Betreuungsrecht Hausverkauf

10. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Betreuungsrecht Hausverkauf

Hallo

mein Vater hat keine Vorsorgevollmacht gemacht, ist Dement und befindet sich im Pflegeheim.
Seit kurzem hat er einen vom Gericht bestellten Betreuer. Finanziell ist mein Vater so gut gestellt, dass er sein EFH zur Zahlung der Heimkosten nicht verkaufen muss. Der Betreuer redet aber bereits davon und sagt mir, dass wäre für ihn ganz einfach, die gerichtliche Genehmigung dafür hat er innerhalb von 2 Tagen.

Muss man mich da nicht vorher informieren, kann ich dagegen Einspruch erheben. Wie kann ich mich absichern, dass das nicht an mir vorbei läuft und ich da nichts erfahre?

Vom Betreuer habe ich diesbezüglich keine Auskunft erhalten.

Vielen Dank für Eure Auskunft.

Gruß

Knuddl

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Knuddl ,

Du solltest dir die Betreuung übertragen lassen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo edy


das ist schlecht, mein Vater lebt in Bremen ich in Landsberg/Lech Bayern.
Der Weg ist zu weit.

MFG
Knuddl

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Knuddl,

google doch mal

Forum Betreuung

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, so einfach ist das nicht mit dem Wechsel der Betreuer. Das Gericht prüft bei Bestellung eines Betreuers immer, ob aus dem näheren Umfeld des zu Betreuenden jemand in Betracht kommt. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Was haben wir? Einen Menschen, der nie wieder in seine eigenen vier Wände zurück kommen wird. Ein Haus, das unterhalten werden muss, das außerdem totes Kapital ist. Was spricht also gegen den Verkauf, die Haushaltsauflösung? Das ist mir im Augenblick nicht so ganz klar. Anders sieht meine Einschätzung natürlich aus, wenn damit zu rechnen ist, dass der Vater wieder zurück kommen wird.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich glaube eher, Knuddl möchte dies verhindern:


http://www.juraforum.de/forum/betreuungsrecht/betreuungsmafia-bringt-zahlreiche-betreute-um-ihr-hab-und-gut-333984

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Muss man mich da nicht vorher informieren,

Nein, denn Du bist nicht der Eigentümer und hast keine Rechte an dem Haus.



quote:
kann ich dagegen Einspruch erheben.

Nein, denn Du bist nicht der Eigentümer und hast keine Rechte an dem Haus.



quote:
Wie kann ich mich absichern, dass das nicht an mir vorbei läuft und ich da nichts erfahre?

Gar nicht, denn Du bist nicht der Eigentümer und hast keine Rechte an dem Haus.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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