Rein hypothetisch:
Jemand unterzeichnet vertrauensvoll eine Vollmacht, die dem Vollmachtnehmer weitreichende Vollmachten einräumt. Beispielsweise deckt die Vollmacht die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Postangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung vor Behörden, Krankenkassen und Institutionen ab.
Der letzte Satz der Vollmacht lautet: "Die Vollmacht endet an dem Tag an dem durch das Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird."
Wäre eine solche Gütligkeitsformulierung rechtsgültig? Immerhin könnte der Unterzeichnende sich ja auch entschliessen, dass er dem Vollmachtnehmer doch nicht so sehr vertraut und möchte und braucht bei voller Geschäftsfähigkeit trotzdem keine gesetzliche Betreuung.
Was meint ihr? Kann er diese Vollmacht trotz dieses letzten Satzes widerrufen ohne eine Betreuung bekommen zu müssen? Solche Vollmachten sollen ja eigentlich einen gesetzlichen Betreuer überflüssig machen.
-- Editier von Moicke am 07.02.2016 21:14
-- Editier von Moicke am 07.02.2016 22:51
Betreuung.... Vorsorgevollmacht widerrufen
7. Februar 2016
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Frage vom 7. Februar 2016 | 21:00
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 61x hilfreich)
Betreuung.... Vorsorgevollmacht widerrufen
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#1
Antwort vom 7. Februar 2016 | 23:05
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Der Vollmachtgeber kann jederzeit die Vollmacht widerrufen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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