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Betreuter Umgang der 2.Versuch

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Betreuter Umgang der 2.Versuch

Hallo!Habe mein problem hier schon einmal vor 9 Monaten erklärt und auch hilfe bekommen!Nun hat sich das Blatt etwas gewendet!
Folgendes:Meine Freundin hat ein 5jähriges Kind aus ihrer ersten Beziehung!Der Kindsvater hatte mal zu anfang spärlichen Kontakt!So geschehen habe ich das Kind vom 3.Lebensmonat an bis heute begleitet und fühle mich als ihr vater!Für die kleine bin ich das auch,obwohl sie den anderen kennt!Der Kindsvater hatte zwischendrin fast 2 Jahre keinen Kontakt zu der kleinen!Er wollte nicht!
Dann im März klagte er sein besuchsrecht ein und bekam auch aufgrund der umstände einen begleiteten Umgang zugesprochen!Als auflage gab der richter an,das die initiative kontakt mit dem jugendamt aufzunehmen von Ihm kommen muss.
Das hat er aber bis heute(ende november 07) nicht getan!
Jetzt wollen wir heiraten und eine richtige familie werden!
Meine freundin und ich möchten beide nichts mehr mit diesem menschen zu tun haben.
Frage:Wenn wir jetzt zum RA gehen(verfahren läuft ja eigentlich immer noch) kann der RA per klage ganz den Umgang verwehren?
Verfahren bei unserem RA liegt immer noch da,weil er sich ja bis heute nicht beim Jugendamt gemeldet hat!
Noch vergessen:die kleine hat sich völlig vom erzeuger gelöst und hat auch damals verrückt gespielt als sie ihn sah!!!


von daddycool1975 am 26.11.2007 20:28
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
Falls der Vater tatsächlich keine Interesse an seinem Kind hat, dann schlagt ihm doch eine Adoption vor. Vorteil für ihn: Er spart sich Unterhaltszahlungen.


von HeHe am 27.11.2007 08:29
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
--- editiert vom Admin


von Haselstrauch am 27.11.2007 08:57
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
Hi Daddycool,

der Ex bleibt der biologische Vater des Kindes, das werdet ihr weder durch ein Umgangsverbot noch eine Adoption verhindern können. Es ist eine Illusion, diesen Menschen aus eurem Leben komplett und *vorsorglich* ausschließen zu können. Spätestens in der Pubertät, wenn die Kids ihre eigene Identität suchen, wird die Lütte vermutlich selbst Kontakt aufnehmen wollen, um zu wissen, wo ihre Wurzeln sind. Die Adoption ist eine rechtliche Möglichkeit für dich, dich zu ihr zu bekennen. Eine Gewähr für eine dauerhafte emotionale Abkehr vom Vater gibt es nicht.

Grüße


von mikkian am 27.11.2007 09:12
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
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von guest123-1297 am 27.11.2007 13:03
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
nun mal nicht so zickig alina


du kennst die leute doch nicht also kannst du auch nicht urteilen ,die kleine kann froh sein einen neuen papi zu haben der sich kümmert oder ?

ist besser als keinen zu haben

mfg Ostseeperle


von Ostseeperle am 27.11.2007 22:19
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
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von guest123-1297 am 28.11.2007 11:47
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
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von guest123-1540 am 28.11.2007 12:15
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
Oh ,Alina ,mit deiner Ode an verschmähte Väter hast du mich richtig zu tränen gerührt !

Wer so ein Schwachsinn verzapft wie du ,muss definitv gelitten haben ,in seinem Leben!

Es gibt nunmal auch Menschen die glücklich sind ohne biologische/n V/M ,bzw wesentlich besser dran sind ,ohne .

Tut mir echt leid für dich ,das du soetwas nicht verstehen kannst!

LG


von Dori* am 28.11.2007 12:18
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
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von guest123-1297 am 28.11.2007 13:05
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Betreuter Umgang der 2.Versuch
Na, in einem hat "sie" ja recht und liefert gleich den Beweis:

*..wie gesagt: Die heutige Gesellschaft wimmelt nur so von emotional total verblödeten Menschen.... *

Da kann ich in diesem Falle nur lebhaft beipflichten.

Dem Geschreibsel und der Wortwahl allerdings ist zu entnehmen, dass es sich um einem Mann handelt.

Wir verstehn uns, Freunde, ne?


von ohje am 28.11.2007 13:48
Status: Unsterblich (1322 Beiträge)
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