Hallo, ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir kurz Auskunft über folgendes geben:
Mein Exfreund ist in Privatinsolvenz. Unser gemeinsames Kind kommt im Juni zu Welt. Ich bin derzeit voll Berufstätig, möchte aber nach Geburt ein Jahr zu Hause bleiben und danach nicht wieder voll arbeiten gehen.
Mein ExPartner verdient 2100 Euro netto (vor Pfändung). Danach würde sich ja aus der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt für das Kind richten, oder?
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie würde sich der Betreuungsunterhalt für mich errechnen? Wird erst sein Lohn gepfändet und dann geschaut was er noch zahlen kann oder wie verhält sich das? Bin ich überhaupt berechtigt trotz Elterngeld (mir fehlen zum vorherigen netto 1000 Euro monatl.)?
Hoffe es kann mir jemand ein bisschen Licht da hinein bringen - diese Privatinsolvenz ist völlig unbekanntes Land für mich....
Betreuungsunterhalt trotz Insolvenz des Pflichtigen?
16. Februar 2016
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Frage vom 16. Februar 2016 | 13:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt trotz Insolvenz des Pflichtigen?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2016 | 14:22
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Hallo,
zunächst einmal wirst du ja Elterngeld erhalten, damit dürftest du nicht mehr bedürftig sein. Der Kindesunterhalt geht vor den Verpflichtungen aus der Insolvenz. Grundsätzlich gilt das auch meines Wissens für den Betreuungsunterhalt.
Gruß
Andreas
#2
Antwort vom 16. Februar 2016 | 14:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
"damit dürftest du nicht mehr bedürftig sein"
Was genau heißt denn bedürftig? Ich bekomme dann 1200 Euro Elterngeld (vorher habe ich 2200 euro netto verdient) wovon schon 900 Euro für die Wohnung weg sind...richtet sich der Betreuungsunterhalt nicht auch nach dem vorigen Einkommen???
Danke dir trotzdem erstmal für deine Einschätzung
Und jetzt?
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