zum 31.03.09 zurück nehmen kann und mich in Kurzarbeit schicken kann.

Ich finde die gesamte Vorgehnsweise einfach nur ein Witz und komme mir einfach nur verarscht vor Der Arbeitgeber wird doch jetzt nicht die Kündigung zurück nehmen, wo doch der Betriebsrat vor einem Monat zur Kündigung zu gestimmt hat.

Was meint Ihr, wie die Chancen sind, wenn ich gegen diese Kündigung klage??

Vielen Dank für eure Hilfe

Eure Halima

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie können und sollten gegen die Kündigung klagen. Normalerweise sind die Karten nicht gut vor Gericht, wenn der BR zugestimmt hat. Aber in Ihrem Fall liegen ja auch Fehler des BR vor, die Kündigung sollte auf jeden Fall ein Richter prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Halima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.

Gütetermin lief gestern wie folgt ab:

Die gegneriche Seite konnte den Auftragsrückgang nicht detailliert präsentieren und hat jetzt Zeit bis zum ersten Kammertermin (in etwa drei Monaten). Der Richter verlangt vom AG eine detallierte Aufstellung(Auftragsrückgang), wieso man mich nicht mehr beschäftigen kann.Die Sozialauswahl scheint in Ordnung zu sein.

Die gegnerische Seite hat eine Abfindung in Höhe von 1.200 Euro angeboten, die ich nicht angenommen habe, da ich 2.500 Euro(mein Monatsverdienst) haben wollte. Ich muss ja hier auch bedenken das ich mein Arbeitsplatz verloren habe und es momentan sehr schlecht nach einem neuen Arbeitsplatz aussieht und die Probezeit. Deshalb kämpfe ich für meinen Arbeitsplatz auch wenn die Chancen nicht so gut sind, denn der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt.

Sollte ich demnächst einen neuen Job haben, dann könnte ich mich auf die 1.200 Euro Abfindung einlassen. Geht das so einfach??!!

Was meint Ihr, wie sind die Erfolgsaussichten, wenn es doch zum 1. Kammertermin kommt.??

Schöne Grüsse

Eure Halima


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