Hallo,
ich war über ein Jahr bei einem Ingenieurdienstleister im Automobilbereich und habe jetzt die betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Ich habe den Empfang quittiert, habe ich sie damit anerkannt, war das womöglich ein Fehler?
Kann mir das Arbeitsamt beim ALG1 eine Sperrzeit auferlegen?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
MfG
A.M.
-- Editiert von A.M. am 25.11.2008 01:55
Betriebsbedingte Kündigung: Sperrzeit ALG1? Abfind
25. November 2008
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Frage vom 25. November 2008 | 01:44
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 27x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung: Sperrzeit ALG1? Abfind
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. November 2008 | 08:35
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Wenn Sie nur den Empfang quittiert haben, haben Sie die Kündigung deshalb nicht anerkannt.
Die Arbeitsagentur verhängt durchaus Sperren, wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung wehren. Empfehlenswert ist es, umgehend dort einen Termin zu vereinbaren und Ihr weiteres Vorgehen abzusprechen. Sie müssen sich ja sowieso gleich nach Bekanntwerden der Kündigung dort melden.
Kennen Sie die Sozialauswahl-Kriterien? Was sagt der BR zur Kündigung?
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Darauf könnte noch ein Anspruch festgestellt werden, wenn Sie gegen die Kündigung klagen (Frist: 3 Wochen). Aber pro Jahr ein halbes Brutto-Gehalt ist die Regel.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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