Betreuungsunterhalt trotz Insolvenz des Pflichtigen?

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Volleymaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt trotz Insolvenz des Pflichtigen?

Hallo, ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir kurz Auskunft über folgendes geben:
Mein Exfreund ist in Privatinsolvenz. Unser gemeinsames Kind kommt im Juni zu Welt. Ich bin derzeit voll Berufstätig, möchte aber nach Geburt ein Jahr zu Hause bleiben und danach nicht wieder voll arbeiten gehen.
Mein ExPartner verdient 2100 Euro netto (vor Pfändung). Danach würde sich ja aus der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt für das Kind richten, oder?
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie würde sich der Betreuungsunterhalt für mich errechnen? Wird erst sein Lohn gepfändet und dann geschaut was er noch zahlen kann oder wie verhält sich das? Bin ich überhaupt berechtigt trotz Elterngeld (mir fehlen zum vorherigen netto 1000 Euro monatl.)?
Hoffe es kann mir jemand ein bisschen Licht da hinein bringen - diese Privatinsolvenz ist völlig unbekanntes Land für mich....

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal wirst du ja Elterngeld erhalten, damit dürftest du nicht mehr bedürftig sein. Der Kindesunterhalt geht vor den Verpflichtungen aus der Insolvenz. Grundsätzlich gilt das auch meines Wissens für den Betreuungsunterhalt.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Volleymaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"damit dürftest du nicht mehr bedürftig sein"

Was genau heißt denn bedürftig? Ich bekomme dann 1200 Euro Elterngeld (vorher habe ich 2200 euro netto verdient) wovon schon 900 Euro für die Wohnung weg sind...richtet sich der Betreuungsunterhalt nicht auch nach dem vorigen Einkommen???

Danke dir trotzdem erstmal für deine Einschätzung :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen