Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
Hallo Mitglieder,
ich wurde von unserem Betriebsarzt untersucht. Dieses war eine Angeordnete Untersuchung des AG. Ich wurde zwar gefragt ob ich einverstanden sei aber warum nicht.
Nach einigen Wochen habe ich den Betriebsarzt angeschrieben und um das Untersuchungsergebnis gebeten. Der Betriebsarzt teilte mir mit er habe das Ergebnis an den AG gesandt.
Nachdem ich den AG gebeten habe mir eine Kopie zuzusenden tat er dieses über den Dienstweg. Ein Kolleg drückt mir einen Briefumschlag in die Hand dieser war zwar verschlossen ließ sich aber ohne wiederstand öffnen.
Es handelte sich um eine Fensterumschlag. Als Adresse war angegeben Herr ........ ........ FD 55
Kein vermerk Persönlich oder Vertraulich einfach nichts.
Ist so etwas überhaupt nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ? Die Daten in dem Brief waren sehr umfangreich also nicht nur Kann die Tätigkeit ausführen oder so. Es enthielt klare Empfehlungen des Betriebsarztes.
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-- Editiert am 22.06.2011 17:19
-- Editiert am 22.06.2011 17:20
von FSVGN am 22.06.2011 17:19
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
quote:
Es handelte sich um eine Fensterumschlag. Als Adresse war angegeben Herr ........ ........ FD 55
der Adresszusatz "FD 55" (neben Ihrem Namen) kann betriebsintern einzig so verstanden werden, dass anstatt Ihrer Wohnanschrift Ihre Abteilung genannt ist, damit der Brief Sie hausintern erreicht.
Wenn Ihre Kollegen daraus den Schluss ziehen, dass sie bereichtigt wären, den an Sie adressierten Brief zu öffnen, dann haben Sie ein Problem mit den Kollegen und nicht mit Ihrem Arbeitgeber!
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von nachtmieze am 22.06.2011 21:17
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