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Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg

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Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg

Hallo Mitglieder,

ich wurde von unserem Betriebsarzt untersucht. Dieses war eine Angeordnete Untersuchung des AG. Ich wurde zwar gefragt ob ich einverstanden sei aber warum nicht.

Nach einigen Wochen habe ich den Betriebsarzt angeschrieben und um das Untersuchungsergebnis gebeten. Der Betriebsarzt teilte mir mit er habe das Ergebnis an den AG gesandt.

Nachdem ich den AG gebeten habe mir eine Kopie zuzusenden tat er dieses über den Dienstweg. Ein Kolleg drückt mir einen Briefumschlag in die Hand dieser war zwar verschlossen ließ sich aber ohne wiederstand öffnen.

Es handelte sich um eine Fensterumschlag. Als Adresse war angegeben Herr ........ ........ FD 55

Kein vermerk Persönlich oder Vertraulich einfach nichts.
Ist so etwas überhaupt nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ? Die Daten in dem Brief waren sehr umfangreich also nicht nur Kann die Tätigkeit ausführen oder so. Es enthielt klare Empfehlungen des Betriebsarztes.




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-- Editiert am 22.06.2011 17:19

-- Editiert am 22.06.2011 17:20


von FSVGN am 22.06.2011 17:19
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
Ich empfinde den von Ihnen beschriebenen Ablauf zwar insgesamt als unüblich, aber kann jetzt auch nichts Ungesetzliches daran entdecken.
Bei uns findet erst die Untersuchung statt, dann ein Gespräch zwischen Betriebsarzt und Untersuchtem und dann wird dem AG eine Meldung über die Untersuchung übermittelt (deren Inhalt dem AN dann schon bekannt ist).

Mit dem Versand der Untersuchungsergebnisse im verschlossenen Umschlag, an Sie adressiert, hat der AG wohl seine datenschutzrechtlichen Obliegenheiten erfüllt? Oder wie meinen Sie, sollte er diese erfüllen müssen?
Alle verschlossenen Briefe, die ich erhalte, lassen sich „ohne großen Widerstand" öffnen (mehr als zwei Finger hab ich nie gebraucht).
War im Sichtfenster des Fensterbriefumschlags neben Ihrem Namen irgendein Untersuchungsbefund sichtbar / lesbar?


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von nachtmieze am 22.06.2011 18:31
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
wenn es erlaubt oder unerlaubt sein sollte, müsste es entsprechende vorschriften geben. ansonsten - und wenn du der sache auf den grund gehen willst - gibt es datenschutzbeauftragte, die du dazu befragen könntest.

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von blaubär+ am 22.06.2011 19:15
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
also bei uns im Betrieb gibt es 2 Arten von Hauspost (elektronisch per Mail wie auch brieflich):
1. Rundschreiben für alle Beschäftigeten - entweder offen, ohne Umschlag in der Postmappe, oder in dem allen zugänglichen Abteilungs-Mailpostfach
2. Im verschlossenen Umschlag, persönlich adressiert, oder im persönlichen Mailpostfach

Wenn ich unterstelle, dass Kollegen die an mich persönlich adressierten Briefe in der Hauspost öffnen, dann ist das ne ganz andere Hausummer, als dem Arbeitgeber anzulasten, er hätte ggf. seine Sorgfaltspflicht oder das Datenschutzgesetzt nicht eingehalten.
Einen arbeitgeberseitigen Verstoß gegen das Briefgeheimnis kann ich im vorliegenden Fall jedenfalls nicht erkennen.

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von nachtmieze am 22.06.2011 19:39
Status: Philosoph (705 Beiträge)
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
quote:
Es handelte sich um eine Fensterumschlag. Als Adresse war angegeben Herr ........ ........ FD 55

der Adresszusatz "FD 55" (neben Ihrem Namen) kann betriebsintern einzig so verstanden werden, dass anstatt Ihrer Wohnanschrift Ihre Abteilung genannt ist, damit der Brief Sie hausintern erreicht.
Wenn Ihre Kollegen daraus den Schluss ziehen, dass sie bereichtigt wären, den an Sie adressierten Brief zu öffnen, dann haben Sie ein Problem mit den Kollegen und nicht mit Ihrem Arbeitgeber!


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von nachtmieze am 22.06.2011 21:17
Status: Philosoph (705 Beiträge)
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
In der Tat ist mit FD55 der Arbeitsbereich gemeint in dem ich arbeite.

Meiner Meinung nach sollte der Bericht an meine Private Adresse versand werden.

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von FSVGN am 22.06.2011 21:43
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Betriebsärzlicher Bericht über internen Postweg
warum sollte der Bericht an Ihre private Adresse versandt werden?

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von nachtmieze am 22.06.2011 21:53
Status: Philosoph (705 Beiträge)
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